Robert Habeck (Name von der Redaktion geändert) klagt über seine seit langem abnehmende Begeisterung angesichts der Leistungen, die ihm von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten täglich angeboten werden. Und für die er zu bezahlen hat. Das mag vielen, insbesondere den Mitarbeitern der Sender selbst, unverständlich erscheinen. Leisten deren Redaktionen derzeit doch Schwerstarbeit, indem sie jeden Tag die neuen Infiziertenzahlen vorlesen, die man auch selber und kostenlos bei der Johns Hopkins-Uni nachschlagen kann. Aber Robert ist einfach nicht von seiner Auffassung abzubringen. Er beruft sich auf etwas, dass er „Meinungsfreiheit“ nennt. Gut, wir haben das wohl hinzunehmen.
Unser Protagonist hat nun von dem Bestreben vieler Mitbürgerinnen und Mitbürger gehört, den Rundfunkbeitrag in bar entrichten zu wollen. Ein Vorhaben, das den Anstalten nicht gefällt. Und gegen das sie sich mit allen verfügbaren Mitteln, sogar mit einem auf Kosten der Gebührenzahler geführten Prozess wehren, der über das Bundesverwaltungsgericht zum Europäischen Gerichtshof gelangt ist. Das Bundesverwaltungsgericht übrigens hat sich klipp und klar auf den Standpunkt gestellt: Barzahlung geht. Interessiert den „Beitragsservice“ aber nicht.
Robert ist nun auf folgende verschlagene Idee gekommen. Er hat am 17.02.2020 einen Brief an den Chef der größten öffentlich-rechtlichen Anstalt geschrieben, den WDR. Dort steht:
„In der Anlage zu diesem Schreiben erhalten Sie daher eine Euro-Banknote über € 50,00. Damit dieser Betrag Sie als Vertretungsberechtigten des WDR auch sicher erreicht, schicke ich diesen Brief per Einschreiben / Eigenhändig. [Den Betrag] bitte ich meinem Beitragskonto gutzuschreiben…Wie Sie sehen, weigere ich mich nicht, meinen Beitrag zu leisten. Ich bitte Sie daher, den Beitragsservice anzuweisen, den gegen mich ergangenen Festsetzungsbescheid aufzuheben, da hierfür keine Veranlassung mehr besteht.“
Und ob Sie es glauben oder nicht: Bar an Buhrow klappt. Es hat zwar etwas gedauert, bis die am 17.02.2020 auf die Reise geschickten € 50,00 beim Beitragsservice ankamen. Aber schließlich wurden sie dem Beitragskonto von Robert Habeck am 03.03.2020 gutgeschrieben. Tom Buhrow hat also dem Umschlag das Bargeld entnommen und es, wie es sich gehört, beim „Beitragsservice“ abgeliefert.
Wem also die Vollstreckung droht, der mag sich an diesem beherzten Handeln ein Beispiel nehmen und den von ihm geschuldeten Betrag oder einen Teil davon, den man in Scheinen bezahlen kann, an den Intendanten des öffentlich-rechtlichen Senders schicken, der für ihn zuständig ist. Ich bin sicher, die Intendantinnen und Intendanten, ehrlich wie sie sind, werden die Barschaft ordnungsgemäß beim Beitragsservice abliefern. Es wäre ja auch zu lustig, wenn sie das Geld an den Absender auf Kosten der Gebührenzahler zurückschickten und damit zum Ausdruck brächten, dass sie es gar nicht haben wollen. Dann könnte man anfangen darüber nachzudenken, ob das rechtlich womöglich als Verzicht zu werten sein könnte. Man will zwar das Geld, schickt es aber zurück, wenn man es hat? Ich bin mal gespannt.
