ich weiß nicht, ob meine Gedanken (s.u., mein Beitrag soeben bei TE zum Artikel von Fritz Goergen „FDP beantragt Aufhebung des NetzDG“) in der Sache Facebook und Co. Relevanz haben könnten. Dennoch würden mich auch Ihre Gedanken zu diesem Beitrag interessieren, der hier folgt:
„Sehr geehrter Herr Goergen,
das ist schon mal ein guter Anfang. Ich hätte aber noch einen anderen Vorschlag, den Sie ja mal mit Ihren Kollegen Zitelmann und Steinhöfel diskutieren könnten und ggf. Herrn Lindner unterbreiten könnten:
Analog zum Gesetz zur Selbstauskunft bei Wirtschaftsauskunfteien könnte man überlegen, weil diese Unternehmen, mit denen Privatpersonen in der Regel keine direkten Beziehungen pflegen und dennoch Daten erhoben werden, weit über solche der Vertragspartner der Privatpersonen hinaus, möglicherweise auch von Facebook beispielsweise, Facebook selbst als Datenbeschaffer und Datenhändler dazu zwingen könnte eine komplette Auskunft über die erhobenen Daten als Privatperson auszuhändigen. Angesichts immer mehr Sperrungen von Facebook-Seiten und weil hier ja ein direktes Vertragsverhältnis besteht, wo Facebook für seine Leistungen eben Daten erheben und nutzen darf, müsste sich ja gerade bei einer Sperrung ein Recht auf kostenfreie Selbstauskunft ergeben, möglicherweise sogar mit Ende der Geschäftsbeziehung auch ein Recht auf Löschung der Daten.
Das vollumfängliche Selbstauskunftsrecht und Recht auf Löschung erhobener Daten könnte man als zweiten Schritt der Willkür Facebooks bei Sperrungen entgegensetzen, was ein potenter Hebel für die Verbraucher und Nutzer sein würde. In jedem Fall wäre es die adäquate Antwort auf ein wie-auch-immer angepasstes NetzDG nach Lindners Vorstoß.
Vielleicht könnten Sie den Gedanken erörtern, verifizieren oder falsifizieren.
MfG
nachgefragt
(Ich erlaube mir, den Gedanken per Mail an Herrn Steinhöfel direkt zu schicken, weiß aber natürlich nicht, ob dieser überhaupt Zeit und Lust hat, derartige Leserzuschriften zu lesen)“
detlef gatzer
lieber herr steinhöfel,
bin von ihrem sprachlichen schliff sehr angetan,
der eine exzellente form einer exzellenten kommunikation enstehen lässt.
ich wollte erst anstelle kommunikation den begriff ‚inhalt‘ setzen.
– der allerdings verbirgt sich dunkel hinter satirischen bonmots
und lässt ungeheuerlichkeiten ahnen.
zumindest fühle ich mich ihnen in aller rhetorischen brillianz verbunden,
(wenn ich so sagen darf)
– auch in einer unterschwellig zu vernehmenden traurigkeit über den verfall
eines noch schön anzusehenden landes und seiner kultur) .
Hallo Herr Steinhöfel,
wussten Sie eigentlich, dass Westwind, für die Maas und Wörter so schamlos Werbung machen, zum undurchschaubaren und stets am Rande der Legalität operierenden Firmenimperium der Samwers gehört? Die sollten Sie mal durchleuchten. Hilfreich: https://www.youtube.com/watch?v=4Jtq-u41CAk
Lese immer mit Begeisterung Ihre Beiträge auch AchGut!
Grüße
HaJoWolf
Hallo Herr Steinhöfel,
bin heute auf Videos mit Ihnen „gestoßen“, das passiert, wenn man surft. Interessant ist, dass ein Anwalt sich öffentlich mit seiner Meinung äußert. Ich habe im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung (Stufenklage, Erbangelegenheit) sehr viele Anwälte kennengelernt. Ich kann daher sagen, dass viele Anwälte sich gerne zurücknehmen und duckmäusern. Dass Sie dies nicht tun, ist erstaunlich. Was lässt Sie so stark sein?
