Seit 2013 ist Tom Buhrow Intendant des WDR. Nun wird er nächster ARD-Vorsitzender – und damit oberster Repräsentant des Senderverbunds.
Für diesen Job ist der mit einem Jahresgehalt von um die € 400.000,00 ausgestattete Spitzenverdiener unter den Intendanten geradezu prädestiniert. Mit welcher Bravour er den größten ARD-Sender leitet, zeigte er erst im letzten Jahr, als der Skandal über sexuelle Belästigungen beim WDR publik wurde.
Jüngst hat die Instrumentalisierung eines Kinderchors zu Zwecken grüner Agitation und Propaganda für erheblichen Unmut gesorgt („Oma ist eine Umweltsau“ vom WDR-Kinderchor, „Oma ist eine Nazisau“ vom Antifa-affinen WDR-Mitarbeiter Danny H.). „Kommunikationsdesaster beim WDR“ schreibt Burkhart Müller-Ullrich, Alles nicht so schlimm, meint hingegen die „Zeit“.
Viele Gebührenzahler sehen das anders. Die „Interessenvertretung Bürgerforum“ hat eigens eine „Gebührenaktion“ ins Leben gerufen. Die Empörung ist so groß, dass sich sogar der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Laschet floskelhaft-kritisierend zu Wort gemeldet hat. Und sie wäre wahrscheinlich noch um ein Vielfaches größer, wenn jedermann wüsste, wen der WDR da auf die Kinder loslässt. Der Chorleiter des WDR-Kinderchorliedes, Zeljo Davutovic, sagte in einem Interview des Deutschlandfunks wörtlich:
„Mir persönlich liegt viel daran, diese Offenheit der Kinder zu nutzen. Den Kindern kann man alles präsentieren, wenn sie jung sind, wenn sie im ersten, zweiten, dritten Schuljahr sind. Das nutzen wir positiv.“
Schon 2012 warnten Maxeiner & Miersch in der „Welt“: „Grüne Gehirnwäsche macht aus Kindern Öko-Spione„. Und Alexander Wendt hat den Kulturkrieg auf „Publico“ brilliant in einen etwas größeren Kontext gestellt.
Der WDR will uns das Fiasko in seiner „Krisenkommunikation“ aber als „Satire“ verkaufen. Eine Hybris, auf die der Gebührenzahler jetzt reagieren sollte. Der Intendant stellt sich inzwischen vom Krankenbett seines Vater aus mannhaft den Morddrohungen entgegen, die es angeblich gegen seine Mitarbeiter geben soll.
Denn er ist bei Weitem nicht so wehrlos, wie dies häufig den Anschein hat. Erst vor kurzem haben wir mit unseren „Weihnachtsgrüßen an den Beitragsservice“ gezeigt, wie man die Datenschutzgrundverordnung auch einmal freudespendend einsetzen kann. Indem man – kostenfrei – Auskunft über die gespeicherten Daten verlangt. Diese Auskunft muss innerhalb eines Monats erteilt werden. Auf die häufig gestellte Fragen, was denn getan werden könne, wenn die Auskunft nicht fristgerecht erfolgt, werden wir hier noch eingehen.
Öffentlich-Rechtliche wollen nicht sparen – Sie wollen ab 2021 € 3.000.000.000,00 mehr
Vor diesem Hintergrund darf daran erinnert werden, dass die Öffentlich-Rechtlichen drei Milliarden Euro zusätzlich an Gebührengeldern verlangen. Legt man den angemeldeten Mehrbedarf zugrunde, könnte der Rundfunkbeitrag von derzeit 17,50 Euro pro Monat und Haushalt um 1,70 Euro auf 19,20 Euro steigen. Statt mehr zu zahlen, ist das Gegenteil richtig.
Jetzt ist es an der Zeit, etwas härtere Bandagen anzulegen. Die Einstellung der Beitragszahlungen nämlich.
Und zwar so: Zahlungen einstellen. Barzahlung anbieten.
Die Rundfunkanstalten verweigern die Annahme von Bargeld und verweisen dabei auf Ihre Satzungen. Dies ist rechtswidrig, die Satzungen insoweit unwirksam.
