Streiten mit Facebooks Meinungspolizei – OLG Karlsruhe entscheidet über „Faktenchecks“

„Nicht zuletzt steht die fundamentale Frage im Raum, wer in einer offenen Gesellschaft legitimerweise über wahre/richtige und falsche Meldungen entscheiden soll,“ Prof. Dr. Peukert, Goethe-Universität, Frankfurt.

Ende November wurde ein vielbeachtetes Urteil des LG Mannheim verkündet, mit dem der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der Tichys Einblick GmbH gegen die Correctiv – Recherchen für die Gesellschaft gGmbH zurückgewiesen wurde („satt verloren“, so der Geschäftsführer von Correctiv auf Twitter). Am Mittwoch, 27.05.2020, 10:30 Uhr, Sitzungssaal II, findet vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe die Berufungsverhandlung über diese Entscheidung statt. Die Verhandlung ist öffentlich. Die Antragstellerin wird dabei durch den von Spenden aus der Zivilgesellschaft finanzierten Fonds „Meinungsfreiheit im Netz“ unterstützt, der gegründet wurde, als Facebook eine auf der Website des Bundestages veröffentlichte Petition als „Hassrede“ löschte.

„Die 45 Seiten starke Begründung gibt einen Ausblick auf die neue, in soziale Netzwerke eingekapselte Medienwelt und zeigt, was passiert, wenn man dort aus Furcht vor Fake News und Filterblasen einen Wahrheitsrichter installiert,“ schrieb die FAZ.

Gegenstand des Rechtsstreits ist die Verknüpfung des Faktenchecks mit einem redaktionellen Beitrag auf Facebook. Ein solcher Facebook-Faktencheck entfaltet andere Wirkungen als eine kritische Stellungnahme eines Medienunternehmens über ein anderes. Die Präsenz und Reichweite auf Facebook indes ist nach Auffassung des LG Mannheim durch einen negativen Faktencheck „nicht unerheblich“ betroffen. In der Tat haben empirische Untersuchungen bestätigt, dass Faktenchecks die Glaubwürdigkeit des kritisierten Inhalts und mittelbar auch des verantwortlichen Anbieters reduzieren. In Kombination mit von Facebook veranlassten automatischen Maßnahmen führt dies zu geringerer Reichweite und letztlich zu niedrigeren Umsätzen

Im vorliegenden Rechtstreit geht es noch dazu unstreitig um eine Meinungsäußerung. Prof. Dr.  Peukert von der Goethe-Universität in Frankfurt schreibt in einer ausführlichen wissenschaftlichen Abhandlung über das Urteil: „Zugespitzt formuliert könnte man von einer als Faktencheck getarnten Meinung sprechen.“ Derartiges ist aber schlechthin mit der Meinungsfreiheit nicht in Einklang zu bringen.

Während Correcitiv-Chef Schraven sich nach dem landgerichtlichen Urteil noch Triumphgeheul auf Twitter nicht verkneifen konnte („Wir veröffentlichen das Urteil des Landgerichts Mannheim über den rechten Blogger ‚Tichys Einblick‘. Fazit: Tichy und Steinhövel (sic!) haben satt verloren – unsere Faktencheks wurden gestärkt. Wir treiben nun das Geld für die Prozesskosten bei Tichy ein. Ende“), wurde die Entscheidung von renommierten Rechtwissenschaftlern durchweg als rechtsirrig bewertet. Sich in eigener Sache Recht zu geben, ist das Prärogativ der „Faktenchecker“. Wir zitieren daher die Bewertungen renommierter Rechtswissenschaftler und eines in Rechtswissenschaften promovierten Journalisten zu dem Urteil, das nun zur Überprüfung ansteht:

„Die Entscheidung vermag jedoch weder in der Begründung noch im Ergebnis zu überzeugen.“ Prof. Dr. Peukert

Der Einsatz des ‚Faktenchecks‘ in der von Facebook hier ermöglichten Form ist unter dem Gesichtspunkt der Meinungs- und Pressefreiheit im Netz als unzulässig anzusehen und dementsprechend im Wettbewerbsrecht als ‚unlauter‘ einzuordnen.“ Prof. Dr. Dr. Ladeur

„Den Richtern scheint ihr Schluss selbst ein bißchen kurios vorzukommen“ Wieduwilt, FAZ, 10.01.2020 („Streiten mit den Wahrheitsfindern“).

 „Damit installiert das Landgericht kurzerhand eine Pluralismuspflicht ohne Gesetz…Im Raum stehen nun gewichtige verfassungsrechtliche Fragen…“, ebenda.