MfG
Marion Schnabel
AfD Hetze, inwieweit kann man eigentlich was gegen den Satz: „Nur mit demokratischen Parteien verhandeln“ machen. Mir wird unterstellt Mitglied einer undemokratischen Partei zu sein.
Klassisch auch: Wir verhandeln nicht mit AfD & NPD.
Meine Antwort wäre: Wir nicht mit Parteien, die Sex mit Kindern unterstützen,
Konsumenten von Kinderporno als Mitglieder haben, ..
Danke
Stefan Heinen
Zum Thema Facebook und der dort seltsamen „Löschregeln“ kann ich nicht viel zu beitragen, da ich kein Facebook besitze und das aus gutem Grund. Wenn es aber von Interesse ist, was so alles im Mainstream (z.B. Welt-Online) gelöscht wird, obwohl nichts gegen die Nutzerbedingungen verstößt, kann ich gerne jede Menge Material liefern.
Bei Interesse gerne per Mail melden.
Joachim Nikolaus Steinhöfel
Autor
Ich würde mich ja freuen, wenn die Verfassungsbeschwerde Erfolg hätte. Ich prognostiziere aber, das sie als unzulässig verworfen, jedenfalls aber als unbegründet zurückgewiesen wird.
Peter Stoll
Hallo Herr Steinhöfel,
zunächst mal besten Dank für Ihre Antwort, die einmal mehr durchscheinen läßt, wie machtlos man im freiesten Staat auf deutschem Gebiet als Bürger der Regierung ausgeliefert zu sein scheint.
Nun las ich heute in den Medien, daß eine Gruppe von Rechtsanwälten unter Führung von RA Antweiler, Düsseldorf, die Regierung eben deshalb vor dem BVG verklagt hat.
Daher nochmals die Verständnisfrage: ist diese Klage also eigentlich Augenwischerei, weil sie sowieso nicht zugelassen werden wird und dient lediglich der medialen Inszenierung von Querulanten, oder gibt es zwischen „einer Gruppe von Anwälten“ und mir als normalem Bürger rechtlich gesehen einen in dieser Hinsicht entscheidenden Unterschied?
Beste Grüße
Stoll
Joachim Nikolaus Steinhöfel
Autor
Lieber Herr Stoll,
es gibt für den Bürger keine Möglichkeit, Frau Merkel zu verklagen. Sehr wahrscheinlich hat sie sich vielfach strafbar gemacht. Aber die Erstattung einer Strafanzeige ist ohne jede Erfolgsaussicht und würde den Erstattenden in aller Regel nur als Querulanten diskreditieren.
Gruss
JS
Peter Stoll
Lieber Herr Steinhöfel,
vor ein paar Tagen habe ich Ihnen geschrieben, weil ich dachte, Sie hätten soviel Biß und Mut, selbst gegen unsere Regierung juristisch vorzugehen. Leider haben Sie bislang nicht geantwortet. Interessiert Sie denn das Thema nicht oder haben Sie meine Mail schlichtweg nicht gelesen?
Ich kann nicht glauben, daß jemand wie Sie kein Interesse daran hat, sein Land zu schützen und seine Rechte als Bürger zu verteidigen. Daher bitte ich Sie nochmals, zu prüfen, ob die rechtliche Möglichkeit besteht, die Bundeskanzlerin auf der Grundlage z.B. des Gutachtens von Ex-BVG-Richter DiFabio zu verklagen und somit den Druck auf die Regierungschefin zu erhöhen, endlich wieder unser Recht an den Grenzen durchzusetzen.
Ich bin auf jeden Fall dabei, wenn ich jemanden vom Fach finde, der der Sache Chancen einräumt und den Mut hat, zu agieren.
Wer, wenn nicht Sie?
Gruß, Stoll
Josef Hueber
Lieber Herr Steinhöfel,
wann – endlich! – kann man ein Buch von Ihnen lesen?