Bundesverwaltungsgericht sieht Bargeld-Annahmezwang für Rundfunkanstalten
Der Wirtschaftsjournalist Norbert Häring, vertreten durch den „Achse“-Kollegen Carlos A. Gebauer und ein Münchner Anwalt sind diesen Weg gegangen. Haering hat vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) einen wichtigen Zwischenerfolg erzielt. Das Gericht führt in einem Beschluß von März 2019 aus:
„Am innerstaatlichen Recht gemessen hat die Revision Erfolg. Hiernach sind die mit dem Hauptantrag angefochtenen Bescheide rechtswidrig, weil der in der Beitragssatzung des Beklagten geregelte Ausschluss der Möglichkeit, Rundfunkbeiträge mit Euro-Banknoten zu zahlen, gegen die bundesrechtliche Bestimmung des § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG verstößt, die öffentliche Stellen zur Annahme von Euro-Banknoten bei der Erfüllung hoheitlich auferlegter Geldleistungspflichten verpflichtet.“
Und:
„Die in § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG geregelte Verpflichtung zur Annahme von Euro-Banknoten gilt auch und gerade in Bezug auf sog. Massenverfahren wie die Erhebung des Rundfunkbeitrags. Anhaltspunkte dafür, dass die Möglichkeit, den Rundfunkbeitrag bar zu zahlen, die verfassungsrechtlich gebotene Finanzausstattung der Rundfunkanstalten gefährden könnte, sind nicht erkennbar.“ BVerwG 6 C 6.18
Jetzt wurde die Sache dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Das kann dauern. Entscheidend ist, dass der Rundfunk Vollstreckungsverfahren gegen Beitragsschuldner wahrscheinlich aussetzen wird, wenn sie sich gerichtlich auf ihr Barzahlungsrecht berufen. Das hieße, Sie müssen vorerst nicht bezahlen. So ist dies jedenfalls in den Präzendenzfällen erfolgt.
Schicken Sie, wenn auch Sie diesen Weg gehen wollen, die folgenden Zeilen per E-Mail an impressum@rundfunkbeitrag.de und stellen Sie ab sofort sämtliche Zahlungen ein:
ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln
Betreff: Barzahlung von Rundfunkgebühr (Beitragsnummer)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich widerrufe die Ermächtigung zum Bankeinzug des Rundfunkbeitrags, die ich Ihnen erteilt hatte.
Ich möchte künftig von meinem Recht nach §14 BundesbankG Gebrauch machen, den Beitrag mit dem unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel Euro-Banknoten zu bezahlen. Bitte teilen Sie mir mit, wo ich das an meinem Wohnort gebührenfrei und ohne zusätzliches Übermittlungsrisiko tun kann.*
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Der Kläger Norbert Häring hat sein Verfahren hier umfassend dokumentiert. Man kann dort auch nachlesen, welche weiteren Schritte nach der Zahlungseinstellung erfolgen können. Der Beitragsservice ist nicht rechtsfähig. Erst wenn man Post von der Rundfunkanstalt erhält oder die zuständige Rundfunkanstalt mindestens im Briefkopf mit genannt wird, muss man handeln. Gegen die Ablehnung des Antrags auf Barzahlung ist dann Widerspruch einzulegen.
Per Saldo: Das Risiko für den Beitragszahler ist verschwindend gering, die Folgen für die Sender potentiell dramatisch. Die Empörung über die Öffentlich-Rechtlichen ist aktuell immens. Hier kann jetzt jedermann etwas mehr tun, als sich in den sozialen Medien aufzurgen. Handeln nämlich, mit minimalem eigenen Risiko.
„Vielleicht aber auch war die ‚Umweltsau‘-Affäre rückblickend der Kipppunkt, an dem ARD und ZDF erst ihre Öffentlichkeit und dann ihr Recht auf diese abhanden kam.“ Alexander Kisseler
© Joachim Nikolaus Steinhöfel 2019
*Update: Den letzten Satz habe ich in Hinblick auf § 270 Abs. 1 BGB gestrichen: „Geld hat der Schuldner im Zweifel auf seine Gefahr und seine Kosten dem Gläubiger an dessen Wohnsitz zu übermitteln.“ Gläubiger ist der jeweilige Sender, nicht der „Beitragsservice“.
Betreff Barzahlung:
Was mache ich denn, wenn mir der Beitragsservice auf meinen Widerruf der Einzugsermächtigung antwortet, dann solle ich eben bar in Köln zahlen? Das wären für mich über 200 Km Fahrt.
Antwort: Welchen Aufwand man für diese Grundsatzfrage auf sich zu nehmen bereit ist, muss jeder selber entscheiden. Sie könnten ja überlegen, per Post in bar mit Einschreiben zu zahlen. Aber ich halte es für extrem unwahrscheinlich, dass ein solches Angebot kommt.
Hallo Herr Steinhöfel,
vielen Dank für Ihre kreativen Vorschläge, die ich gerne umsetzen werde.
Ich habe eine Frage zum Briefversand: Sollte der Brief eher als Einwurfeinschreiben oder als Einschreiben mit Rückschein versandt werden? Einen „normalen“ Brief möchte ich nicht versenden; nicht dass der – rein zufällig natürlich – bei der GEZ untergeht…
Antwort: Einwurfeinschreiben sollte genügen. Schreiben verschwinden zu lassen kann sich der „Beitragsservice“ nicht erlauben
Hallo Herr Steinhöfel,
vielen Dank für Ihre Anregungen zum Rundfunkbeitrag, denen ich bereits gefolgt bin.
