Eberhard Wein ist als Journalist bei der Stuttgarter Zeitung und den Stuttgarter Nachrichten tätig. Er richtete heute Morgen um 09:33 Uhr die folgende „Presseanfrage“ an mich, die sich mit dem hier näher geschilderten Verfahren Broder vs Baden-Württemberg befasst. Zur Berichterstattung der „Welt“ über die Sache siehe hier. Nachfolgend die Presseanfrage des Journalisten Wein, dem ich hier unter Ziffer 7. schon einmal einige Zeilen widmete:
„Sehr geehrter Herr Steinhöfel,
gerne würde ich kurz auf den Rechtsstreit Broder gegen Land Baden-Württemberg eingehen. Dazu wurde ja ein Vergleich getroffen. Gerne würde ich noch kurz wissen: Was hatten Sie genau gefordert? Ist der geschlossene Vergleich in diesem Zusammenhang ein Erfolg oder Misserfolg? Inwiefern ist „Nähe zur AfD“ aus Ihrer Sicht eine Beleidigung? Wäre „Nähe zur CDU“ oder „Nähe zu den Grünen“ auch eine Beleidigung?
Gerne können wir uns auch kurz unterhalten. Ich bin heute gut unter 0xxxxx zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank,
Eberhard Wein
Politik und Baden-Württemberg
Stuttgarter Zeitung | Stuttgarter Nachrichten“.
Henryk M. Broder und ich halten Transparenz auch im Zusammenspiel mit den Medien für ein hohes Gut und veröffentlichen daher hier nicht nur die „Presseanfrage“, sondern auch unsere Antwort darauf. Man wird in der Folge dann sehen können ob und wie der Journalist damit umgeht.
„Sehr geehrter Herr Wein,
in Ihrer bisherigen Berichterstattung, in der ich oder meine Mandanten betroffen waren, haben Sie journalistische Grundsätze verletzt (indem Sie die Gegenseite angefragt und zitiert, uns jedoch nicht einmal angefragt oder Gelegenheit zur Stellungahme gegeben haben) und sich ausnahmslos als zuverlässiger und unkritischer Unterstützer der Landesregierung und des antisemitischen Antisemitismusbeauftragten Dr. Blume präsentiert. Letzteren darf man aufgrund seiner öffentlichen Avancen zu jungen Asiatinnen jetzt mit gerichtlicher Billigung u.a. „Sugar Daddy“ nennen.
Die wesentlichen Inhalte des Verfahrens können Sie hier nachlesen.
Ihrer Fragestellung ist ohne Probleme zu entnehmen, dass Sie eine weitere Ihrer regierungsnahen Ergebenheitsadressen zu verfassen gedenken.
Die Klageforderung betrug € 10.000,00.
Wie ich und Herr Broder den Vergleich bewerten – und wie dies aufgrund der zahlreichen Reaktionen auf den Vergleich offenbar auch eine fast geschlossen Mehrheit der Öffentlichkeit tut – können Sie dem verlinkten Text entnehmen.
Natürlich fokussieren Sie sich auf nur eine der zwei als schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzungen angegriffenen Passagen (nicht jedoch auf die Äußerung, die Anwesenheit von Herrn Broder und mir in der LV BW sei geeignet, das „Ansehen der Landesvertretung“ zu beschädigen).
Ihre Frage, ob die unrichtige Behauptung einer Nähe zur AfD eine Beleidigung darstellt, stellt sich ebenso wenig wie die weiteren Fragen in Bezug auf Union und Grüne. Denn darum ging es in dem Rechtsstreit nicht. Der Staat darf beide Äußerungen nicht tun, es handelte sich dabei nach Auffassung des OLG Köln bei den in den gelöschten Tweets getanen Äußerungen um „schuldhafte Pflichtverletzungen“ und eine „Persönlichkeitsrechtsverletzung [Broders] von erheblichem Gewicht“.
Ich rege auch an, noch einmal zB hier nachzulesen: „Protest gegen Rechtsruck – Anwalt legt AfD-Mandat nieder“ oder hier.
Sie können mich wie folgt zitiern: ‚Herr Broder und ich freuen uns sehr, mit der Zahlung Baden-Württembergs an Keren Hayesod mehr für die israelische Sache erreicht zu haben, als der antisemitische Antisemitismusbeauftragte des Landes in seiner bisherigen Amtszeit.‘
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Nikolaus Steinhöfel“.
Antwort Wein wenige Minuten nach Erhalt der Antwort:
„Vielen Dank. Sie haben mir sehr geholfen.
Gruß, Wein.“