Merz, Klingbeil & Co. und die Meinungsfreiheit – Gesichert freiheitsfeindliche Verdachtsfälle

Die größte Bedrohung für Europa ist keine äußere Gefahr, sondern die Abkehr vom Prinzip der Meinungsfreiheit: Das war die These von J.D. Vance in seiner Rede auf der Münchner Sicherheitskonferenz. „Die Rede von Vance in München war in einer Weise historisch, wie wir es wahrscheinlich heute noch gar nicht erkennen können“, sagte ich ich gegenüber WELT-TV am 20.02.2025.

Diese These ergänze ich jetzt so: In einem Jahr wird es heißen, J.D. Vance hatte mit seiner deutlichen Kritik an Deutschland und Europa in Sachen Meinungsfreiheit nicht nur recht, er hat sich angesichts der aktuellen Entwicklungen sogar noch recht maßvoll geäußert. In Deutschland und Europa werden die Grundregeln des freiheitlichen Staates zum Zwecke des Machterhalts inkompetenter Kader immer weiter preisgegeben.

SPD und CDU wollen laut ihres bekanntgewordenen Medienpapiers „Lügen verbieten“. Nun kann man darüber rumalbern und die Frage aufwerfen, ob Politiker dann ohne sich strafbar zu machen überhaupt noch den Mund aufmachen können. Allen voran ein fleischgewordener Pinocchio namens Friedrich Merz. Aktuell ist das bewusste Verbreiten von falschen Tatsachen nicht strafbar. Eine Ausnahme betrifft die Leugnung des Holocaust. Jetzt ist offenbar die Schaffung eines allgemeinen ‚Fake News‘-Straftatbestands vorgesehen. Folge: Mit jeder umstrittenen Äußerung setzt man sich dem Risiko strafrechtlicher Verfolgung aus. Dann ist es vorbei mit dem freiheitlichen Staat! Zeit, sich – ernsthafte – Sorgen zu machen!

Sie mögen es heute als überspannte Übertreibung betrachten, aber schon morgen könnte es Strafverfahren geben, in denen einer der zahlreichen fachlich herausgeforderten Strafrichter der ersten Instanz über „wahr und falsch“ entscheiden soll und sich der Hilfe eines Sachverständigen bedient, der in einer der vielen staatsfinanzierten NGOs tätig ist, zB bei Correctiv oder bei Meldestellen für zulässige Inhalte oder bei einem Trusted Flagger.

„Nicht zuletzt steht die fundamentale Frage im Raum, wer in einer offenen Gesellschaft legitimerweise über wahre/richtige und falsche Meldungen entscheiden soll“ schrieb der an der Goethe-Universität in Frankfurt lehrende Prof. Peukert vor ein paar Jahren.

„Die Meinungsfreiheit ist für eine freiheitlich-demokratische Ordnung konstituierend, sie schützt auch provokante, überspitzte und sogar falsche Aussagen – soweit sie als Meinungen anzusehen sind.“
– BVerfGE 90, 241 (247)

„Desinformation und Fake News“ würden die Demokratie bedrohen, heißt es in dem bekanntgewordenen Papier der mutmaßlichen Koalitionäre. „Deshalb muss die staatsferne Medienaufsicht unter Wahrung der Meinungsfreiheit auf der Basis klarer gesetzlicher Vorgaben gegen Informationsmanipulation sowie Hass und Hetze vorgehen können.“

Ein Satz, wie er nicht dümmlicher und floskelhafter sein könnte. Die „Medienaufsicht“ ist ungefähr so staatsfern wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk. Merz und Klingbeil geht es weder um unsere Demokratie noch haben sie irgendein Interesse an den Grundrechten der Bürger. Merz hat, wie wir wissen, vor allem ein Interesse. Und jeder weiß, was ich meine. Die Medienanstalten, die man weitestgehend folgenlos abschaffen könnte, sollen jetzt auch noch die Demokratie retten. Sie agieren bereits jetzt mit serienmäßigen Eingriffen in die Pressefreiheit, obwohl ihnen eine verfassungskonforme Ermächtigungsgrundlage für ihr Vorgehen fehlt. Schon das Wort „Medienaufsicht“ ist eine sprachliche Perversion. Es sind Verfahren zur Klärung der Legitimation dieser fragwürdigen Einrichtungen anhängig.

All das fügt sich in eine Serie von zunehmend aggressiveren und unverfrorenen Attacken des Staates auf die Meinungsfreiheit ein. Netzwerkdurchsetzungsgesetz, verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates, Lisa Paus‘ „Viele Feinde der Demokratie wissen ganz genau, was gerade noch so unter Meinungsfreiheit fällt“, Faesers „Wer den Staat verhöhnt, muss es mit einem starken Staat zu tun bekommen“, ihr vom Bundesverwaltungsgericht kassiertes Verbot der Zeitschrift „Compact“, Meldestellen für Äußerungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze, tausende von Strafanzeigen von Strack-Zimmermann und Baerbock und Habeck, massenhafte schwerste Fehlentscheidungen in den unteren Instanzen der Strafjustiz und bestrafungslüsterne Staatsanwälten (vergl. den Bericht in „60 Minutes“, mit dem sich drei deutsche Staatsanwälte weltweit blamiert haben und die deutschen Strafjustiz ebenso), flankiert von mit mehr als einer Milliarde finanzierten NGOs, die angeblich „unsere Demokratie verteidigen“, tatsächlich aber als Lakaien des Staates dessen politische Interessen verteidigen.

Und schließlich ist da noch der in seiner Glaubwürdigkeit schwer angeschlagene öffentlich-rechtliche Rundfunk. Eine tendenziöse, journalistische Zumutung, die die politisch Verantwortlichen niemals abschaffen werden. Denn ein 10 Milliarden-Apparat der staatstreu berichtet, ist Gold wert. Erst am 26.03.2025 hat sich die „Rechtsexpertin“ des ZDF, Sarah Tacke, vorbildlich affirmativ für das Koalitionsvorhaben zu Wort gemeldet. „Jeder darf sagen, was er will“, meinte sie nicht versehentlich, sondern in einem extra produzierten Video, „wenn man damit niemanden verletzt.“ Die Befindlichkeit des Betroffenen setzt jetzt die Grenze für das Grundrecht der Meinungsfreiheit? Ein derartiger Rechtsunsinn macht nur noch fassungslos.

Das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 25. Oktober 2005 – 1 BvR 1696/98 ) entschied so: „Stark überzogene oder gar ehrverletzende Kritik muss in einer offenen Gesellschaft hinzunehmen sein, wenn sie einen erkennbaren Sachbezug hat und nicht ausschließlich der Diffamierung dient.“ Aber woher soll das die von Ihren Gebühren bezahlte „Rechtsexpertin“ des ZDF wissen?

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