Mitte Mai fuhr mir ein Schreck durch die Glieder. Lässt uns Deutschlands wichtigster Wahrheitswart, David Schraven von Correctiv, im Stich? Wird der sympathische und eloquente Faktenchecker mit dem unverkennbaren Ruhrpott-Idiom jetzt Wirt? Oder Makler? Oder beides? Im malerischen Bottrop hat sich nämlich unter der Handelsregisternummer HRB 15581 am 23.01.2020 klammheimlich die Marktviertel Cafe UG (haftungsbeschränkt) konstituiert. Gegenstand der Gesellschaft: – Organisation und Durchführung von Bewirtungsaktivitäten. – Handel mit Bewirtungsprodukten. – Organisation und Durchführung von Immobiliengeschäften. Ein neuer Meilenstein der Unternehmensgruppe Schraven. Geschäftsführer sind Sonja Schraven, David Schraven und Christina Berger, gebürtige Bottroper alle wie sie da sind. Diese spektakuläre Neuorientierung hätte die investigative Lichtgestalt seinen vielen Anhängern und Fans ja wenigstens mit einem kleinen Tweet ankündigen können. Aber Schraven ist vielleicht einfach zu bescheiden. Was genau es mit der „Marktviertel Cafe UG“ auf sich hat, wissen wir nich. Ob sich die Besucher von Correctiv-Veranstaltungen zukünftig auf die Bewirtung durch die neue Schraven-Firma zu natürlich marktüblichen Preisen freuen dürfen? Und schließlich ist uns unbekannt, ob unter „Immobiliengeschäfte“ zB auch die Vermietung von Büros an Correctiv geplant ist. Und so Spendengelder völlig transparent in die Schraven-Kasse fliessen.
Wie schrieb Matthias Wiegand schon 2017 in „Märchenstunde mit David Schraven“:
„Früher hatte ich den Eindruck, dass er ein aufrechter Kämpfer für den investigativen Journalismus in Deutschland ist. Heute habe ich den Eindruck, dass David Schraven vor allem ein aufrechter Kämpfer für seine Eigeninteressen ist..“.
Märchen vom Faktenchecker, die Überschrift hat was. Correctiv selbst, und das hat natürlich immenses Gewicht, schildert sein und Schravens Tun ganz anders:
„Unsere Demokratie ist in Gefahr: Populismus, Machtmissbrauch und Korruption bedrohen unser soziales Miteinander. Wir begegnen den Herausforderungen – gemeinsam mit Ihnen.“
Der letzte Satz heißt übersetzt: „Haste mal nen Euro?“ denn „Fördern Sie unabhängigen Journalismus“ steht gleich daneben und schon ist man auf der Spendenseite.
Ab 2020 lastet auf den Schultern des in Bottrop weltbekannten Faktencheckers (frei nach H.M. Broder) eine doppelte, ja dreifache Verantwortung. Fakten checken, Doppelkorn ausschenken und mit Immobiliendeals weitere Sympathiepunkte sammeln. Haben diese Planungen des umtriebigen Schraven dazu geführt, dass er erneut mit dem Gesetz in Konflikt gerät, waren sie die Ursache für die zahlreichen ordungsgeldbewehrten Verstöße gegen die Publizitätspflichten des Handelsrechts durch seine anderen Gesellschaften? Nun, die immerhin 19 Sachverhalte, die wir für recht klare Gesetzesverstöße halten, liegen dem dafür zuständigen Bundesamt für Justiz (BfJ) bereits vor und werden dort gründlich geprüft.
