Es ist ein immer wieder schöner Moment für den überzeugten Gebührenzahler, wenn nicht einer der Höhepunkte im Jahr des öffentlich-rechtlich sozialisierten Probanden, wenn Antje Naujock-Simon ihren Bericht vorlegt. „Die neue Antje ist da“, raunen sich dann Gleichgesinnte pünktlich zur Abbuchung des Quartalsbeträge durch den „Beitragsservice“ zu. Eingeweihte wissen natürlich, dass damit zuletzt der „16. Tätigkeitsbericht 2019/2020 der Beauftragten für den Datenschutz des Rundfunk Berlin-Brandenburg, Berichtszeitraum: 01. April 2019 bis 31. März 2020, Dem Rundfunkrat gemäß § 38 Abs. 7 rbb-Staatsvertrag vorgelegt von Anke Naujock-Simon“ gemeint war. Diese erneute Glanzleistung der Autorin in vollem Umfang zu würdigen, sprengte den Umfang dieser kleinen Fingerübung. Daher haben wir uns entschlossen, das Augenmerk lediglich auf eine kleine Passage auf Seite 83 des Berichtes (D. Datenschutz beim Rundfunkbeitragseinzug V. Auskunftsersuchen und Eingaben 1. Bearbeitung durch den ZBS) zu richten, auf die sich die Hetzer, Hasser und Spalter, vor denen Gensing, Restle und Reschke landauf landab zu warnen nicht müde werden, bald mit hämischer Schadenfreude stürzen werden.
„Es wird deutlich, dass die Anzahl der Anträge auf Auskunft sowie der Eingaben mit Datenschutzbezug vor allem im Dezember 2019 signifikant gestiegen ist. Eine Ursache dafür ist höchstwahrscheinlich der Umstand, dass seit Dezember 2019 vor allem über die Internetseite www.hallo-meinung.de vehement zu Störungs- und Boykottaktionen gegen den Beitragseinzug und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aufgerufen wird. In diesem Zusammenhang werden sogar Formulare zur Beantragung von Datenauskünften zum Ausdrucken und/oder Download zur Verfügung gestellt. Kommunikativ begleitet wird dies im Rahmen einer umfassenden Kampagne in den sozialen Medien.“
Die auch in den Texten „Nicht vergessen: Weihnachtsgrüße an den ‚Beitragsservice‘” und „Neujahrsgrüsse an den Beitragsservice“ gemachten Vorschläge scheinen also Anklang gefunden zu haben.
Angesichts des gesellschaftlichen Leitbildes, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk bei seiner gelegentlich auch durchaus eigenwilligen Umsetzung des sog. Programmauftrages propagiert, verwundert es ein wenig, dass privat finanzierte Anregungen aus der Zivilgesellschaft, die dem mündigen Bürger die Wahrnehmung der Rechte aus der genau für diesen Zweck verfassten Datenschutzgrundverordnung vorschlagen, als „vehemente Störungs- und Boykottaktionen“ diskreditiert werden. Boykottverschärfend wertet Frau Naujock-Simon den Umstand, dass für die Anfrage nach DSGVO kostenlose Formulare zur Verfügung gestellt wurden, damit die Beitragszahler in die Lage versetzt sind, ihre Rechte vollständig wahrzunehmen. Wo kommen wir nur hin, wenn der Beitragszahler auf die impertinente Idee verfällt, einmal nach seinen Daten zu fragen. Zumindest wissen wir jetzt, was von der Mitteilung von Frau Antje zu halten ist, die sie auf den Seiten des MDR macht: „Ihre Rechte – Nach der DSGVO haben Sie folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:
– Recht auf Auskunft
– Recht auf Berichtigung
– Recht auf Löschung
– Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
– Recht zum Widerruf.“
Der Hinweis, dass die Wahrnehmung dieser Rechte als Boykott- und Störaktion zu bewerten ist und besser unterbleibt, wird Frau Antje sicherlich noch ergänzen.
Das viele Geld, dass Sie Monat für Monat an den „Beitragsservice“ zahlen, wird zum Teil dafür verwendet, das Gehalt von „ARD-Faktenfinder“ Wulf Rohwedder zu bestreiten. Einem auf Twitter (304 Follower) weltberühmten Journalisten. Der „ARD-Faktenfinder“ beschreibt seine Aufgabe so: „Gegen Gerüchte und Falschmeldungen – Der ARD-Faktenfinder untersucht Gerüchte und stellt gezielte Falschmeldungen richtig.“ Dann ist es natürlich irgendwie blöd, wenn beim Richtigstellen von gezielten Falschmeldungen selber gezielte Falschmeldungen verbreitet werden und einem dies auch noch gerichtlich durch einstweilige Verfügung verboten wird, oder? So geschehen in der letzten Woche wegen falscher Tatsachenbehauptungen in diesem Text. Und noch blöder ist es doch, wenn man vor dem Gang zu Gericht per Fax auf diese gezielte Falschmeldung hingewiesen wurde und man sie nicht freiwillig korrigiert und sich entschuldigt. „Faktenfinder können nicht irren“ soll auf Rohwedders Bürotür stehen. Aber dabei handelt es sich um noch eine gezielte Falschmeldung.
Viele, nein sehr viele Menschen fragen, wie es nun nach Datenschutzauskunft, Widerruf der Einzugsermächtigung und Angebot der Barzahlung mit dem Beitragsservice weitergeht.