 Wenn der betreffende Inhalt  – wie hier zweifelsfrei – mit den allgemeinen Gesetzen und den vertraglichen Bedingungen des Netzwerkbetreibers in Einklang steht, so ist das, was Facebook hier mit Correctiv tut, nichts anderes als die Regulierung einer Meinung. Hoheitsträgern (und Facebook ist mittelbar an die Grundrechte gebunden) ist eine solche Maßnahme prinzipiell verboten. Dieser Kernbestand einer freiheitlichen Kommunikationsordnung strahlt auf die sozialen Medien und die in ihrem Lager stehenden Faktenchecker aus. Verstößt eine Meinung weder gegen allgemeine Gesetze noch gegen Rechte Dritter noch gegen wirksame Nutzungsbedingungen, darf sie nicht als solche – aufgrund ihres Inhalts – herauf- oder herabgestuft werden. Geschieht dies doch, liegt medienrechtlich eine unzulässige Diskriminierung, lauterkeitsrechtlich eine Verfälschung des intramedialen Medienwettbewerbs in Gestalt einer unlauteren Herabsetzung und gezielten Behinderung vor (vergl. Peukert, Faktenchecks auf Facebook aus lauterkeitsrechtlicher Sicht, WRP 2020, 391).

Das die Qualifikation von „Correctiv“ auch grundsätzlich durchaus fragwürdig sein könnte, zeigt die Bewertung eines ihrer Leistungsergebnisse durch die „FAZ“: „Nichts als Denunziation“.

Dieses Verfahren, dass durchaus bis vor das Bundesverfassungsgericht führen könnte, betrifft also fundamentale Fragen der freien Kommunikation in einer freien Gesellschaft. Der durch die Zivilgesellschaft finanzierte Fonds „Meinungsfreiheit im Netz“, der die Prozeßrisiken trägt, dankt für Ihre Unterstützung.

© Joachim Nikolaus Steinhöfel 2020

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Kommentare

  1. Hans-Jürgen

    „Correctiv“ ist ein linksextremes Framing Portal, das vorgibt, neutral und unabhängig Fakten zu überprüfen und ggf. zu korrigieren.
    Der Auftrag ist selbstverständlich, den linken Mainstream zu fördern und weiter zu entwickeln.

    Die Genossen sollten Ihren Laden in „Kollektiv“ umbenennen, das käme der Faktenlage in Fall dieser Organisation schon näher.

  2. Hubi

    Wie formulierte es Orwell: Es liegt an uns zu Verhindern, dass 1984 Realität wird!

    Danke für Ihr Engagement für eine freihe Gesellschaft ohne Wahrheitsministerium und einen dystopischen tyrannischen Staat, der seine „Zwangsmonopolist mit Letztentscheidungsgewalt“ im Sinne der steuernden 0,001% missbraucht.

  3. Freund der Wahrheit

    CORRECTIV ist nachweislich eine vom Lobbyisten und „Philantropen“ George Soros finanzierte Hilfstruppe zwecks Beeinflußung der öffentlichen Meinung zu bestimmten Zwecken. Ich vermeide geflissentlich hier jedwede Anlehnung an ein „Wahrheitsministerium“ nach George Orwell, überlasse es aber Jeden, aus genannter Liaison seine eigene Schlüsse zu ziehen.

    „Meinung“, oder sagen wir besser, eine „VER-öffentlichte Meinung“ in Medien als deren Multiplikatoren, darf nicht käuflich sein oder werden. Dem freien Wort eine Lanze, nicht den Gefälligkeitsworten zur Verfolgung bestimmter Zwecke …

  4. Wilhelm Munkert

    Eigentlich war ich von der Idee angetan, eine unabhängige Institution als Faktenchecker zu haben. Dann bin ich beim Thema Klimawandel auf einen kritischen Artikel gestoßen, den diese „Faktenchecker“ als Fake bewertet haben. Diese Leute haben ausgerechnet Prof. Rahmstorf als Unabhängigen Experten angeführt. Ausgerechnet Prof Rahmstorf. Einen größeren Bock hätte man in dieser Frage nicht zum Gärtner machen können. Verwundert habe ich mir deshalb Corrective näher angesehen und bin auf eine Spende an Corrective in Höhe von ca. 200T@ von Open Society Foundation gestoßen. OSF ist das Sprachrohr von George Soros, einem ausgewiesenen Unterstützer der herrschenden Klimameinung, die der kritische Artikel angegriffen hat. Fazit: Corrective ist nicht mehr unabhängig – zumindest in der Frage des Klimawandels – sonst hätte man diese Spende definitiv nicht annehmen dürfen.