Beitragsservice unter „Hochdruck“ – Anfragen jetzt faxen

Die häufig beschworene Zivilgesellschaft kann plötzlich auch aus einer völlig anderen Ecke aktiv werden, wenn einer hinreichend großen Zahl von Menschen etwas nicht mehr passt. Was Millionen von Menschen nicht gefällt, ist zweifellos der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner aktuellen Verfasstheit. Da die Klagen gegen die Erhebung der „Demokratieabgabe“ erfolglos bleiben dürften, gab es Ende 2019 zwei Vorschläge, wie man auf anderem Wege seinen Unmut deutlich machen und das Finanzierungssystem attackieren kann.

Weihnachtsgrüße an den Beitragsserivce„, das Verlangen auf Auskunft über die eigenen Daten, die vom „Beitragsservice“ kostenlos innerhalb eines Monats zu erteilen ist.

Und „Neujahrsgrüsse an den Beitragsservice„, die Strategie, sämtliche Lastschriften zu widerrufen und Barzahlung anzubieten. Wer nicht zahlen will, sollte es doch denen, die nach seinem Geld trachten, wenigstens so schwer wie möglich machen. Nach Maßgabe einer gerichtlichen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts muss der „Beitragsservice“ Bargeld annehmen. Das Verfahren liegt zur Zeit beim Europäischen Gerichtshof, ist also noch nicht rechtskräftig.

Offenbar scheint diese Strategie erste Früchte zu tragen. Wie anders liesse es sich erklären, dass der „Beitragsservice“ sogar in einer Pressemitteilung einräumen muss, dass das System extrem herausgefordert ist?

Es scheint etwas Zug in den Kamin gekommen zu sein, um den ehrenwerten Peer Steinbrück zu zitieren.

„Mit dem Verzicht auf weitere Nach­fragen helfen Sie uns dabei, Ihr Anliegen schneller zu bearbeiten.“

Soll das ein Witz sein? Antwort:

„Mit dem Verzicht auf weitere Gebührenforderungen löst sich ihr Problem von ganz alleine!“

Also  sollte man das Gegenteil tun und mit Anfragen noch mal richtig nachlegen. Wenn jetzt schon „Hochdruck“ herrscht, liegt es doch für jeden Unzufriedenen Nahe, die Weihnachtsgrüsse und die Neujahrsgrüsse auch jetzt noch zu verschicken, um den Kessel am kochen zu halten.

Ich halte mich zwar aus Gründen der Transparenz dazu verpflichtet, diese Mitteilung eines Aktivisten zu publizieren, die mich heute erreichte. Ich finde den Vorschlag, dem „Beitragsservice“ jetzt Faxe statt Mails zu schicken, jedoch gar nicht nett:

„Hier vielleicht ein Tip für die Aktivisten: Die (ziemlich geheimgehaltene) (kostenlose!) Festnetz-Faxnummer des Beitragsservices lautet: (0221) 5061 8292 01 – ein Fax absenden kann man auch bei vielen E-Mail-Anbietern online (z. T. sogar kostenlos), also auch ohne Faxgerät.“ Update: Das Fax wurde offenbar stillgelegt, diese Nummer funktioniert aber nach wie vor: 0221 50 61 25 07.

Aus höchster Vorsorge und bei besonderer Sorgfalt bietet es sich eventuell sogar an, per Post und/oder Mail an den „Beitragsservice“ gerichtete Schreiben wie das Auskunftsbegehren oder den Widerruf der Befugnis, Lastschriften einzuziehen oder das Angebot, bar zahlen zu wollen, nochmals per Fax zu übersenden.

Wir schaffen das!

Update: Leser wiesen nach Konsultation von Internet-Archiven darauf hin, dass die Pressemitteilung aus April 2019 stammt. Das trifft zu. Allerdings enthält die Pressemitteilung selber kein Datum. Erhält man nur den Link zur PM selber, findet sich kein Hinweis auf das Datum ihrer Veröffentlichung. Und: Wenn schon damals beim “Beitragsservice” Land unter war, dann jetzt erst Recht.

Update 2: Dieser Text befindet sich aktuell (11.01.2020) auf der Startseite von „rundfunkbeitrag.de“:

Hinweis

Beim Beitrags­service kommt es der­zeit zu einem er­höhten Auf­kommen von An­rufen und schrift­lichen An­fragen. Eine kurz­fristige Ant­wort kann nicht immer garan­tiert werden. Mit dem Ver­zicht auf weitere Nach­fragen helfen Sie uns dabei, Ihr An­liegen schneller zu be­antwor­ten. Für eine unter Um­ständen ent­stehen­de Ver­zöge­rung bitten wir um Ihr Ver­ständnis.

© Joachim Nikolaus Steinhöfel 2020

 

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Kommentare

  1. Rainer Sonst Keiner

    Also, lieber J.N., jetzt hast Du mir aber echt Angst gemacht!
    Ich mache mir große Sorgen um die GEZ (oder wie auch immer); daher werde ich gleich morgen meiner Besorgnis Ausdruck verleihen und nachfragen, ob man der Meinung ist, meinem vor ein paar Tagen eingereichten Auskunftsbegehren fristgemäß nachkommen zu können. Und weil ich so besorgt bin, sollte ich vielleicht am besten alle zwei bis drei Tage erneut nachfragen, nur sicherheitshalber. Die Jungs (und Mädels) sollen sehen, dass wir sie nicht vergessen haben!