Sehr geehrter Herr Steinhöfel,
ich weiß nicht, ob meine Gedanken (s.u., mein Beitrag soeben bei TE zum Artikel von Fritz Goergen „FDP beantragt Aufhebung des NetzDG“) in der Sache Facebook und Co. Relevanz haben könnten. Dennoch würden mich auch Ihre Gedanken zu diesem Beitrag interessieren, der hier folgt:
„Sehr geehrter Herr Goergen,
das ist schon mal ein guter Anfang. Ich hätte aber noch einen anderen Vorschlag, den Sie ja mal mit Ihren Kollegen Zitelmann und Steinhöfel diskutieren könnten und ggf. Herrn Lindner unterbreiten könnten:
Analog zum Gesetz zur Selbstauskunft bei Wirtschaftsauskunfteien könnte man überlegen, weil diese Unternehmen, mit denen Privatpersonen in der Regel keine direkten Beziehungen pflegen und dennoch Daten erhoben werden, weit über solche der Vertragspartner der Privatpersonen hinaus, möglicherweise auch von Facebook beispielsweise, Facebook selbst als Datenbeschaffer und Datenhändler dazu zwingen könnte eine komplette Auskunft über die erhobenen Daten als Privatperson auszuhändigen. Angesichts immer mehr Sperrungen von Facebook-Seiten und weil hier ja ein direktes Vertragsverhältnis besteht, wo Facebook für seine Leistungen eben Daten erheben und nutzen darf, müsste sich ja gerade bei einer Sperrung ein Recht auf kostenfreie Selbstauskunft ergeben, möglicherweise sogar mit Ende der Geschäftsbeziehung auch ein Recht auf Löschung der Daten.
Das vollumfängliche Selbstauskunftsrecht und Recht auf Löschung erhobener Daten könnte man als zweiten Schritt der Willkür Facebooks bei Sperrungen entgegensetzen, was ein potenter Hebel für die Verbraucher und Nutzer sein würde. In jedem Fall wäre es die adäquate Antwort auf ein wie-auch-immer angepasstes NetzDG nach Lindners Vorstoß.
Vielleicht könnten Sie den Gedanken erörtern, verifizieren oder falsifizieren.
MfG
nachgefragt
(Ich erlaube mir, den Gedanken per Mail an Herrn Steinhöfel direkt zu schicken, weiß aber natürlich nicht, ob dieser überhaupt Zeit und Lust hat, derartige Leserzuschriften zu lesen)“
lieber herr steinhöfel,
bin von ihrem sprachlichen schliff sehr angetan,
der eine exzellente form einer exzellenten kommunikation enstehen lässt.
ich wollte erst anstelle kommunikation den begriff ‚inhalt‘ setzen.
– der allerdings verbirgt sich dunkel hinter satirischen bonmots
und lässt ungeheuerlichkeiten ahnen.
zumindest fühle ich mich ihnen in aller rhetorischen brillianz verbunden,
(wenn ich so sagen darf)
– auch in einer unterschwellig zu vernehmenden traurigkeit über den verfall
eines noch schön anzusehenden landes und seiner kultur) .
seien sie herzlichst gegrüßt!
detlef gatzer
Glückwunsch zu Ihrem Erfolg in Sachen https://einzelfallinfos.wordpress.com/ !
Hallo Herr Steinhöfel,
wussten Sie eigentlich, dass Westwind, für die Maas und Wörter so schamlos Werbung machen, zum undurchschaubaren und stets am Rande der Legalität operierenden Firmenimperium der Samwers gehört? Die sollten Sie mal durchleuchten. Hilfreich: https://www.youtube.com/watch?v=4Jtq-u41CAk
Lese immer mit Begeisterung Ihre Beiträge auch AchGut!
Grüße
HaJoWolf
Hallo Herr Steinhöfel,
bin heute auf Videos mit Ihnen „gestoßen“, das passiert, wenn man surft. Interessant ist, dass ein Anwalt sich öffentlich mit seiner Meinung äußert. Ich habe im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung (Stufenklage, Erbangelegenheit) sehr viele Anwälte kennengelernt. Ich kann daher sagen, dass viele Anwälte sich gerne zurücknehmen und duckmäusern. Dass Sie dies nicht tun, ist erstaunlich. Was lässt Sie so stark sein?