Sollte Schraven, dessen „CORRECTIV – Recherchen für die Gesellschaft gemeinnützige GmbH“ die erheblichen Privilegien der Gemeinnützigkeit geniesst, mit dieser Firma und ihrer 100%igen Tochtergesellschaft „CORRECTIV -Verlag und Vertrieb für die Gesellschaft UG“ nicht wenigstens die sich aus dem Handelsrecht ergebenden Pflichten erfüllen, die andere Kleingewerbetreibende auch erfüllen? Erst recht, wenn seine Gesellschaften schon Spenden in Millionenhöhe erhalten haben und sogar der Steuerzahler über die Bundeszentrale für politische Bildung in Schravens Kasse einzahlt? Schon 2015 erhielt Correctiv erstmals Geld vom Steuerzahler, wie sich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage ergibt.
„Die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) hat Correctiv erstmals im April 2015 gefördert…Der Antragsteller hat seitdem mehrere fachlich überzeugende Projektanträge eingereicht und in diesem Zusammenhang Förderungen der BpB erhalten.“
An derselben Stelle findet sich auch die nachstehende Information der Bundesregierung (aaO):
„Vor einer Förderung prüft die BpB Projekt und Projektträger und berücksichtigt die Ergebnisse dieser Prüfung bei der Förderentscheidung. Im Falle von Cor-rectiv hat diese Prüfung kein Verhalten des Projektträgers offengelegt, das der Förderentscheidung hätte entgegenstehen können.“ Hervorhebung hinzugefügt.
Ob das immer noch gesagt werden kann, wenn das BfJ seine Prüfungen, womöglich mit einer wohl kaum vermeidbaren Verhängung von Ordnungsgeldern abgeschlossen hat, werden wir sehen.
Die gemeinnützige GmbH bildet mit der Correctiv-Verlag und Vertrieb für die Gesellschaft UG einen Konzern. Sie ist Alleingesellschafterin dieser rein gewerblich tätigen Tochter.
Dass eine die Privilegien der Gemeinnützigkeit ausnutzende Gesellschaft völlig einschränkungslos durch eine 100%ige Tochter am Geschäftsverkehr teilnehmen kann und ihr auch die Erträge dieses nicht gemeinnützigen Tuns zufließen dürften, ist auffällig.
Wissen die Spender von den Darlehen?
Die gemeinnützige Correctiv gGmbH gewährt ihrer gewerblichen Tochtergesellschaft sechsstellige Darlehen. In ihren Bilanzen (Anlagevermögen), werden für 2017 Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von € 137.223,00 und für 2018 in Höhe von € 87.223,00 ausgewiesen. Laut § 3 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrags (Gemeinnützigkeit) ist dies wohl unzulässig, danach setzt die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Gesellschaft des privaten Rechts voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. Ist die Tochtergesellschaft aber nicht. In diesen Darlehen ist also eine Mittelbeschaffung zu sehen, da sich die UG die Mittel nicht zu Marktkonditionen bei Banken beschafft. Darin, dass die UG nicht steuerbegünstigt ist, liegt ein offensichtlicher Satzungsverstoß, der für die Gemeinnützigkeit unmittelbar relevant ist.
Konkret: Correctiv kassiert Spenden in Millionenhöhe. Die Spender werden damit angelockt, dass mit dem Geld unsere Demokratie, die „in Gefahr“ sei, gerettet werde. Wie werden die Spender reagieren, wenn sie davon erfahren, dass Schraven das Geld seiner Tochtergesellschaft satzungswidrig zur gewerblichen Geschäftemacherei ausleiht? Was passiert im Falle von deren Insolvenz? Ist keine Bank bereit, der Tochter Geld zu leihen? Wenn nein, warum nicht? Betreibt Correctiv jetzt auch noch Bankgeschäfte? Welchen Zinssatz zahlt die UG? Welche Sicherheiten wurden gestellt?
Die UG muss hier Sicherheiten bereitstellen, wie ein fremder Dritter. Sonst dürfte das Finanzamt eine verdeckte Gewinnausschüttung annehmen. Das könnte problematisch sein, wenn die UG unterkapitalisiert ist (warum braucht sie sonst derartig hohe Darlehen). Das Stammkapital der UG beläuft sich auf € 1.000,00, die Kredite auf das Hundertfache. Welche Sicherheiten hat eine €1000-Klitsche schon anzubieten? Möglicherweise sind hier die Vermögenswerte der gemeinnützigen Gesellschaft nicht hinreichend abgesichert. Was wiederum auf die Gemeinnützigkeit Auswirkungen haben könnte oder auf die Geeignetheit von Schraven, dort als Geschäftsführer Verantwortung zu tragen.