  2. Fritz Fischer

    Guten Tag!

    Ich habe gestern, 8. Januar 2020, meine erteilte Abbuchungs-Ermächtigung widerrufen und werde danach monatlich per Dauerauftrag überweisen.

    Der Brief ging als nornales Einschreiben (plus 2,20 Euro) Richtung Köln. Zur Zeit sind meine Computer defekt und ich konnte deshalb keine Mailadresse angeben. Also muss der Beitragsservice auch per Briefpost zurück schreiben.

    Beinahe hätte ich den Widerruf von Hand schreiben müssen (habe eine zienlich krakelige Handchrift). Aber ein Herr welcher die Mailadresse

    1_Euro_monatlich_fuer_ARD_u.ZDF_sind_genug_T19L19Dez19@GMX-Topmail.DE

    verwendet, gab mir die Gelegenheit, auf seiner Schreibmaschine von 1871 den Text zu verfassen.

    Manche Leute vergessen auf ihren Überweisungen/ Daueraufträgen manchmal die Beitragsnummer anzugeben. Sie sollten auf jeden Fall immer Kopien aufheben, dass genug GEZahlt wurde. Dann kann auch ein Gerichtsvollzieher nichts machen. Oder man beweist im späteren Schriftverkehr mit der GEZ-Anstalt, dass alles korrekt gezahlt wurde. Muss ja nicht sofort sein 😉

    Hinweis: Einiges im Text wurde etwas ausgeschmückt, um ein wenig für Aufheiterung zu sorgen.

    Mit freundlichen Grüßen

    9.1.2020, ~20:43 h

  3. Wutbürger

    Warum wird die Streitsache „Barzahlung“ dem EuGH vorgelegt? Ich dachte, der EuGH ist nur für Streitfälle zwischen den EU-Migliedsstaaten zuständig und nicht für solche innerhalb eines EU-Mitglieds.

  4. Jürgen Emmelmann

    Wir haben offizielle Beschwerden an die Intendanz und den Rundfunkrat des WDR per mail geschickt und heute war im Briefkasten die Nachricht, daß die mails am 9.1. Ungelesen gelöscht wurden. Unglaublich, mit welcher Arroganz und Ignoranz hier die Beschwerden einfach gelöscht werden

  5. Volker Monheim

    Lieber Herr Steinhöfel, ein ganz wichtiger Zusatz fehlt noch zum Thema „Weihnachtsgrüsse“, also zum Thema des Auskunftsgesuchs (DSGVO) beim Beitragsservice: sollte die GEZ nach der Anfrage NICHT innerhalb von 4 Wochen antworten, kann man beim Landesbeauftragten für Datenschutz in NRW eine Beschwerde einreichen, die ziemlich unangenehm für die GEZ werden kann, da die Behörde einem Datenschutzverstoss nachgehen MUSS und wird.
    Also, ich empfehle jedem, der die Anfrage gestellt hat und nicht innerhalb von 4 Wochen eine Antwort erhält, eine Beschwerde bei der Behörde einzureichen. Geht auch online und ist kostenfrei:
    https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Aktuelles/Formulare-und-Meldungen/Inhalt2/Beschwerde/Beschwerdeformular.html
    Wenn schon, denn schon 🙂

  6. Thomas Piotrowski

    Wie bitte soll man sich sonst wehren, wenn nicht ueber das Geld? Ich moechte nicht total verweigern, SCHUFA Eintrag, Pfaendung etc.
    Finde diesen Weg des passive Wiederstandes genau richtig.
    Ich schaue seit Jahren nicht mehr oeffentlich rechtlich. Lese international Presse und schaue auslaendische Sender.
    Es muss doch irgendwie moeglich sein diese Demokratie/Haushalts/ Zwangsabgabe dahin zu reduzieren, dass eine fuer alle erschwingliche und die oeffentlich rechtlichen Anstalten in die Lage versetzende ein abgespecktes neutrals und ausgewogenes Programm zu produzieren.
    Ich will nicht mehr fuer die horrenden Pensionsansprueche der Fernseh und Rundfunk Funktionaere aufkommen muessen/ Stattdessen haette ich gerne ein Programm das informiert und nicht indoktriniert. Wir muessen nicht mehr erzogen warden.
    Ich habe zur Sicherheit meinen SEPA Lastschrift Wideruf sowie meine Dsgvo Abfrage noch einmal gefaxt. 🙂
    Mit freundlichen Gruessen
    Thomas Piotrowski

  7. Jutta Schönheim

    Hallo
    Ich bin eine der Rentnerinnen die nicht viel Rente haben. Was mache ich wenn ich eine Anzeige wegen Verweigerung des Beitrages bekomme. Oder mir gefändet wird oder der Gerichtsvollzieher kommt. Ich kann mir keinen Rechtsanwalt leisten. Ich muss noch hinzufügen, dass ich wirklich seit die privaten Sender kamen, keine ÖRP oder Radio gesehen und gehört habe.
    Vielen Dank im Voraus
    MfG
    Jutta Schönheim