MfG
Marion Schnabel
ich bitte mich zu Ihrem Newsletter hinzufuegen
AfD Hetze, inwieweit kann man eigentlich was gegen den Satz: „Nur mit demokratischen Parteien verhandeln“ machen. Mir wird unterstellt Mitglied einer undemokratischen Partei zu sein.
Klassisch auch: Wir verhandeln nicht mit AfD & NPD.
Meine Antwort wäre: Wir nicht mit Parteien, die Sex mit Kindern unterstützen,
Konsumenten von Kinderporno als Mitglieder haben, ..
Danke
Zum Thema Facebook und der dort seltsamen „Löschregeln“ kann ich nicht viel zu beitragen, da ich kein Facebook besitze und das aus gutem Grund. Wenn es aber von Interesse ist, was so alles im Mainstream (z.B. Welt-Online) gelöscht wird, obwohl nichts gegen die Nutzerbedingungen verstößt, kann ich gerne jede Menge Material liefern.
Bei Interesse gerne per Mail melden.
Ich würde mich ja freuen, wenn die Verfassungsbeschwerde Erfolg hätte. Ich prognostiziere aber, das sie als unzulässig verworfen, jedenfalls aber als unbegründet zurückgewiesen wird.
Hallo Herr Steinhöfel,
zunächst mal besten Dank für Ihre Antwort, die einmal mehr durchscheinen läßt, wie machtlos man im freiesten Staat auf deutschem Gebiet als Bürger der Regierung ausgeliefert zu sein scheint.
Nun las ich heute in den Medien, daß eine Gruppe von Rechtsanwälten unter Führung von RA Antweiler, Düsseldorf, die Regierung eben deshalb vor dem BVG verklagt hat.
Daher nochmals die Verständnisfrage: ist diese Klage also eigentlich Augenwischerei, weil sie sowieso nicht zugelassen werden wird und dient lediglich der medialen Inszenierung von Querulanten, oder gibt es zwischen „einer Gruppe von Anwälten“ und mir als normalem Bürger rechtlich gesehen einen in dieser Hinsicht entscheidenden Unterschied?
Beste Grüße
Stoll
Lieber Herr Stoll,
es gibt für den Bürger keine Möglichkeit, Frau Merkel zu verklagen. Sehr wahrscheinlich hat sie sich vielfach strafbar gemacht. Aber die Erstattung einer Strafanzeige ist ohne jede Erfolgsaussicht und würde den Erstattenden in aller Regel nur als Querulanten diskreditieren.
Gruss
JS
Lieber Herr Steinhöfel,
vor ein paar Tagen habe ich Ihnen geschrieben, weil ich dachte, Sie hätten soviel Biß und Mut, selbst gegen unsere Regierung juristisch vorzugehen. Leider haben Sie bislang nicht geantwortet. Interessiert Sie denn das Thema nicht oder haben Sie meine Mail schlichtweg nicht gelesen?
Ich kann nicht glauben, daß jemand wie Sie kein Interesse daran hat, sein Land zu schützen und seine Rechte als Bürger zu verteidigen. Daher bitte ich Sie nochmals, zu prüfen, ob die rechtliche Möglichkeit besteht, die Bundeskanzlerin auf der Grundlage z.B. des Gutachtens von Ex-BVG-Richter DiFabio zu verklagen und somit den Druck auf die Regierungschefin zu erhöhen, endlich wieder unser Recht an den Grenzen durchzusetzen.
Ich bin auf jeden Fall dabei, wenn ich jemanden vom Fach finde, der der Sache Chancen einräumt und den Mut hat, zu agieren.
Wer, wenn nicht Sie?
Gruß, Stoll
Lieber Herr Steinhöfel,
wann – endlich! – kann man ein Buch von Ihnen lesen?
Bestest,
Josef Hueber