Ich möchte Sie hiermit auch auf eine andere Initiative gegen den Propagandabeitrag aufmerksam machen:
http://www.rundfunk-frei.de bzw.
http://www.rundfunkbeitragswiderstand.de
Vielleicht ist es Ihnen möglich, an der Verbreitung mitzuwirken?
Freundliche Grüße und ein Gesundes Neues Jahr,
Machen Sie weiter so!
Dirk Olbrich
Weißwasser
Hallo an alle frustrierten Zwangsbeitragszahler!
Ein gesundes und im Kampf gegen die Medien-Mafia erfolgreiches Neues Jahr!
Ich werde, nicht zuletzt wegen der ständig neuen Skandale und anschließenden Verhöhnung der Zwangskunden der Lumpen und Räuber der ÖR-Sender, folgendermaßen vorgehen:
Ich schreibe, jetzt aktuell, Tom Buhrow direkt einen ganz normalen Brief mit ein paar gesalzenen Worten, und in diesen Brief lege ich BARGELD, möglichst in Münzen, mit ein.
Die Summe sollte NICHT in der Höhe einem Monatsbeitrag entsprechen. Denkbar sind 11,67€ oder mehr oder weniger!
Ich erkläre die Direktzahlung mit meiner „Hochachtung“ vor der Suuuuper-Arbeit des Empfängers, gleichzeitig nenne ich meine Zwangs-Kundennummer unter der der Empfänger den Betrag, natürlich ohne Anerkennung einer Präjudiz, bitte auf die Anrechnung des Zwangsbeitrages verbuchen möge. Außerdem verlange ich eine schriftliche Bestätigung meines Schreibens und des Empfanges des Geldes.
Diese Post wird im Büro von Buhrow’s Vasallen landen und für gehörig Unmut, Aufwand, Arbeit und bürokratische Hindernisse sorgen.
Ich habe die Erfahrung in den letzten Jahren gemacht, dass jegliche „normale“ Korrespondenz mit den Medien-Heinis völlig fruchtlos verläuft.
Ich werde die Personen persönlich nerven.
In Leipzig wäre dies ein Herr Stadtfeld in der Richterstraße 7. Er verweigert sich konsequent jeglicher Teilnahme an Gerichtsverhandlungen, obwohl er in der Abteilung „Beitragsrecht“ bei’m MDR beschäftigt ist.
Claus Kleber ist für mich der nächste Kandidat, den ich auf diese Art kontaktieren werde.
Übrigens habe ich die Erfahrung gemacht, dass bisher JEDER Brief von mir bei denen
angekommen ist! Mit Standard-Porto!
Also: Keine Angst! Angst macht verwundbar!
Gehen wir in die Offensive!
Hallo,
ich war über das Gelbe Forum auf die Gebühren-Aktion aufmerksam geworden. Ich bin froh, damit eine erste Handlungsmöglichkeit gefunden zu haben, um meinen Ärger, meine Empörung auszudrücken. Noch im alten Jahr habe ich meine Einzugsermächtigung gekündigt. (Dabei musste ich feststellen, dass bei mir die Adresse impressum@rundfunkbeitrag.de nicht funktionierte. Ich habe dann direkt auf der Seite http://www.rundfunkbeitrag.de die Zahlungsweise geändert.)
Hier habe ich in meinem Blog davon berichtet: https://opablog.net/2019/12/31/widerstand-gegen-die-medien-zwangsgebuehr/
In einigen Tagen werde ich die vorgeschlagene Datenauskunft einholen.
Sobald ich eine Zahlungsaufforderung bekomme, werde ich, wie hier vorgeschlagen, die Barzahlung verlangen.
Über all das werde ich fortlaufend in meinem kleinen Blog berichten.
Ich bin optimistisch, dass wir noch viel mehr werden, die etwas Zivilcourage zeigen.
Es vielleicht mal über das Thema Datenschutz & Kosten versuchen.
Wenn hetero/Homo/Trans – mir wurscht – zusammen in der gleichen Wohnung leben, haben Sie dies der GEZ mitzuteilen, wenn Sie nur einmal ausgepresst werden wollen. Damit ist der „GEZ-Datensatz“ hochwertiger als der der Behörden, die nur wissen, wer unter welcher Anschrift lebt.
Durch die absurden Löhne sind Mitarbeiter erpressbar UND leben klar jenseits der Realität
(@Herr Richteres – bekommen Sie auch 400.000€?).
Mein Ansatz wäre:
– Obiger Datenschutz und
– warum brauchen die rund 10 mal mehr Geld als vergleichbare Länder wie Schweiz / Österreich?