Die Gewinnrücklagen der gemeinnützigen GmbH stellen sich wie folgt dar: 2016: € 115.663,00, 2017: € 230.38600, 2018: € 313.992,00.
Diese Ansparung von Mitteln entspricht nicht der Satzung und auch nicht der Gemeinnützigkeit. Zu diesen Gewinnrücklagen sind ferner die rund € 200.000,00 hinzu zu addieren, die mittels Darlehen an die Tochter dauergeparkt werden. Gegenwärtig ist von so erheblichen Gesamtrücklagen auszugehen, dass eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit drohen könnte. Denn laut § 11 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag ist nur eine begrenzte Bildung von Rücklagen erlaubt.
Dazu kommen die wiederholten strafbewehrten Verstöße der Correctiv gGmbH und ihrer Tochtergesellschaft gegen die gesetzlichen Publizitätspflichten.
Beide Firmen mussten ihren festgestellten Jahresabschluß 2016 bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist am 31.12.2017 offenlegen, den Jahresabschluß für 2018 bis zum 31.12.2019. In den im Unternehmensregister (Abruf 02.05.2020) publizierten Jahresabschlüssen heisst es jeweils für 2016: „Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluß wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.“ Das ist doppelt falsch. Eine Hinterlegung ist keine Offenlegung und ein nicht festgestellter Jahresabschluß wahrt die Offenlegungsfrist nicht. Zu 2018 heißt es dort: „Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluß wurde vor der Feststellung offengelegt.“ Die gesetzliche Frist wird hierdurch jeweils nicht gewahrt. Zu Publizieren ist der festgestellte Jahresabschluss, nicht ein vor-läufiges Zahlenwerk, das rechtlich keinerlei Relevanz hat. Man darf zwar zur Fristwahrung vorläufig einreichen, muss dann aber den festgestellten Jahresabschluss nachreichen. Das war bis zum 02.05.2020 nicht geschehen. Und zwar weder für die Jahresabschlüsse 2016, noch für die Jahresabschlüsse 2018 (jeweils beider Gesellschaften).
Nach § 335 HGB ist gegen den Geschäftsführer wegen des pflichtwidrigen Unterlassens der rechtzeitigen Offenlegung vom Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren durchzuführen. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens € 2.500,00 und höchstens € 25.000,00, § 335 Abs. 1 HGB. Ist sichergestellt, dass diese Geldstrafen nicht auch noch aus den Spenden beglichen werden? Sodaß dass der Steuerzahler die Strafe am Ende an sich selber zahlt?
Schließlich wurde dann am 08.05.2020 eine neue Bilanz mit Feststellungsdatum für die Tochtergesellschaft hinterlegt.
Faktenchecker non calculat wäre angesichts dieses beschämenden Befundes dann doch ein rechter Euphemismus (pun intended).
Die weithin unbekannte Tochter „CORRECTIV – Verlag und Vertrieb für die Gesellschaft UG (haftungsbeschränkt)“, ist rechtlich eine selbständige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die so lange UG heißt, wie ihr Eigenkapital das für eine GmbH vorgeschriebene Mindestkapital von € 25.000 nicht erreicht. Ein ganz kleiner Fisch also? Mitnichten, denn ausgerechnet an diese gewerblich tätige Tochter fließen nach Konzernangaben die Facebook-Honorare:
„Über die Höhe der Finanzierung sagen wir nichts, da diese Arbeit und Zahlung über die gewerbliche Tochterfirma von Correctiv abgewickelt wird. Und nicht über die gemeinnützige Organisation, für die das Redaktionsstatut bindend ist.“
Eine wirklich bemerkenswerte Spiegelfechterei. Die gewerbliche Firma macht die Arbeit und richtet über journalistische Inhalte, meistens von politischen Gegnern, und erhält dafür Geld von Facebook. Die Stigmatisierung mit „falsch“ nimmt aber die gemeinnützige gGmbH vor, die vorgaukelt, sie selber hätte sich furchtlos in den Kampf gegen Populismus, Machtmissbrauch und Korruption geworfen. Ist auch das irreführend und damit rechtswidrig? Wird hier beim Spendeneinwerben über die eigene Leistung getäuscht?