    Antwort: Bei engem Finanzbudget sollte man sich vielleicht besser nicht an der Zahlungsverweigerung beteiligen. Vielleicht sollten Sie einen Antrag auf Befreiung stellen: https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/befreiung-vom-rundfunkbeitrag-16463689.html

  8. Jörg Weisflog

    Hallo Herr Steinhöfel, „Nach Maßgabe einer gerichtlichen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts muss der „Beitragsservice“ Bargeld annehmen. Das Verfahren liegt zur Zeit beim Europäischen Gerichtshof, ist also noch nicht rechtskräftig.“ Nach meiner schriftlichen Anfrage an die GEZ wo ich denn per Bargeld die GEZ-Gebühr bezahlen kann(einen Abbucher hatte ich nie), wurde mir schriftlich mitgeteilt, daß dieses in Schwebe befindliche Urteil nicht dazu berechtigt Barzahlung zu verlangen. Wie sollte man weiter verfahren? Danke und herzliche Grüße JW aus Hamburg

    Antwort: Wenn das höchste deutsche Verwaltungsgericht entscheidet, dass die der „Beitragsservice“ Bargeld annehmen muss, dann hat sich der „Beitragsservice“ auf diese höchstrichterliche Entscheidung einzustellen. Egal, ob rechtskräftig oder nicht. Das Bundesverwaltungsgericht würde jede abweichende Entscheidung niedrigerer Instanzen aufheben. Es zeigt ein bemerkenswertes Maß an Selbstherrlichkeit, wenn die Gebührenbürokraten meinen, sie stünden über dem Recht.

  9. Dennis Schneider

    @raschaeffer

    Das ist doch der Sinn der ganzen Sache, die GEZ-Mafia mit Arbeit und Kosten zu ersticken, so dass sie gezwungen werden, wenn sie ihr Zwangsbeitragssystem am Leben erhalten wollen, den Zwangsbeitrag immer weiter zu erhöhen.
    Denn eines steht mal völlig ausser Frage. Höhere Beiträge erzeugen immer mehr Zahlungsverweigerer, was wiederum zu höheren Beiträgen führt.
    Ein netter Teufelskreis, aus dem die Mafia nicht mehr herauskommt. ^^

  10. Klaus Haefs

    Ganz wichtig ist natürlich:
    1. die Briefe nicht mit Tesaband verschließen, das würde die Brieföffner-Maschinen verkleben.
    2. die Briefe nicht mit dem Tacker verschließen, das kann diese Maschinen beschädigen.
    3. für die Barzahler unter uns, es ist wirklich nicht nötig, die Münzen auf Paier zu kleben und dann noch mit Tesaband zu sichern….

    Viel Spaß

    Klaus Haefs

  11. Sebastian Weyrauch

    Noch besser als faxen ist in meinen Augen die Variante Einschreiben mit Rückschein.

    Die ist zwar etwas teurer, aber in der Poststelle muss jemand seinen Namen auf den Rückschein schreiben und noch mal unterschreiben. Und möglichst alle Schreiben parallel an den Beitragsservice und die zuständige Landesrundfunkanstalt.

    Zusätzlich bietet es sich grundsätzlich an nur mehrseitige Schreiben zu verfassen und die ordentlich zusammen zu tackern – dann lassen die sich nicht mehr ganz so gut einscannen…

  12. raschaeffer

    Hallo
    ich halte nicht viel von Ihrer Offensive.
    Probleme bei Behoerden und Anstalten sowie auch der GEZ werden nicht marktwirtschaftlich abgeholfen. Dies fuehrt nur dazu dass neue Stellen auf Kosten der Gebuehrenzahler geschaffen werden und die Gebuehren noch hoeher ausfallen werden.
    Sie glauben doch nicht im Ernst dass sich da irgendjemand hinterfragt, wie die Reaktionen auf das Oma Lied beim WDR zeigen.
    „Wir haben alles richtig gemacht und die das nicht erkennen sind rechts“
    Also wird die Reaktion hier sein „Wir brauchen mehr Geld da wir mehr Personal brauchen um unsere Aufgaben zu erfuellen“.
    Moeglicherweise wird noch hinterhergeschoben dass der erhoehte Personalaufwand durch rechte Aktivitaeten veranlasst wurden.
    Ergebnis wird aber sein, dass lediglich noch mehr Geld verbrannt wird und die Gebuehren steigen.

  13. Hombre

    Viel besser und wichtiger ist doch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht aus dem November 19. Wonach der Beitragsservice prüfen muss, ob jemand wegen eines Härtefalles nicht zahlen muss. Vielleicht sollte man vermehrt auch solche Anträge stellen. Gerade mit dem Hinblick darauf, dass der Beitragsservice diese Art von Prüfung nicht meistern kann.

    Antwort: Hier ein Artikel über die erwähnte Entscheidung https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverwg-6c10-18-befreiung-rundfunkbeitrag-geringes-einkommen/