Beitragsservice unter „Hochdruck“ – Anfragen jetzt faxen

Die häufig beschworene Zivilgesellschaft kann plötzlich auch aus einer völlig anderen Ecke aktiv werden, wenn einer hinreichend großen Zahl von Menschen etwas nicht mehr passt. Was Millionen von Menschen nicht gefällt, ist zweifellos der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner aktuellen Verfasstheit. Da die Klagen gegen die Erhebung der „Demokratieabgabe“ erfolglos bleiben dürften, gab es Ende 2019 zwei Vorschläge, wie man auf anderem Wege seinen Unmut deutlich machen und das Finanzierungssystem attackieren kann.

Weihnachtsgrüße an den Beitragsserivce„, das Verlangen auf Auskunft über die eigenen Daten, die vom „Beitragsservice“ kostenlos innerhalb eines Monats zu erteilen ist.

Und „Neujahrsgrüsse an den Beitragsservice„, die Strategie, sämtliche Lastschriften zu widerrufen und Barzahlung anzubieten. Wer nicht zahlen will, sollte es doch denen, die nach seinem Geld trachten, wenigstens so schwer wie möglich machen. Nach Maßgabe einer gerichtlichen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts muss der „Beitragsservice“ Bargeld annehmen. Das Verfahren liegt zur Zeit beim Europäischen Gerichtshof, ist also noch nicht rechtskräftig.

Offenbar scheint diese Strategie erste Früchte zu tragen. Wie anders liesse es sich erklären, dass der „Beitragsservice“ sogar in einer Pressemitteilung einräumen muss, dass das System extrem herausgefordert ist?

Es scheint etwas Zug in den Kamin gekommen zu sein, um den ehrenwerten Peer Steinbrück zu zitieren.

„Mit dem Verzicht auf weitere Nach­fragen helfen Sie uns dabei, Ihr Anliegen schneller zu bearbeiten.“

Soll das ein Witz sein? Antwort:

„Mit dem Verzicht auf weitere Gebührenforderungen löst sich ihr Problem von ganz alleine!“

Also  sollte man das Gegenteil tun und mit Anfragen noch mal richtig nachlegen. Wenn jetzt schon „Hochdruck“ herrscht, liegt es doch für jeden Unzufriedenen Nahe, die Weihnachtsgrüsse und die Neujahrsgrüsse auch jetzt noch zu verschicken, um den Kessel am kochen zu halten.

Ich halte mich zwar aus Gründen der Transparenz dazu verpflichtet, diese Mitteilung eines Aktivisten zu publizieren, die mich heute erreichte. Ich finde den Vorschlag, dem „Beitragsservice“ jetzt Faxe statt Mails zu schicken, jedoch gar nicht nett:

„Hier vielleicht ein Tip für die Aktivisten: Die (ziemlich geheimgehaltene) (kostenlose!) Festnetz-Faxnummer des Beitragsservices lautet: (0221) 5061 8292 01 – ein Fax absenden kann man auch bei vielen E-Mail-Anbietern online (z. T. sogar kostenlos), also auch ohne Faxgerät.“ Update: Das Fax wurde offenbar stillgelegt, diese Nummer funktioniert aber nach wie vor: 0221 50 61 25 07.

Aus höchster Vorsorge und bei besonderer Sorgfalt bietet es sich eventuell sogar an, per Post und/oder Mail an den „Beitragsservice“ gerichtete Schreiben wie das Auskunftsbegehren oder den Widerruf der Befugnis, Lastschriften einzuziehen oder das Angebot, bar zahlen zu wollen, nochmals per Fax zu übersenden.

Wir schaffen das!

Update: Leser wiesen nach Konsultation von Internet-Archiven darauf hin, dass die Pressemitteilung aus April 2019 stammt. Das trifft zu. Allerdings enthält die Pressemitteilung selber kein Datum. Erhält man nur den Link zur PM selber, findet sich kein Hinweis auf das Datum ihrer Veröffentlichung. Und: Wenn schon damals beim “Beitragsservice” Land unter war, dann jetzt erst Recht.

Update 2: Dieser Text befindet sich aktuell (11.01.2020) auf der Startseite von „rundfunkbeitrag.de“:

Hinweis

Beim Beitrags­service kommt es der­zeit zu einem er­höhten Auf­kommen von An­rufen und schrift­lichen An­fragen. Eine kurz­fristige Ant­wort kann nicht immer garan­tiert werden. Mit dem Ver­zicht auf weitere Nach­fragen helfen Sie uns dabei, Ihr An­liegen schneller zu be­antwor­ten. Für eine unter Um­ständen ent­stehen­de Ver­zöge­rung bitten wir um Ihr Ver­ständnis.

© Joachim Nikolaus Steinhöfel 2020

 

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Kommentare

  1. R. Matzen

    Ach, übrigens,
    ist Ihnen der Küchenphilosoph aus Flensburg nur zufällig durchgerutscht? Habeck wird doch wohl zahlen?
    Mit freundlichen Grüßen
    R. Matzen

  2. Rainer Matzen

    Sehr geehrter Herr Steinhöfel,
    das Bundesverfassungsgericht hat den Rundfunkbeitrag für verfassungsgemäß erklärt, weil er auf der Grundlage des Rundfunkstaatsvetrags ausgewogen berichtet. Ich hoffe, ich habe das so richtig wiedergegeben.
    Aber kann man das nicht auch als Bedingung sehen? Solange ausgewogen berichtet wird, ist die Beitragspflicht angemessen. Wird die Ausgewogenheit verletzt, entfällt die Beitragspflicht.
    Wir zahlen übrigens auch nur noch bar.
    Mit freundlichen Grüßen
    R. Matzen

  3. Ulli

    Ich habe die GEZ jetzt über ein Jahr gequält. Zuletzt mit Ihrem Formular bzgl Barzahlung. Bereits nach einem Monat kam heute folgende Antwort: ich muss überweisen, da das Bundesverwaltungsgericht keine Entscheidung darüber getroffen hat und solange dies so ist hat die GEZ das Recht auf Einzahlung per Überweisung. Ist das wieder eine Lüge oder leider das Ende für Bareinzahlung?
    Vielen Dank für ein Feedback!