Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unter ihrem Präsidenten Voßkuhle zu den Anleihekäufen der EZB (Staatsfinanzierung durch die Notenpresse) sollte man vor dem Hintergrund eines Interviews lesen, dass Voßkuhle im Januar dem „Deutschlandfunk“ gegeben hat. Dort sagte er:
„Wir haben tatsächlich im Augenblick eine Zeit, in der die Frage, ob Recht in jeder Beziehung gilt, ein bisschen – ja – die Frage nicht mehr so eindeutig beantwortet wird, wie wir das vielleicht vor fünf Jahren gemacht hätten. Da ist auch im Zuge der Europäisierung eine gewisse Sensibilität dafür eingetreten, dass man häufig oder immer mal wieder rechtliche Regelungen nicht durchsetzen kann oder Verträge weit ausgelegt (werden müssen) ….und das hat das Vertrauen in die Unverbrüchlichkeit des Rechts etwas, das Vertrauen etwas ja relativiert.“
Voßkuhle hat sich als oberster Richter der Republik von dem für einen Rechtsstaat fundamentalen Grundsatz der Bindung der Richter an Recht und Gesetz verabschiedet. Weiterlesen…