Durch diesen Etikettenschwindel werden die Öffentlichkeit und vermutlich auch Spender perfekt getäuscht. Weil die UG als gewerbliche Gesellschaft weder dem Gemeinnützigkeitsrecht noch dem Redaktionsstatut unterliegt, ist sie völlig frei und kann auch das Gehalt, das ihr Geschäftsführer David Schraven als Geschäftsführer der gGmbH bezieht, beliebig aufstocken, denn Schraven, dieser Tausendsassa, ist gleichzeitig Geschäftsführer der UG. Und so lange die UG keine Gewinne macht und überwiegend freie Mitarbeiter beschäftigt, vor allem Studenten und Jungakademiker, die gern auch über Professorenstreitigkeiten entscheiden, wird sie ihre Umsätze unabhängig von deren Höhe niemals offenlegen müssen. Bei den freiwilligen Angaben auf der Homepage der gGmbH werden die Zahlungen von Facebook verschwiegen. Während im Ausland Transparenz herrscht, hält Schraven ohne eine plausible Erläuterung für seine Geheimnistuerei dicht. Aber man wird in englischen und französischen Quellen fündig.
Was kassiert Correctiv pro Faktencheck?
Full Fact der englische Counterpart von Correctiv, hat im Juli 2019 einen Report angefertigt, der es in sich hat. Auf dessen Seite 16 wird die Vergütung erläutert: Full Fact erhielt $171.800,00 für 96 Faktenchecks, also $ 1.790,00 pro Fall. Auf Seite 27 wird die Empfehlung von Facebook offenbart, bei Mangel an Gegenbeweisen das „Mixture-rating“, wie zum Beispiel: “TEILWEISE FALSCH“ oder “UNBELEGT“, zu verwenden. Also Hauptsache gestempelt und Geld verdient.
Hier die Zahlungen in 2018 für Liberation, den französischen Counterpart von Correctiv: Für 249 Faktenprüfungen gab es in 2018 $ 245.000,00, $ 983,00 pro Faktencheck. 2019 zahlte Facebook $ 294.400,00 USD für 165 Faktenchecks an Fullfact, also $ 1790,00 pro Faktencheck.
Die Summe pro Faktencheck für Deutschland dürfte eher bei den englischen Sätzen liegen, da Correctiv hier bis Mitte 2019 eine Monopolstellung als Faktenprüfer für Facebook innehatte. Die Sätze wurden zuletzt Ende 2018 deutlich angehoben.
Satzungsverstöße, Verurteilungen wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht, das Faktenchecken von Meinungen, Täuschung der Öffentlichkeit darüber, wer die Fakten checkt, Spendengelder an die gewerbliche Tochter verleihen, Verstöße gegen die handelsrechtlichen Publizitätspflichten, das Unvermögen, die Jahresabschlüsse korrekt zu unterschreiben. Warten wir mal ab, ob das mit der Gemeinnützigkeit noch lange gut geht. Da fällt es schon kaum noch ins Gewicht, dass Schraven vor Gericht wahrheitswidrig vortrug, Correctiv sei zertifiziert, als das gar nicht zutraf.
