Neujahrsgrüße an den „Beitragsservice“ – Zahlungen einstellen

Seit 2013 ist Tom Buhrow Intendant des WDR. Nun wird er nächster ARD-Vorsitzender – und damit oberster Repräsentant des Senderverbunds.

Für diesen Job ist der mit einem Jahresgehalt von um die € 400.000,00 ausgestattete Spitzenverdiener unter den Intendanten geradezu prädestiniert. Mit welcher Bravour er den größten ARD-Sender leitet, zeigte er erst im letzten Jahr, als der Skandal über sexuelle Belästigungen beim WDR publik wurde.

Jüngst hat die Instrumentalisierung eines Kinderchors zu Zwecken grüner Agitation und Propaganda für erheblichen Unmut gesorgt („Oma ist eine Umweltsau“ vom WDR-Kinderchor, „Oma ist eine Nazisau“ vom Antifa-affinen WDR-Mitarbeiter Danny H.).  „Kommunikationsdesaster beim WDR“ schreibt Burkhart Müller-Ullrich, Alles nicht so schlimm, meint hingegen die „Zeit“.

Viele Gebührenzahler sehen das anders. Die „Interessenvertretung Bürgerforum“ hat eigens eine „Gebührenaktion“ ins Leben gerufen. Die Empörung ist so groß, dass sich sogar der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Laschet floskelhaft-kritisierend zu Wort gemeldet hat. Und sie wäre wahrscheinlich noch um ein Vielfaches größer, wenn jedermann wüsste, wen der WDR da auf die Kinder loslässt. Der Chorleiter des WDR-Kinderchorliedes, Zeljo Davutovic, sagte in einem Interview des Deutschlandfunks wörtlich:

„Mir persönlich liegt viel daran, diese Offenheit der Kinder zu nutzen. Den Kindern kann man alles präsentieren, wenn sie jung sind, wenn sie im ersten, zweiten, dritten Schuljahr sind. Das nutzen wir positiv.“

Schon 2012 warnten Maxeiner & Miersch in der „Welt“: „Grüne Gehirnwäsche macht aus Kindern Öko-Spione„. Und Alexander Wendt hat den Kulturkrieg auf „Publico“ brilliant in einen etwas größeren Kontext gestellt.

Der WDR will uns das Fiasko in seiner „Krisenkommunikation“ aber als „Satire“ verkaufen. Eine Hybris, auf die der Gebührenzahler jetzt reagieren sollte. Der Intendant stellt sich inzwischen vom Krankenbett seines Vater aus mannhaft den Morddrohungen entgegen, die es angeblich gegen seine Mitarbeiter geben soll.

Denn er ist bei Weitem nicht so wehrlos, wie dies häufig den Anschein hat. Erst vor kurzem haben wir mit unseren „Weihnachtsgrüßen an den Beitragsservice“ gezeigt, wie man die Datenschutzgrundverordnung auch einmal freudespendend einsetzen kann. Indem man – kostenfrei – Auskunft über die gespeicherten Daten verlangt. Diese Auskunft muss innerhalb eines Monats erteilt werden. Auf die häufig gestellte Fragen, was denn getan werden könne, wenn die Auskunft nicht fristgerecht erfolgt, werden wir hier noch eingehen.

Öffentlich-Rechtliche wollen nicht sparen – Sie wollen ab 2021 € 3.000.000.000,00 mehr

Vor diesem Hintergrund darf daran erinnert werden, dass die Öffentlich-Rechtlichen drei Milliarden Euro zusätzlich an Gebührengeldern verlangen. Legt man den angemeldeten Mehrbedarf zugrunde, könnte der Rundfunkbeitrag von derzeit 17,50 Euro pro Monat und Haushalt um 1,70 Euro auf 19,20 Euro steigen. Statt mehr zu zahlen, ist das Gegenteil richtig.

Jetzt ist es an der Zeit, etwas härtere Bandagen anzulegen. Die Einstellung der Beitragszahlungen nämlich.

Und zwar so: Zahlungen einstellen. Barzahlung anbieten.

Die Rundfunkanstalten verweigern die Annahme von Bargeld und verweisen dabei auf Ihre Satzungen. Dies ist rechtswidrig, die Satzungen insoweit unwirksam.