So und jetzt kommen wir Halsüberkopf von Robert Habeck zu Felix Huesmann (Name nicht von der Redaktion geändert). Die meisten werden ihn kennen, wenn nein, eine Kurzinfo: „Felix Huesmann ist freier Journalist und lebt und arbeitet in Berlin. Du kannst ihn unter felixhuesmann@gmx.de kontaktieren“ heißt es bei „Buzzfeed“. Das ist eine Plattform, für die Felix schreibt und die sein Eigentümer jetzt nicht mehr haben, sondern verkaufen will. Was kam 07.04.2020 herauskam. Wer mehr über Felix wissen möchte, findet bei medwatch.de diesen Eintrag: „Felix Huesmann ist freier Journalist und Nachrichtenredakteur. Er arbeitet vor allem zu Politischem und beschäftigt sich dabei viel mit Rechtsextremismus und Verschwörungstheorien. Felix hat als Politikredakteur für das Newsportal Watson.de gearbeitet und als freier Journalist für Medien wie Vice, die Deutsche Presse-Agentur und Übermedien geschrieben.“ Schließlich schreibt Felix aber auch noch für „bento“, die „Apotheken-Rundschau“ für Präpubertierende, die Bräunungscreme kaufen, wenn das von einem „Influencer“ auf Instagram empfohlen wird. Nun erbat Felix ein Interview mit mir, weil ich ein oder zwei Texte dazu geschrieben habe, wie man die Öffentlich-Rechtlichen ein bißchen ärgern kann. Er versicherte mir per Mail: „…als Anwalt mit einer gewissen Bekanntheit und Reichweite würde ich ihnen durchaus eine große Relevanz beimessen.“ Ach, dieser Schmeichler, dachte ich, schauen wir mal, was er journalistisch so draufhat. Was bei dem Artikel („Eine rechte Sabotage-Kampagne will ARD und ZDF zu Fall bringen“) rauskommen würde, war zwar klar. Ich fasse seinen wesentlichen Inhalt trotzdem kurz zusammen:
„..rechte Sabotagekampagne, Rechtskonservative, Neurechte und Rechtsextreme blasen zum gemeinsamen Angriff auf ARD und ZDF. Sie zahlen ihre Beiträge in Cent-Stücken und verlangen Auskunft über ihre Daten… rechten Wutbürger-Initiative..rechten Kreisen…rechtskonservativ…breite, rechte Koalition…rechte Koalition… aus Rechtskonservativen, neurechten… Verschwörungstheoretikern, Rechtsextremen…neurechten Aktivisten…rechten und rechtsextremen Kreisen…rechter Kreise…breiten Spektrum aus Rechtskonservativen, Neurechten und Rechtsextremen…rechte Nachwuchs-Influencer…rechte YouTuber…rechte YouTuberin…rechtsextremen…rechtsextremen Kreisen…Rechtsextremen und Reichsbürgern…rechten Internet-Kreisen…Rechts und rechtsextreme Accounts…jungen, rechten Initiative…das ganze rechte Spektrum…rechtsextremen…rechte Blog…rechtsextreme…rechtsextreme…rechtsextremer…Rechtskonservativen bis Rechtsextremen… rechtskonservativen CDU/CSU-Splittergruppe Werteunion…rechtsextremen…rechte…rechten Szene…rechts…neurechte Publizistin….“.
Das ist also die „journalistische“ Bewertung, wenn man als Beitragszahler die Anstalten nach Datenschutzgrundverordnung um seine Daten bittet oder die Beitragszahlung bar entrichten möchte. Wer hätte das gedacht? Am schönsten an dem Text, ein Lehrbeispiel für restringierten Code, ist die Passage, mit der Felix glaubt, mich überführen zu können und sich dabei tüchtig blamiert. Zitat:
„Im Telefonat mit BuzzFeed News Deutschland bemüht Steinhöfel die Erzählung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als gesteuertem Staatsfunk, auch wenn er es nicht so direkt sagt. Von der verfassungsrechtlich verlangten „Staatsfreiheit des Rundfunks“ könne man nicht ernstlich sprechen, sagt er. „Die Parteien organisieren die ganze Veranstaltung so, als sei sie ein Filialunternehmen des politischen Betriebs,“….sagt Steinhöfel.“
Das Dumme daran ist nur, „mein Zitat“ ist geklaut, ausgerechnet aus dem „Spiegel“, und völlig unverändert. Es entstammt wörtlich dem eminent lesenswerten Text „Schafft die Räte ab“ (Spiegel, 28.10.2013, Absatz 2, Satz 2).