Aber unserem Multitalent ist es wahrscheinlich ohnehin egal. Denn wenn das mit Correctiv schief geht, steht er vielleicht längst bei (s)einer urgemütlichen Bottroper Ruhrpott-Kneipe hinter dem Tresen und folgt seiner eigentlichen Berufung: Als zertifizierter Kneipier zu Spenden für die „Rettung des Herrengedecks“ aufzurufen. Saufen für die Gemeinnützigkeit, ein geniales Geschäftsmodell.
Ich danke Prof. Dr. Stefan Homburg (vergl. auch dessen eingehenden Text zum Thema) sowie Achse-Gastautor Alexander Dellwo für die wichtigen Recherchen und hilfreichen Hinweise, ohne die dieser Text nicht möglich gewesen wäre.
Alsbald folgt noch Teil 3, in dem sich der Verfasser auf den Standpunkt stellt, dass das Faktenchecken, dem eine durchaus vernünftige Idee zugrunde liegt, in seiner gegenwärtigen Form häufig nichts als selbstherrliche Autoritätsanmaßung ist.
© Joachim Nikolaus Steinhöfel 2020
Ist Ihnen bekannt, dass u.a. David Schraven beim Münsteraner Digitalblog RUMS Gesellschafter ist und das Portal wieder auf „unabhängig“ rekuriert und mit freien (nicht angestellten) Journalisten wirbt, da die finanziellen Grundlagen noch nicht ganz sichergestellt wäre. Könnte RUMS ein ähnlich funktionierendes Konstrukt sein?
Wie sagte mein Vater früher schon so schön? We nichts wir, wird Wirt. Wer gar nichts wird, wird Bahnhofswirt. 😁
Wollte den Artikel gerade auf Facebook Posten aber das funktioniert nicht.
Das ist aber komisch
vielen Dank für den aufklärenden Artikel.
Wie kann das bloss in die breite Öffentlichkeit getragen werden.Sogar in Arbeitsblättern der Schüler zur Aufklärung über die bösen „Verschwörungstheoretiker“ gibt es den Hinweis auf den Faktenchecker Correctiv der die „Wahrheit“ kennt.
https://correctiv.org/reporterfabrik/ Die gehören auch dazu und bringen auch eine Mene Geld ein!!
Muss man das Wahrheiskollektiv jetzt als unbeteiligter Dritter den zuständigen Aufsichtsbehörden melden oder haben Sie denen schon eine Kopie zukommen lassen?
Die ominöse UG braucht m. E. aufgrund des Firmenzwecks die erforderliche Erlaubnis nach §34c Gewerbeordnung. Es reicht nicht aus, wenn Herr Schraven diese Erlaubnis ggf. persönlich besitzt.
Da die Erlaubnis mit Kosten und Aufwand verbunden ist gehe ich davon aus, dass sie weder beantragt noch erteilt wurde.
Danke.
So geht Faktenchecking!
Diese Befunde müssten dann „nur“ noch dem breiten, von Correctiv getäuschten und zumindest bisweilen in die Irre geführten Publikum bekannt gemacht werden.
Vielleicht – gar gesetzlich verpflichtend – von Facebook?
Und / oder der Bundeszentrale für politische Bildung?
Der so ehrliche und saubere Herr Schraven hat wohl ziemlich schmutzige Hände. Tja, diese elenden Faktenchecker, die nicht auf der Lohnliste von Correktiv stehen (Bekommen die eigentlich den gesetzlichen Mindestlohn? Wäre dazu nicht auch ein Facktenchek möglich?), sind wirklich lästig für einen Berufs- Faktenchecker ohne seriöse fachliche und persönliche Qualifikation.
Herr Schraven, schämen Sie sich. Es ist doch nicht zu fassen, was Sie tun. Pfui!
Leute wie Sie sind einfach nur grauenhaft. Ihre vorgetäuschte soziale Ethik können Sie sich auf Ihr Clopapier malen.
Links! Einfach nur link!
Da hat wohl jemand, um Claudia Roth zu zitieren, ein „Geschäftsmodell“ erschlossen.