In der Weihnachtszeit denkt man an seine Lieben. Und für viele gehört da natürlich auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seinen gutbezahlten Protagonisten Claus Kleber oder Tom Buhrow dazu. Den Medien kann man Jahresgehälter von € 600.000,00 (Kleber) bzw. € 400.000,00 (Buhrow) entnehmen. Ich bin der Letzte, der etwas gegen hohe Bezüge hat. Bei unseren beiden Probanden wären aus meiner Sicht auch noch höhere Gehälter ok, wenn die Kunden, also die Beitragszahler, sie gebilligt hätten. Man könnte ja einmal online abstimmen lassen. Natürlich darf ein Top-Nachrichtenmoderator deutlich 6-stellig verdienen. Wenn er einen ordentlichen Job macht.
Weihnachtsgrüsse vom Gebührenzahler
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist nicht besonders populär. Wie wäre es aber, wenn sie sich plötzlich als Verbündete im Kampf gegen die hier und da nicht sonderlich populäre „Demokratieabgabe“ („Ein Beitrag zur Funktionsfähigkeit der Gesellschaft“, Jörg Schönenborn) erweist? Viele Menschen beklagten sich wortreich, zB in den sozialen Medien, über das Leid dieser Abgabe. All jenen rate ich, die Weihnachtszeit dafür zu nutzen, dort mal etwas „Zug in den Kamin“ zu bringen, wenn es gestattet ist, den großen Peer Steinbrück zu zitieren.
§ 15 Abs. 3 DSGVO gibt jedem Beitragszahler Auskunftsansprüche darüber, was der „Beitragsservice“ mit seinen Daten macht. Wollen Sie das nicht sowieso schon immer wissen? Das ist übrigens ein Rechtsanspruch, die Auskunft ist kostenlos schriftlich innerhalb eines Monats zu erteilen. Hier gibt es bereits ein Formular, das in zwei Minuten ausgefüllt ist. Per Post oder per Mail abschicken, fertig.
Gerade die vor uns liegende Weihnachtszeit erweist sich als für diese Anfrage ideal. Es fallen nämlich jede Menge Werktage weg, die Monatsfrist bleibt aber bestehen.
Systemskollaps durch kostenlose Anfrage
Wenn jeder, den die Abgabe ärgert, diese Anfrage stellt, wird es beim „Beitragsservice“ möglicherweise zum Sytemkollaps kommen. Denn auf Hunderttausende oder gar Millionen von Anfragen ist das System nicht eingerichtet. Es werden enorme Ressourcen, die sonst zum Eintreiben von Gebühren genutzt werden können, gebunden und es entstehen erhebliche personelle und administrative Kosten. Man stelle sich nur ein mal vor, welchen enormen Arbeitsaufwand die fristgerechte Beantwortung diese Anfragen verursacht. Natürlich hält das System dafür keine Mitarbeiter vor. Woher sollen die über Nacht kommen? Was passiert mit Ihnen, wenn die Anfragen beantwortet sind? Wer per Brief anfragt und seine E-Mail nicht mitteilt, verursacht darüber hinaus Portokosten.
Das ist ebenso schnell erledigt, wie ein Kommentar bei Facebook. Und es wäre ein Heidenspaß. Würden alle mitmachen, ist das System am Ende. Auf gehts. Und vielleicht noch den Auskunftsantrag beenden mit „Mit weihnachtlichen Empfehlungen“.
„Revolution in Deutschland? Das wird nie etwas! Denn wenn diese Deutschen einen Bahnhof stürmen wollen, kaufen die sich noch eine Bahnsteigkarte !“, Lenin.
Schauen wir mal, ob er recht hatte.
© Joachim Nikolaus Steinhöfel 2019
@Horst Wüsten, haben Sie die Aussage des BVerfG verstanden? Ich glaube nicht.
Wer ist da wohl gemeint? Die Staatshaftung hat das BVerfG verneint. Was gilt in D? Vertragsrecht
weil? Bitte noch mal überlegen.
ganz große Klasse Herr Steinhöfel, ich bin dabei per Einschreiben.
Mein Brieflein soll doch nicht im Abfallkörbchen landen.
Das sind mir die Mehrkosten wert.
Schöne Feiertage
was passiert wenn die nicht antworten
Lieber Herr Steinhöfel,
leider hat sich in dem Formular ein kleiner Fehler eingeschlichen: „Ich/wir möchte(e)“. In der Klammer sollte ein „n“ stehen; „wir möchteN“. Außerdem würde ich an einigen Stellen die Kommata anders setzen, was aber von geringerer Relevanz ist.
Da ich stillschweigend davon ausgehe, daß unsere Freunde in Köln das ganze als Altherrenwitz betrachten und den Auskunftswunsch ignorieren werden, stellt sich die Frage, wie in einem solchen Fall darauf reagiert werden kann. Die Behörde mit Arbeit zu überschütten, mag vielleicht witzig sein, ich bin eher gespannt auf die Auskünfte, denn sie mal erteilt werden.
