Hurensohn, Bastard, Expertennutte – Islamkritiker darf man bei Facebook beleidigen

Morgen, am 20.06.2019, finden um 11:30 und 12:00 Uhr vor dem Landgericht Berlin, Tegeler Weg 17-21, Sitzungssaal 143, 1. Etage, in Sachen Ahmad Mansour gegen Facebook zwei interessante Verfahren statt. Jeder, der mag, kann sich morgen einen Eindruck davon verschaffen, wie Facebook vor Gericht agiert.

Ahmad Mansour ist, so ein Anwalt der besten Anwaltskanzlei der Welt, White & Case, die Facebook vertritt, eine „umstrittene Persönlichkeit“, die „ganz offen und öffentlich kritisiere, welche der Aspekte des Islams nach seiner Ansicht es einigen Muslimen möglich macht, extremistische oder radikale Verhaltensweisen anzunehmen und auch zur Schau zu stellen.“ So etwas gilt es natürlich zu bekämpfen. In einem Parallelverfahren wies derselbe Anwalt darauf hin, Mansour sei für seine scharfe Kritik an „Mohammedanern“ und insb. dem türkischen Präsidenten Erdogan bekannt. Als sich der Fußballspieler Özil vor etwa einem Jahr mit dem türkischen Diktator Erdogan fotografieren liess, äußerte sich Ahmad Mansour gegenüber dem ZDF wie folgt:

„Özils Problem ist nicht, dass er Türke ist. Sondern dass er sich als Nationalspieler mit einem türkischen Diktator hat fotografieren lassen.“

Was einen Facebook-Nutzer zu der Anmerkung veranlasste:

“Halt die fresse du Husohn Bastrd. Geh Verkauf deine Schwester an die deutschen damit du den Integrationsrpreis 2018 und Ein paar Fernsehshows bekommst. Nimm den türkischen Namen eines stolzen Volkes wie der Türkei 🇹🇷 nicht in dein Schandmaul.”

Wer Erdogan, so steht es tatsächlich im Schriftsatz, als “Diktator beleidige”, den darf man auch so angehen. Meint Facebook. Und fing prompt eine einstweilige Verfügung. Natürlich wurde diese nicht anerkannt, darum gehts es nun im Klagverfahren weiter. Und gleich im Anschluß geht es zwischen denselben Parteien in einem weiteren Prozeß um die Frage, wie es sich mit der Bezeichnung “Expertennutte” verhält.

Wie niederträchtig der IT-Konzern auch in diesem Verfahren operiert, wird auch daran deutlich, dass Mansour, der unter Polizeischutz steht, mit formalen Argumenten gezwungen werden sollte, seine Privatanschrift preiszugeben. Der Staatsschutz Berlin hat sich dagegen ausgesprochen. Aber was kümmert das Herrn Zuckerberg?

Gut möglich, dass sich die Niederlagenserie von Facebook morgen fortsetzt. Nächste Woche Dienstag geht es dann vor dem OLG Oldenburg (25.06.2019, 14.00 Uhr, Saal I, Richard-Wagner-Platz 1, 26135 Oldenburg) in Sachen Markus Hibbeler vs Facebook, weiter. Die Parteien sind persönlich geladen. Markus Hibbeler kommt.

© Joachim Nikolaus Steinhöfel 2019

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Kommentare

  1. Daniel Harbich

    Ich wurde* schon mit denselben Worten auf Facebook über den Messenger* beleidigt und als Vergewaltigungsopfer beschimpft. Von FB hört man dann meistens: Man könnte keinen Verstoß gegen die Gemeinschaftsstandards erkennen und man soll die Person, die einen beleidigt hat einfach blockieren.

  2. Paul Möllers

    Haben Sie auch schon eine Anzeigewelle bemerkt, die es, ähnlich wie in UK, AUS oder F, Privatpersonen oder Journalisten fast unmöglich macht, über muslimische Verbände oder Verbandsvertreter zu berichten? Es gibt den Begriff des „legal Djihad“ dazu. Wird das auch hier ein Problem werden oder ist es das schon?

  3. Werner Maag

    Eine Frage an Herrn Steinhöfel.

    Sie vertreten viele ähnlich gelagerte Fälle. Da mich die Vorgehensweise von Facebook und Youtube gegen unerwünschte, jedoch nicht-strafbare Inhalte sehr ärgert, könnte ich mir vorstellen aus Solidarität Geld zu spenden, um die Kosten und Risiken für die Betroffenen zu reduzieren, wenn sie gegen ihre Sperren klagen.

    Existiert bereits so etwas wie einen Facebook „Free-Speech“ Verteidigungsfonds, mit dem Sie ihre anwaltlichen Unkosten decken oder andere für eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit bezahlen können? Falls nein, dann wäre das doch zu überlegen.

    Weiter so! Sie machen eine sehr gute Arbeit und viele haben die Hoffnung, dass es in naher Zukunft zu Grundsatzurteilen im Sinne des freien Wortes kommen könnte.

    Antwort JS: Lieber Herr Maag, gibt es: https://meinungsfreiheit.steinhoefel.de/