Wenn die oben erwähnten neurechten Rechten, Rechtsextremen usw. mit dem „Spiegel“ bei der Bewertung der öffentlich-rechtlichen Anstalten in einem Boot sitzen, ist ja Deutschland doch noch nicht verloren. Auch, wenn Felix das leider nicht mitbekommen hat.
© Joachim Nikolaus Steinhöfel 2020
Zitat oben:
„Es wäre ja auch zu lustig, wenn sie das Geld an den Absender auf Kosten der Gebührenzahler zurückschickten und damit zum Ausdruck brächten, dass sie es gar nicht haben wollen. Dann könnte man anfangen darüber nachzudenken, ob das rechtlich womöglich als Verzicht zu werten sein könnte. Man will zwar das Geld, schickt es aber zurück, wenn man es hat? Ich bin mal gespannt.“
Guten Tag Herr Steinhöfel,
genau das ist mir passiert, nur das das Geld nicht im Umschlag war. Versehen oder Absicht ?
Grüße aus Köln
Im Rahmen meiner Bemühungen, über die Art und Weise des von mir gewählten Zahlungsmittels selbst entscheiden zu dürfen, habe ich den fälligen Beitrag als Barzahlung in Höhe von EUR 60,00 mittels zweier Geldscheine (EUR 50,– und EUR 10,–), direkt an den Intendanten des Bayerischer Rundfunk, Herrn Ulrich Wilhelm in München, geschickt. Per Einschreiben Rückschein und natürlich an ihn persönlich adressiert.
10 Tage später, am 21.05.2020, habe ich von Margareta Hammerstingl in Vertretung des Bayerischer Rundfunk, Abteilung Beitragsservice, einen EUR-Schein 50,– und einen EUR-Schein 10,– mittels eines Einwurf/Einschreiben wieder zurückerhalten. Zusammen mit einem an mich gerichtetes Schreiben und vier Seiten umfassenden Informationsblatt „Kein Anspruch auf Barzahlung von Rundfunkbeiträgen“.
Im Schreiben vom 20.05.2020 gibt Margareta Hammerstingl bekannt, dass die Beitragsschuld nur durch folgende Zahlungsarten möglich ist:
1. Ermächtigung zum Einzug mittels SEPA-Basislastschrift
2. Einzelüberweisung
3. Dauerüberweisung
Dann wird weiter wörtlich ausgeführt:
„eine Barzahlung ist dagegen aus Gründen der Verwaltungspraktikabiliät und Kostenersparnis ausgeschlossen (siehe Anlage 4-seitiges Informationsblatt, oben erwähnt). Ihr Angebot, die Beiträge bar zu entrichten, führt daher weder zu einem Annahmeverzug noch zu einer Tilgung der bisherigen Beitragsrückstände“.
Da war der Beitrag in Höhe von EUR 60,– bereits auf dem Schreibtisch des Bayerischer Rundfunk in München gelandet, fand aber den Weg in die Kasse nicht. So wurde das Geld dann doch wieder durch Margareta Hammerstingl von der Abteilung Beitragsservice an den Absender zurückgesandt. Natürlich nicht auf Kosten des Bayerischer Rundfunk oder von Margareta Hammerstingl, sondern letztendlich auf Kosten der Gemeinschaft aller Beitragsverpflichteten.
T. Kiesewetter
Wenn ein Staatssender dafür wirbt keine Kinder mehr zu bekommen könnte man dies als Massnahme zur Geburtenverhinderung ansehen?
Hallo Hr. Steinhöfel
Was Herr Habeck da gemacht hat fand ich sehr inspirierend.
Bin seinem Beispiel natürlich gleich gefolgt und habe Herrn Buhrow auch eine Teil meiner offenen Forderung, als Zeichen meines guten Willens, geschickt.
Leider kam das Einschreiben zurück. Konnte angeblich nicht zugeschickt werden.
Anscheinend bekommt Hr. Buhrow so viel Post das er es nicht mehr persönlich annehmen kann. :-))
Mit freundlichen Grüßen und machen sie weiter so.
Guenther Schoepf