Tricksen und Täuschen – Der „Beitragsservice“ und die Barzahlung

Viele Beitragszahler haben sich an den „Beitragsservice“ gewandt und auf ihr Recht hingewiesen, den Rundfunkbeitrag in bar zu entrichten. „Die in § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG geregelte Verpflichtung zur Annahme von Euro-Banknoten gilt auch und gerade in Bezug auf sog. Massenverfahren wie die Erhebung des Rundfunkbeitrags.“ Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, BVerwG, Beschl. v. 27.3.2019 – 6 C 6/18 (VGH Kassel).

Der „Beitragsservice“ reagiert darauf mit massenhaft versandten Formschreiben, die man nur als dreist, irreführend und impertinent bezeichnen kann. Warum das so ist und wie der Beitragszahler darauf reagieren kann, erläutern wir hier.

Es ist Rechtsunsinn, wenn der „Beitragsservice“ sich auf den Rundfunkstaatsvertrag beruft, wonach die Gebühren „bargeldlos zu zahlen“ seien. Das Bundesbankgesetz hat hier Vorrang, der Gesetzestext ist eindeutig.

Der „Beitragsservice“ beruft sich in seinem Formschreiben dann auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Beschluß vom 13.06.2017, 2 A 1351/16), wonach er keine Barzahlung anbieten müsste. Knapp zwei Jahre später, siehe oben, hat das übergeordnete Bundesverwaltungsgericht anders entschieden. Welche Entscheidung ist nun relevant? Die eines untergeordneten Gerichts, dass 2017 entschieden hat, als es die abweichende Haltung des Bundesverwaltungsgerichts aus 2019 noch gar nicht kennen konnte? Oder die des Bundesverwaltungsgerichts, das die Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen aufheben und ändern würde? Zwar liegt die neuere Sache beim EuGH, das ändert aber nichts daran, dass die aktuell allein maßgebliche Entscheidung die des Bundesverwaltungsgerichts ist.

Man kann mit großer Sicherheit davon ausgehen, so ist das in der Justiz gang und gäbe, dass das OVG Nordrhein-Westfalen heute gar nicht mehr so entscheiden würde, wie 2017, sondern so, wie das Bundesverwaltungsgericht. Untere Instanzen halten sich an die Rechtsprechung der übergeordneten Instanzen. Und wenn sie das nicht tun, wird ihre Entscheidung dort kassiert.

Der „Beitragsservice“ weiss natürlich, dass die Entscheidung aus 2017 damit jede Bedeutung verloren hat. Vor diesem Hintergrund ist das Formschreiben eine Frechtheit, der Beitragszahler wird praktisch belogen.

Was für ein Niveau ist das, wenn diese Einrichtung meint, sie könne a) sich über die Rechtsprechung des höchsten deutschen Verwaltungsgerichtes massenhaft hinwegsetzen und b) die Gebührenzahler so dreist täuschen und belügen?

Sie können zB so auf diese Formschreiben reagieren:

ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln

Betreff: Barzahlung von Rundfunkgebühr (Beitragsnummer)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich widerrufe die Ermächtigung zum Bankeinzug des Rundfunkbeitrags, die ich Ihnen erteilt hatte.

Wie Sie bereits wissen, möchte ich künftig von meinem Recht nach §14 BundesbankG Gebrauch machen, den Beitrag mit dem unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel Euro-Banknoten zu bezahlen. Bitte informieren Sie mich, wie dies geschehen kann.

Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG, Beschl. v. 27.3.2019 – 6 C 6/18 (VGH Kassel). Sie kennen diese Entscheidung, weil sie gegen Sie erging. Ihr Hinweis auf eine veraltete Entscheidung eines Instanzgerichts, die heute vom Revisionsgericht aufgehoben würde, ist vor diesem Hintergrund eine Unverschämtheit. Dies gilt auch für Ihr Formschreiben.