Bundesverwaltungsgericht sieht Bargeld-Annahmezwang für Rundfunkanstalten

Der Wirtschaftsjournalist Norbert Häring, vertreten durch den „Achse“-Kollegen Carlos A. Gebauer und ein Münchner Anwalt sind diesen Weg gegangen. Haering hat vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) einen wichtigen Zwischenerfolg erzielt. Das Gericht führt in einem Beschluß von März 2019 aus:

„Am innerstaatlichen Recht gemessen hat die Revision Erfolg. Hiernach sind die mit dem Hauptantrag angefochtenen Bescheide rechtswidrig, weil der in der Beitragssatzung des Beklagten geregelte Ausschluss der Möglichkeit, Rundfunkbeiträge mit Euro-Banknoten zu zahlen, gegen die bundesrechtliche Bestimmung des § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG verstößt, die öffentliche Stellen zur Annahme von Euro-Banknoten bei der Erfüllung hoheitlich auferlegter Geldleistungspflichten verpflichtet.“

 Und:

 Die in § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG geregelte Verpflichtung zur Annahme von Euro-Banknoten gilt auch und gerade in Bezug auf sog. Massenverfahren wie die Erhebung des Rundfunkbeitrags. Anhaltspunkte dafür, dass die Möglichkeit, den Rundfunkbeitrag bar zu zahlen, die verfassungsrechtlich gebotene Finanzausstattung der Rundfunkanstalten gefährden könnte, sind nicht erkennbar.“ BVerwG 6 C 6.18

Jetzt wurde die Sache dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Das kann dauern. Entscheidend ist, dass der Rundfunk Vollstreckungsverfahren gegen Beitragsschuldner wahrscheinlich aussetzen wird, wenn sie sich gerichtlich auf ihr Barzahlungsrecht berufen. Das hieße, Sie müssen vorerst nicht bezahlen. So ist dies jedenfalls in den Präzendenzfällen erfolgt.

Schicken Sie, wenn auch Sie diesen Weg gehen wollen, die folgenden Zeilen per E-Mail an impressum@rundfunkbeitrag.de und stellen Sie ab sofort sämtliche Zahlungen ein:

 

ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln

Betreff: Barzahlung von Rundfunkgebühr (Beitragsnummer)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich widerrufe die Ermächtigung zum Bankeinzug des Rundfunkbeitrags, die ich Ihnen erteilt hatte.

Ich möchte künftig von meinem Recht nach §14 BundesbankG Gebrauch machen, den Beitrag mit dem unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel Euro-Banknoten zu bezahlen. Bitte teilen Sie mir mit, wo ich das an meinem Wohnort gebührenfrei und ohne zusätzliches Übermittlungsrisiko tun kann.*

Mit freundlichen Grüßen

 

Unterschrift

Der Kläger Norbert Häring hat sein Verfahren hier umfassend dokumentiert. Man kann dort auch nachlesen, welche weiteren Schritte nach der Zahlungseinstellung erfolgen können. Der Beitragsservice ist nicht rechtsfähig. Erst wenn man Post von der Rundfunkanstalt erhält oder die zuständige Rundfunkanstalt mindestens im Briefkopf mit genannt wird, muss man handeln. Gegen die Ablehnung des Antrags auf Barzahlung ist dann Widerspruch einzulegen.

Per Saldo: Das Risiko für den Beitragszahler ist verschwindend gering, die Folgen für die Sender potentiell dramatisch. Die Empörung über die Öffentlich-Rechtlichen ist aktuell immens. Hier kann jetzt jedermann etwas mehr tun, als sich in den sozialen Medien aufzurgen. Handeln nämlich, mit minimalem eigenen Risiko.

„Vielleicht aber auch war die ‚Umweltsau‘-Affäre rückblickend der Kipppunkt, an dem ARD und ZDF erst ihre Öffentlichkeit und dann ihr Recht auf diese abhanden kam.“ Alexander Kisseler

© Joachim Nikolaus Steinhöfel 2019

*Update: Den letzten Satz habe ich in Hinblick auf § 270 Abs. 1 BGB gestrichen: „Geld hat der Schuldner im Zweifel auf seine Gefahr und seine Kosten dem Gläubiger an dessen Wohnsitz zu übermitteln.“ Gläubiger ist der jeweilige Sender, nicht der „Beitragsservice“.