Vorab: Wer keinen Ärger will, Angst hat, wenn der Gerichtsvollzieher kommt (dem man entweder ein paar Euro in die Hand drückt oder den man wieder nach Hause schickt) oder das Risiko einer Kontenpfändung um jeden Preis vermeiden will, sollte seine Gebühren zahlen und auf die Zuschauertribüne wechseln. Ein kleines bisschen Mut und Entschlossenheit gehören dazu, wenn man die „Großen“ ärgern will.
Beim Beitragsservice und den Sendeanstalten herrscht Uneinigkeit, man könnte es auch Chaos nennen, was die Barzahlungsangebote der Gebührenpflichtigen angeht. Viele Menschen haben Bargeld per Post an die Sender geschickt, die damit sehr unterschiedlich umgehen. Tom Buhrow, der Intendant des WDR, hat das Bargeld, das ihn erreichte, weitergeleitet, es wurde verbucht; siehe „Bar an Buhrow.“
Jemand anders berichtet mir dies:
„Ich habe unter dem Datum des 23.01.2020 einen Barbetrag von EUR 5,50 (Banknote und Münzen) per eingeschriebenem Brief mit der Bitte um beitragsschuldmindernde Verbuchung an den Beitragsservice gesendet. Vier Mal im Laufe von 15 Wochen habe ich fax- und briefschriftlich eine Buchungsbestätigung für diesen Betrag angemahnt. Unter dem Datum des 24.06.2020 erhielt ich ein Briefschreiben des Beitragsservice, in dem die vorgenannten EUR 5,50 schuldmindernd mit Valuta 06.05.2020 als ‚Überweisung‘ verbucht wurden.“
Andere Gebührenzahler haben ihr Bargeld mit dümmlichen Begleitzeilen zurückerhalten. Diese Schreiben sollten Sie gut verwahren. Ich finde es sehr interessant, dass der Beitragsservice Geld, das er schon hat, zurückschickt um dann den Gerichtsvollzieher loszuschicken um das Geld einzutreiben, dass er bereits besaß. Da könnte es rechtliche Hürden geben, die einer Vollstreckung im Wege stehen. Wer etwas Mut hat, geht diesen Weg weiter. Also Bargeld per Post an den für den Nutzer zuständigen Sender schicken und dies dokumentieren.
Unterstützer, wie Peter Weber von „Hallo Meinung“ haben uns gebeten, ein paar Präzedenzfälle vor Gericht durchzufechten, für die sie die Kosten übernehmen werden. Dies geschieht bereits und darüber wird berichtet werden. Wegen der sehr vielen Anfragen hier noch einmal die Mitteilung, dass wir den „normalen“ Einzelfall gegen den „Beitragsservice“ leider nicht übernehmen können. Die Kosten wären viel höher als der streitige Betrag, daher haben wir den Weg gewählt, Präzedenzfälle zu führen und diese bekannt zu machen.
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© Joachim Nikolaus Steinhöfel 2020
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Hat denn der europäische Gerichtshof nun schon eine Entscheidung gefällt?
Das Programm ist einfach nur noch grauenvoll. Berichterstattung ist nur noch einseitig und staatstreu.
Ich will dafür eigentlich gar nix mehr berappen 🙁
Da geht die Rechnung in den Reißwolf. Siehe Video im Link. Diesen Rundfunk habe ich nicht bestellt. Die ununterbrochene Hetze gegen Konservative geht gegen mein Gewissen.
Hallo Herr Steinhöfel,
am Freitag habe ich die Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft vom Gerichtsvollzieher erhalten, da der MDR vollstrecken will.
Ich hatte dem MDR Barzahlung angeboten und bin erschüttert, mit welcher Frechheit sich der MDR über höchstrichterliche Urteile hinwegsetzt. Die Vollstreckungsabwehrklage habe ich heute beim Amtsgericht eingereicht, mal sehen, ob sich wenigstens das Amtsgericht an die geltende Rechtsprechung hält.
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie das Thema einer größeren Öffentlichkeit zugänglich machen könnten.
Hallo Herr Steinhöfel, meiner Ansicht nach sollte auch mal überprüft werden, ob es erforderlich und angemessen ist die Gebühren für den Staatsfunk drei Monate im voraus einzufordern.
Hallo Herr Steinhöfel,
was sgen Sie denn zu Herrn Härings Posting zu seinem Rechtsstreit:
”Tatsächlich hat das Bundesverwaltungsgericht in dem genannten Beschluss zu meinem Revisionsverfahren gegen den Hessischen Rundfunk zwar seine Rechtsauffassung kundgetan, dass nach deutschem Recht die Rundfunkanstalten, wie alle Empfänger hoheitlich auferlegter Geldleistungen, das gesetzliche Zahlungsmittel Euro-Bargeld zu akzeptieren haben.
Tatsache ist auch, dass damit noch keine Entscheidung in meinem Verfahren verbunden war, weil das Gericht das Verfahren ausgesetzt hat, um den Europäischen Gerichtshof klären zu lassen, inwieweit hier eventuell deutsches und europäisches Recht in Konflikt stehen, und wie dieser Konflikt gegebenenfalls aufzulösen ist.
Der Beitragsservice ist also im Recht, wenn er sich zunächst einmal stur stellt und darauf hofft, dass ihm der Europäische Gerichtshof vielleicht ein Schlupfloch eröffnet, Bargeld weiter ablehnen zu dürfen.”
Apropos Datenschutz: Ist die Weitergabe der Daten von den Einwohnermeldeämtern an die GEZ eigentlich auch in Bezug auf den Datenschutz auf Legalität hin geprüft worden?
Man könnte, für den Fall, dass es zurückgesendet wurde, das Einsenden von Bargeld auch langsam in der Summe erhöhen und im Falle der Akzeptanz wieder herunterzugehen.