Ich verwahre mich gegen weitere vergleichbare Korrespondenz. Bitte sehen Sie von jeglichen weiteren Schreiben an mich ab sofort ab, soweit diese nicht lediglich die oben erbetene Information enthalten, wie ich in bar zahlen kann.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Unterschrift

© Joachim Nikolaus Steinhöfel 2019

 

 

 

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Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Kommentare

  1. Schamaitis, Peter

    Sehr geehrter Herr Steinhöfel,

    danke für die gute Arbeit die Sie und Ihr Team leisten.
    Gerade jetzt ist Zusammenarbeit unter uns gefordert. Wir brauchen nicht die Einzugsermächtigung zu kündigen.
    Wir in unserer Gruppe beschreiten den Weg über die Haftung und Datenschutzerklärung, welche wir an den Beitragsservice senden. Als Antwort erhalten wir bisher immer die Kündigung der Einzugsermächtigung und Aufforderung zur Überweisung, da der Beitragsservice keine Haftung für das SEPA Mandat übernehmen will.

    Mit herzlichen Grüßen

    Schamaitis, Peter

  2. Peter Herschmann - Fördermitglied

    Hallo,

    ich habe heute am 26.05.20 Post vom Beitragsservice erhalten:

    Sehr geehrter Herr …
    Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Sie möchten Ihren Rundfunkbeitrag bar zahlen und berufen sich auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.03.2019 Az. 6 C 5.18 und 6 C 6.18.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat aber keine Entscheidung darüber getroffen, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Bargeld zur Zahlung des Rundfunkbeitrages annehmen müssen. Die Revisionsverfahren sind bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ausgesetzt. Bis zu einer abschließenden gerichtlichen Klärung bleiben die entsprechenden Regelungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages bestehen. Danach kann der Rundfunkbeitrag nur durch Lastschrifteinzug oder Überweisung gezahlt werden.

    Der Rundfunkbeitrag ist weiterhin bargeldlos zu zahlen.

    (JETZT WOHL NEUER ZUSATZ:)
    Mit diesen Ausführungen sehen wir Ihr Anliegen als abschließend geklärt an.
    Weitere Schreiben gleichen Inhalts werden wir nicht mehr beantworten!

    Beachten Sie bitte den aktuellen Kontostand: Das Beitragskonto weist einschließlich 06.2020 einen offenen Betrag von xx,xx EUR auf. Bitte überweisen Sie diesen Betrag….

    Hat dieses Schreiben in dieser wohl neuen Form auch schon jemand erhalten?

    Wie geht es jetzt weiter, wenn sie meine nächste Mail „Barzahlung Schreiben III“ nicht mehr beantworten?

  3. Joachim Langner

    Wollte analog zu einem Kommentar (Bargeld an Herrn Buhrow) bezüglich Barzahlung meinen Rundfunkbeitrag durch Zusendung an den Intendanten des Bayerischen Rundfunks, Herrn Wilhelm, leisten. Während Herr Buhrow den Betrag angenommen und an den Beitragsservice weitergereicht hat, erhielt ich vom Bayerischen Rundfunk das beigefügte Bargeld zusammen mit einem Schreiben zurück. Gerne stelle ich das Antwortschreiben mit dem Verweis auf zahlreiche Urteile zur Verfügung. Wie kann ich das Antwortschreiben hochladen?

  4. Genau dieses Antwortschreiben habe ich heute auch bekommen, allerdings mit dem Zusatz, ich könne bei bei Banken und Sparkassen bar auf eines der Abwicklungskonten einzahlen, ich aber beachten müsse, dass bei Bareinzahlung auf ein fremdes Konto, die Kreditinstitute in aller Regel eine Bearbeitungsgebühr verlangen. (Das Schreiben können Sie gerne von meiner Dropbox laden – siehe Website-Link)

  5. Pamela

    Bei mir genau die selbe Antwort: Ich habe mich auf das Urteil von 2019 berufen und als Antwort erhalten, dass hierbei keine Entscheidung getroffen worden sei, dass die Anstalten Bargeld annehmen MÜSSEN. Die Revisionsverfahren seien bis zu einer Entscheidung des EuGH ausgesetzt. Bis zur abschließenden Klärung gelten bestehende Regelungen weiter, d.h. keine Barzahlung.