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Kommentare

  1. J. Hoffmann

    Aber wie ist das mit Münzen? In den Gesetzestexten ist immer nur von „Banknoten“ die Rede.

  2. Ralf

    Guten Tag, ich habe heute, als Antwort auf meinen Widerspruch gegen das Lastschriftverfahren, nachstehende Zeilen vom Beitragsdienst erhalten. Wie soll ich am besten reagieren? Vielen Dank.

    Aus § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG lässt sich kein Recht auf Barzahlung des Beitrags ableiten. Die Vorschrift betrifft die Notenausgabe durch die Deutsche Bundesbank und sieht vor, dass „auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“ sind. Damit wird nicht ausgeschlossen, dass in klar abgegrenzten Bereichen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und zur Kosteneinsparung die Möglichkeit zur Barzahlung mittels Banknoten begrenzt wird. (Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.06.2017, 2 A 1351/16

    Antwort: Wenn das höchste deutsche Verwaltungsgericht entscheidet, dass die der “Beitragsservice” Bargeld annehmen muss, dann hat sich der “Beitragsservice” auf diese höchstrichterliche Entscheidung einzustellen. Egal, ob rechtskräftig oder nicht. Das Bundesverwaltungsgericht würde jede abweichende Entscheidung niedrigerer Instanzen aufheben. Es zeigt ein bemerkenswertes Maß an Selbstherrlichkeit, wenn die Gebührenbürokraten meinen, sie stünden über dem Recht.

  3. Michael Stock

    Vielen Dank für die Antwort! Vermutlich werden auch alle anderen Teilnehmer an der Aktion dieses Schreiben erhalten. Scheint wohl mehr aus Verzweiflung so ausgefallen zu sein ….. Ich werde entsprechend antworten 🙂

  4. Michael Stock

    Ich habe heute Antwort vom „Beitragsservice“ erhalten:

    Sie lehnen die Barzahlung ab und verweisen auf den Beschluß des Oberwaltungsgerichts NRW (13.6.2017, 2A 1351/16).

    Nachsatz: „Wir sehen mit diesen Ausführungen die Angelegenheit als geklärt an und bitten um Verständnis, daß wir Schreiben gleichen oder ähnlichen Inhalts nicht mehr beantworten werden.“

    Wie ist das jetzt mit dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts?

    Antwort: Dieses Schreiben ist erkennbar impertinent. Das Bundesverwaltungsgericht ist die dem Oberverwaltungsgericht NRW übergeordnete Instanz und daher maßgeblich. Ergänzend kommt hinzu, dass die Entscheidung des OVG NRW aus 2017, also ohne Kenntnis der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus 2019, erging. Man darf also davon ausgehen, dass sich das OVG nach der jüngeren Entscheidung des Bundesgerichtes richtet und seine Entscheidung aus 2017 heute nicht mehr aufrecht erhält.

  5. Margret mertes - ernst

    Soeben habe ich meine abbuchungsermächtigung widerrufen und eine frist bis einschliesslich 10.2.20
    gesetzt ,mir auskunft über die mich betreffenden gespeicherten daten mitzuteilen.desweiteren bat ich freundlich um hinweise wo ich kostenlos meine gebühren in wohnortnähe entrichten kann.
    Hoffentlich schaffe ich es
    , bei fälligkeit auch die richtigen beträge zu überweisen.
    Mit freundlichen grüssen ,eine alte umweltsau plus 4 jungferkel.😜

  6. S.Winter

    Heute erhielt ich Post von der GEZ und solle für mein häusliches Büro, welches in meiner Privatsphäre eingebunden ist, zusätzlich als Betriebsstätte Gebühren bezahlen. Das ist absolut lächerlich. Ich führe Beratungsgespräche in dem Büro mit Mandanten durch, höre weder Radio, noch gucken wir TV oder nehmen sonstiges aus dem Netz des ÖR in Anspruch.
    Man fühlt sich nur noch abgezockt. Für unser Privathaus bezahlen wir bereits GEZ-Gebühren und nutzen kaum das Angebot, da wir uns umfassend informieren möchten und das Angebot der GEZ-Sender hierzu nicht beiträgt. Wenn jemand eine Idee hat, wie man sich dagegen wehren kann, hätte ich gerne die Info. Vielen Dank.