– Bezahlung wie Krankenschwester im Ö-Dienst.
Somit: Kürzung auf 2 € pro Monat, die dann wegen Datenschutz und Verwaltungsvereinfachung der Staat zahlt.
Rundfunkbeirat:
– 50 Leute zw. 30/50 die ausgelost werden (wie Schöffen)
– Diese haben sich jeweils mit 10 „ausgelosten“ zu beraten zwischen 10 und 80.
– Rundfunkbeirat live bei Phoenix mit Kommentar Funktion (gerne kostenpflichtig, 1 € pro Meinung – selektiert mächtig).
Hoch interessant.
Ich werde dies mit einigen Freunden und Kunden umsetzen. Meine Frage ist allerdings.
Wie verhält es sich mit der Rechtsprechung wenn der GEZ keine Abbuchungsermächtigung erteilt wurde, sondern diese immer Aufforderungen zu Überweisung der geforderten Beiträge geschickt hat.
Sehr geehrter Herr Steinhöfel,
Sie schreiben von Präzidenzurteilen: „Entscheidend ist, dass der Rundfunk Vollstreckungsverfahren gegen Beitragsschuldner wahrscheinlich aussetzen wird, wenn sie sich gerichtlich auf ihr Barzahlungsrecht berufen. Das hieße, Sie müssen vorerst nicht bezahlen. So ist dies jedenfalls in den Präzendenzfällen erfolgt.“ wo kann ich denn diese Urteile einmal einsehen, weiß da jemand mehr und kann mir ein Aktenzeichen oder mehrere nennen?
Vielen Dank
Nehmen wir an Person A zahlt aktuell brav GEZ Quartalsweise per Bankeinzug und hat keine Rechtschutzversicherung. Besteht die Chance die Zahlungen einzustellen auch ohne einen Rechtsbeistand hinzuziehen oder ist das grundlegende Voraussetzung?
Denn sie wissen nicht was sie tun. Zutreffend für unsere ach so heftig verachteten öffentlich rechtlichen Anstalten.
Ein gutes neues Jahr.
Seit Jahren schon bin ich der Meinung und veröffentliche diese auch, daß die öffentlich-rechtlichen
Rundfunk- und Fernsehanstalten in Deutschland ihrer parteipolitischen Neutralitätspflicht nicht genügen.
Weiter bin ich der Meinung, daß Leistungen dieser Anstalten, gemessen an den kassierten Mitteln, dem kulturell ausgewogenen Anspruch ihres Publikums weder qualitativ noch quantativ gerecht werden.
In diesem Sinne halte ich die Höhe der monatlichen Pflichtbeiträge pro Haushalt für unbegründet.
Ich fordere daher eine durchgreifende Revision des relevanten Beitragswesens.
Wie sieht es denn in anderen Ländern mit solchen Zwangsabgaben aus? Oder ist das wieder ein rein deutsches Spezifikum?
Grüß Euch.
Ich zahle seit 2014 nicht mehr.
Aber es ist ein harter Kampf.
Staatsanwaltschaft und Gerichte versuchen stehts meine Klagen, Achtung wichtig,
als eine Klage gegen die Rundfunkanstalten um zu formulieren.
Nur Klage ich nicht gegen die Rundfunkanstalten, sondern gegen das Inkassounternehmen
Namens ARD ZDF Beitragsservice.
Dieses Inkassounternehmen ist nicht Teil der Rundfunkanstalten, sondern eine eigene Firma.
Die Rundfunkanstalten bezahlen deren Tätigkeit mit einem Teil des Rundfunkbeitrages.
Da sich dieses Inkassounternehmen jedoch schon mehrfach Rechtsbruch begangen hat, kann man davon aus gehen, oder vermuten, das es sich hierbei um eine Art Krimineller Organisation handelt.
Also wenn jetzt jemand Rundfunkbeitrag bezahlt, fördert und Unterstützt er das Inkassounternehmen Namens ARD ZDF Beitragsservice.
Tja und sollte sich der Verdacht erhärten, hm macht sich ein jeder sogar Strafbar der diesen Beitrag bezahlt.
Ich kämpfe weiter.
GEZ Nein Danke
Guten Rutsch
Ist zu komplex und aufwendig. Lastschrift einfach widerrufen. Kostet einen online-banking-click. Erzielt die gleiche Wirkung. Passieren kann nichts. War halt ein Versehen. Wenn man dann später doch zahlen will, überweist man nach, und der administrative Aufwand ist noch größer. Mahn- und Rückbuchgebühren grundsätzlich ignorieren, die sind kein Rechtssubjekt.
Ich würde noch einen Schritt weiter gehen. Warum soll ich denen das Geld hinterher tragen? Die wollen doch was von mir, nicht ich von denen. Die dürfen sich die Scheine gerne bei mir abholen.