    Wie geht es denn nun weiter – das Schreiben II passt in meinem Fall nicht…
    Muss ich nun bezahlen oder nicht?

  6. Günter Schlag

    Lieber Herr Steinhöfel, mir wurde mitgeteilt, das bis zum Ergehen eines neuen Rechtsspruchs das alte Recht gilt und ich bargeldlos zahlen müsste. Rechnung lag bei. Was raten Sie?

  7. rk

    Ich habe mich auf das Urteil von 2019 berufen und als Antwort erhalten, dass hierbei keine Entscheidung getroffen worden sei, dass die Anstalten Bargeld annehmen MÜSSEN. Die Revisionsverfahren seien bis zu einer Entscheidung des EuGH ausgesetzt. Bis zur abschließenden Klärung gelten bestehende Regelungen weiter, d.h. keine Barzahlung.
    Und nun?

  8. Andreas

    Hallo,
    Komischerweise scheinen wieder fleißige Arbeiter bei der gez zu sitzen, Kommunikation per Post geht sehr schnell

    wie nun weiter, beide Schreiben wurden von der GEZ natürlich ablehnend beantwortet, man weigert sich also die Barzahlung zu akzeptieren.
    Wie gehts jetzt weiter ?

  9. Britta Erlich-Friedinger

    Frage:Wie oft kann ich dieses Schreiben schicken….? Einmal hatte ich bereits und jetzt wieder eine Rechnung bekommen.Danke

  10. Carmen Götz

    Ich habe am 16.01.2020 genau so ein Schreiben an die GEZ verfasst , mit ihrer Vorlage ! Heute bekam ich Post von der GEZ , Das ein Revisionsverfahren läuft , und bis der Europäische Gerichtshof entschieden hat , MUSS ich das Geld überweisen ! Ist das so ?

    MfG Carmen Götz

  11. Achim

    nun schreibt der Beitragsservice:

    „Sehr geehrter Herr …
    Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Sie möchten Ihren Rundfunkbeitrag bar zahlen und berufen sich auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.03.2019 Az 6 C 5.18 und 6 C 6.18.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat aber keine Entscheidung darüber getroffen, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Bargeld zur Zahlung des Rundfunkbeitrages annehmen müssen. Die Revisionsverfahren sind bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ausgesetzt. Bis zu einer abschließenden gerichtlichen Klärung bleiben die entsprechenden Regelungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages bestehen. Danach kann der Rundfunkbeitrag nur durch Lastschrifteinzug oder Überweisung gezahlt werden.

    Der Rundfunkbeitrag ist weiterhin bargeldlos zu zahlen.

    Mit freundlichen Grüßen
    …“

    Hat das sonst noch jemand bekommen ? Wie geht es nun weiter ?

  12. Holger

    Hallo,
    dem Beitragsservice das Geld bar zu senden ist eine gute Idee. Z.B. kann man das mit der Deutschen Post WERT NATIONAL machen, die neben dem Porto einen Aufpreis von 4.30 € verlangen.
    Frage:
    1. Kann ich das Porto mit dem Rundfunkbeitrag verrechnen?
    2. Wenn es nicht verrechenbar ist, was passiert, wenn ich z.B. 20 € versende und um Rückerstattung bitte? Trägt der Beitragsservice dann das Porto für die Rücksendung?
    Auf diese Weise kann man den Beitragsservice auf jeden Fall ein wenig beschäftigen.
    Grüße Holger

  13. Weiß

    Danke für die Info.
    Ich bin absolut gegen dieses Zwangsgebühr in Form des Beitragsservice!!!
    Aktuell schlage ich mich seit 1.5 Jahren damit rum. Die Forderung beläuft sich rückwirkend ab Januar 2016!
    Wäre über jede Hilfe dankbar