  7. Herbert Wolkenspalter

    Die vorgeschlagenen Protestmaßnahmen werden lediglich die Kosten des GEZ-Betriebs erhöhen und am Ende der Grund für weitere Gebührenerhöhungen sein, während sich die Mehrarbeit der GEZ unter Aufstockung von Arbeitsstellen in ihren Büros außerhalb des öffentlichen Sichtfelds abspielt.

    Mit dem regelmäßigen Pflichtgang zur Bargeldablieferung sowie der abermaligen Gebührenerhöhung bestraft sich der Bürger letztlich selber und dauerhaft obendrein.

    Wäre es nicht wirkungsvoller, wenn zehntausend gemietete Traktoren vor den Sendeanstalten aufkreuzten, deren wuchtiges Gestampf in der ganzen Stadt gehört werden kann? Das holt sogar Minister aus den Betten.

  8. Alterssparer

    GEZ Gebühren bringen uns allen Ernstes um ein Vermögen!
    Wie kommt man auf diesen im ersten Moment unsinnig klingenden Gedanken?
    Die durchschnittliche Rendite des globalen Aktienmarktes kann mit 6 % angenommen werden (Quelle: Stiftung Warentest https://www.test.de/ETF-Sparplan-Vergleich-5015866-0/).
    Gehen wir nun von einem Menschen aus, der mit 20 nach Abschluss der Berufsausbildung seine erste Wohnung bezieht und 47 Jahre bis zur Rente arbeitet. Nennen wir diesen Menschen Lisa. Die GEZ-Gebühren liegen aktuell bei 17,50 EUR pro Monat. Lisa schließt einen Sparplan ab, bei dem sie 47 Jahre lang monatlich 17,50 EUR einzahlt. Welches Vermögen hat Lisa, wenn sie nach 47 Jahren in Rente geht?
    Auf der Internetseite zinsen-berechnen.de kann man den Sparplanrechner wählen um solche Fragen zu untersuchen (https://www.zinsen-berechnen.de/sparrechner.php). Das Anfangskapital ist 0 EUR, Lisa spart monatlich 17,50 über einen Zeitraum von 47 Jahren. Das Endkapital beträgt nach 47 Jahren 52.276,21 EUR.

    Lisa hätte also bei Renteneintritt stolze 52.276 EUR auf dem Konto.

    Sehr viele Haushalte in Deutschland werden eine solche Summe bei Renteneintritt nicht auf dem Konto haben. Der Bundesbank zufolge (Deutsche Bundesbank, Monatsbericht, April 2019) lag das Medianvermögen der Haushalte in Deutschland im Jahr 2017 bei 70.800,- EUR. Medianvermögen bedeutet, dass die eine Hälfte der Haushalte weniger und die andere Hälfte der Haushalte mehr Vermögen hat. Der Vergleich von Lisas angespartem Vermögen mit dem Medianvermögen zeigt, dass es um erhebliche Summen und keineswegs um Peanuts geht.

    Vielfach ist in den Medien die Rede davon, dass es vielen Menschen mit geringem Einkommen nicht möglich ist, Geld für das Rentenalter anzusparen. Den Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,50 EUR pro Monat muss jeder zahlen, der nicht von staatliche Transfers lebt. Diese 17,50 EUR pro Monat fehlen den Menschen zum Vermögensaufbau. Es handelt sich auch keineswegs um Peanuts, da über das Berufsleben mit Zins und Zinseszins eine sehr stolze Summe daraus wird.
    Der Rundfunkbeitrag behindert die Menschen beim Vermögensaufbau und bei der Altersvorsorge.

    Ich komme daher zu dem Ergebnis, dass die 17,50 EUR pro Monat deutlich zu hoch sind. Eine Größenordnung von 2-5 EUR pro Monat wäre in meinen Augen angemessen. Die Zahl der Sender und das Angebot der Sender müssten so eingedampft werden, dass man mit diesen Summen hinkäme.

  9. sherry

    Natürlich bezahle ich gern GEZ Gebühr. Aber von jetzt an nur in bar. 🙂 Danke für den Tipp.