Ich werde den Brief am Montag, nach dem Kauf einer Briefmarke, per Einschreiben Einwurf versenden.
MfG
Walter Brühn
Antwort: Hallo Herr Brühn, es ist nicht mein Formular, ich habe aber den Verfassern eine überarbeitete Version geschickt, die hoffentlich bald online ist.
Da der Schutz der persönlichen Daten ein Grundrecht ist, sollte man natürlich bei Nichteinhaltung der Frist eine Beschwerde an den Datenschutzbeauftragten des Landes einreichen.
Danke für den Hinweis Herr Steinhöfel, allerdings gibt es da noch etwas was einem die Zornesröte ins Gesicht treiben könnte, vor allem wenn man sich die Argumentation des BVerfG bezüglich des Rundfunkbeitrages anschaut, hier heißt es: ….“Zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat beizutragen, wer die allgemein zugänglichen Angebote des Rundfunks empfangen kann, aber nicht notwendig empfangen muss.“ Da stellt sich einem doch unweigerlich die Frage, ob dem BVerfG die technischen Möglichkeiten des Empfangs bewusst waren bzw. sind? Die ARD weist auf ihrer Seite ganz unverblümt darauf hin dass die Ausleuchtzone der Astra Satelliten von Norwegen bis Südspanien und von Irland bis Polen reicht. Die unverschlüsselten Angebote der Rundfunkanstalten sind demnach keinesfalls auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt, sondern das Verbreitungsgebiet entspricht der Ausleuchtzone der Astra Satelliten! Die Rundfunkanstalten verlassen damit ihren in § 1, Abs.1 des Rundfunkstaatsvertrages festgelegten Zuständigkeitsbereich, „Dieser Staatsvertrag gilt für die Veranstaltung und Verbreitung von Rundfunk in Deutschland in einem dualen Rundfunksystem.“
Bezogen auf die oben zitierte Aussage des BVerfG, sind demnach nicht explizit die Bewohner der Bundesrepublik Deutschland angesprochen, vielmehr sind sie diejenigen die finanziell benachteiligt werden und die Verfolgung durch den „Rechtsstaat“ fürchten müssen, während die Bewohner des europäischen Auslands von dieser Praxis profitieren. Die Beurteilung, welcher Stellenwert dem AGG, §§ 1; 2 und 22 sowie dem §18 AEUV in dieser BRD beigemessen wird, überlasse ich den Fachleuten.
http://www.ard.de/home/die-ard/fakten/ASTRA/453778/index.html
Mitmachen!
Und zusätzlich nicht bezahlen oder statt Bankeinzug Barzahlung abbieten.
Lt. Staatsvertrag scghulden öffentlich rechtlichen Sender eine vollständige und ausgewogene Information. Die gibt es von dort nicht. Also hat jeder Beitragszahler ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht. Wer davon keinen Gebrauch macht, darf sich nicht beklagen.
Schöne Idee, muss man eigentlich die Beitragskontonummer mit angeben? Es sollten doch die Adressangaben ausreichen, um dem Beitragsservice zu ermöglichen, eine Aussage zu gespeicherten Daten zu treffen. Übernehmen Sie die weiteren Schritte, falls nicht fristgerecht geantwortet wird?
Könnte Spaß machen. Bin mal auf die Reaktionen gespannt😉 Frohe Weihnachten 🎄
Super Idee! Habe sofort abgeschickt!!
Die Beitragsnur. findet man auf dem Kontoauszug, steht bei der Abbuchung der GEZ.
Super Aktion👍
Da ich ein wenig ein konservativer Mitmensch bin, wähle ich den Old School Postweg😁 Leider ist die Frage offen geblieben, was ist wenn die nicht rechtzeitig antworten? Anzeige machen wegen Verstoß gegen die Datenschutzverordnung?🤔
Hallo Herr Steinhöfel,
klasse Hinweis, aber könnten Sie noch etwas dazu sagen, welche Handhabe man hat, wenn nicht oder verspätet Auskunft erteilt wird?
Falls mit vertretbarem Aufwand verbunden, könnte man in diesen Fällen in den zweiten Gang schalten.
Freundliche Grüße
Markus Hartmann
Leider machen da zu wenige mit um auf den erwünschten Effekt der Systemüberlastung (wie zum Beispiel ein DDos auf ein Rz) zu kommen.
Hallo, danke für den wertvollen Hinweis.
Muss ich, um sicherzustellen, dass nicht behauptet wird, das Formular wäre nicht zugegangen, den Brief per Einschreiben absenden? Wahrscheinlich sinnvoll, oder?
Viele Grüße und frohe Weihnachten.
Tom
Antwort: E-Mail mit Sendebestätigung, die den Zugang belegt, genügt.