  10. Facherfahrener

    Ich lese hier mit freude „ARD Senderverbund“ denn öff.-rechtl. gibt es nicht. Ein „STAATSVERTRAG“ mit Länderministern“abgeschlossen? wo gibt es denn so etwas. Nur in D.
    @Burghard Preuß- Sie machen den typischen Fehler eines „Hobbyjuristen“ oder unterliegen der
    arglistigen Täuschung im Rechtsverkehr.:
    – Alles was von der GEZ kommt ist schon nach §125 i.V §126 BGB Nichtig.Und als solches zu behandeln.
    – Ein nichtiger Verwaltungsakt u.a. benötigen keine Rechtsmittel um denen eine Eigenschaft zu
    nehmen, was Sie niemals hatten.
    – Bei Widerspruch beantragen Sie eben diese Rechtsmittel, wobei Sie nur verlieren können.
    Selbst im obigem Beitrag wird keine Rechtsauskunft erteilt.Die Zahlungsart ist nicht primär.
    Frei Meinung der Richter haben Sie per Vertrag anerkannt. (Widerspruchsverfahren)
    VERTRAGSRECHT erfordert die pers. Unterschrift beider Parteien, es sei Sie akzeptieren
    deren Anmeldung/Rechnungen ohne Unterschrift.

  11. Nicole

    Hallo Herr Steinhöfel,
    vielen Dank für die Anregung, die bei uns (vor längerer Zeit) leider nicht funktioniert hat.
    Ein Schriftwechsel oder Überweisungs-Mehrarbeit wäre ja noch OK gewesen aber nach zuletzt wöchentlichen Anrufen der GEZ (warum, wieso, weshalb, wann denn endlich gezahlt wird …) waren wir irgendwann mürbe, zahlen per Lastschrift und ärgern uns.
    VG v Nicole

  12. Hansjörg Bachert

    H. Bachert

    Auch ich habe noch im alten Jahr mich abgemeldet. Als Begründung habe ich der GEZ mitgeteilt,
    dass auch ich zu der Altersklasse der Nazisäue gehöre. Und wer mich beleidigt, den kann ich nicht mehr unterstützen.
    Am 2. Januar war das Geld nochmals abgebucht durch die GEZ, wurde aber sofort durch Storno zurückgeholt.

  13. Burckhard Preuß

    Sehr geehrter Herr Steinhöfel,

    ich verweigere den Beitrag seit 01.01.2013. Habe schon viele Widersprüche gegen Festsetzungsbescheide eingelegt, was zur Klage und zum Verfahren vor dem VG-SH führte. War sogar vor dem OVG-SH. Leider ohne Erfolg. Eine Krähe pickt nun mal der anderen kein Auge aus.

    Nun zur Aktion von Hallo Meinung. Nach meinen Informationen, werden Überweisungen, egal welcher Höhe, maschinel auf das Beitragskonto gebucht. Es ist also demnach unerheblich welchen Betrag man überweist. Mahnungen seitens der GEZ kommen erst wenn ca. 2 Quartale im Rückstand sind. Läuft die Aktion von Hallo Meinung damit nicht ins Leere? Personal wird dadurch nicht gebunden

    Ist es nicht sinnvoller Beträge mit voller Anschrift, aber ohne die Beitragsnummer, zu überweisen? Das würde dann Personal in erheblichem Maße binden.

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Burckhard Preuß

  14. Oli

    Ich überweise schon seit etlichen Jahren monatlich. Jeweils zwischen dem 05. und 10. des laufenden Monats.
    Immer mit Zahlungsgrung „GEZ- Zwangsabgabe“, und im Feld noch Verwendungszweck „unter Widerspruch ohne Anerkennung einer Rechtsschuld“!
    Anfangs kamen monatliche Mahnungen, immer mit einer Auflistung der angeblichen Quartalsschulden. Inzwischen kommt solch ein Schreiben nur noch selten, z.B. wenn ich sehr spät überwies.

  15. Thomas Müller

    vergesst es !!! Nichts für ungut, aber ich hab das Exempel mit der Barzahlung 3 Jahre durch. Berlin Brandenburg hat mir mit Widerspruchsbescheiden ablehnend den Barzahlungswunsch beschieden.
    Ich hätte klagen müssen. Das Gewerbe meiner Frau hätte auf dem Spiel gestanden.
    Wo führt das dann hin ?
    Es gibt nur eine Möglichkeit !!! – Alle, aber wirklich alle Hartz 4 beantragen , damit man von der GEZ befreit wird.