„Digitales Vermummungsverbot“. Schon dieser Teil der Überschrift in einem auf „Spiegel Online“ erschienenen Artikel deutet auf eine Bereitschaft des Magazins hin, die verfassungsgemäße Ausübung von Grundrechten zu kriminalisieren. Denn nach § 17a Versammlungsgesetz ist es verboten, „in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, an öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin, teilzunehmen“. Die anonyme Meinungsäußerung hingegen ist von der Verfassung geschützt. Und so etwas liest man ausgerechnet in der Zeitschrift, deren wehrhafter Einsatz für die Meinungs- und Pressefreiheit („Spiegel-Affäre“) prägend für das Verständnis der Grundrechte in unserer Republik war. Der Artikel befasst sich mit dem Anliegen von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU), Klarnamen im Netz durchzusetzen.
„Wer seine Meinung äußert, sollte auch dazu stehen können“, sagte Bundestagspräsident Schäuble dem „Spiegel“.
Und: „Für eine offene Gesellschaft ist es schwer erträglich, wenn sich die Menschen bei Debatten im Internet nicht offen gegenübertreten.“
Wieso eigentlich? Die Einlassungen von Schäuble erschöpfen sich in populistischen Floskeln, die zu nichts anderes führen sollen, als zu einem weiteren eklatanten Grundrechtseingriff. Als treibende Kraft hinter dem NetzDG hat die Union schließlich einen Ruf zu verteidigen.
Dass die Anonymität kein Schutzschild für die Begehung von (strafbaren) Äußerungsdelikten sein darf, entspricht dem kleinen 1×1 rechtsstaatlicher Selbstverständlichkeiten. Dass der Inhaber des zweithöchsten Staatsamtes aber derart mit der Verfassung auf Kriegsfuß steht, ist Grund genug für die Aufforderung an ihn, von weiteren Versuchen, an der Gestaltung unserer Rechtsordnung teilzunehmen, abzusehen.
Der Bundesgerichtshof hat schon 2009 (VI ZR 196/08) entschieden:
„Eine Beschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit auf Äußerungen, die einem bestimmten Individuum zugeordnet werden können, ist mit Art. 5 Absatz 1 Satz 1 GG nicht vereinbar. Die Verpflichtung, sich namentlich zu einer bestimmten Meinung zu bekennen, würde..die Gefahr begründen, dass der Einzelne aus Furcht vor Repressalien oder sonstigen negativen Auswirkungen sich dahingehend entscheidet, seine Meinung nicht zu äußern. Dieser Gefahr der Selbstzensur soll durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung entgegengewirkt werden.“
Der Ruf nach weiteren gesetzlichen Regelungen, die genau einen solchen Eingriff in das Grundrecht der Meinungsfreiheit darstellen würden und die Gefahr einer Selbstzensur begründeten, passt perfekt in das Bild der CDU/CSU von heute. Es ist ein weiterer Angriff auf die sozialen Medien. Denn der dort herrschende, häufig raue, manchmal rechtswidrige, in jedem Fall aber freie Diskurs wird von der Union weiter bekämpft. Das ebenso verfassungswidrige wie in der Umsetzung komplett gescheiterte NetzDG war der größte Flop der letzten Legislaturperiode, vergl. meine Stellungnahme an den Ausschuß für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages.
Das hielt den ansonsten eher unbekannten CDU-Abgeordneten Carsten Müller (sein Wikipedia-Eintrag ist eher von Ämternennungen als Leistungen geprägt) jedoch nicht davon ab, am 16.05.2019 im Bundestag wahre Lobpreisungen auf das NetzDG zu äußern („Die CDU/CSU will wirkliche Freiheit im Internet“), die man hören und sehen muss, da man es sonst kaum glauben kann. Ob Müller vielleicht einfach nur mal in die „heute-show“ wollte?
© Joachim Nikolaus Steinhöfel 2019
PS: Bei Facebook findet sich gerade unter dem verlinkten Artikel dieser ebenso gelungene wie sarkastische Kommentar: „Verlangt ausgerechnet der saubere Herr, der sich bis heute nicht an den Klarnamen der Person erinnert, die einen Umschlag mit 100 000 DM auf seinem Schreibtisch vergessen hat.„
Schäuble und Zensur? – wo gibts denn sowas…
Der Mann hat doch immer schon die Meinungsfreiheit hochgehalten! – bis aufs Blut hat er sie verteidigt, dieser Idealist!
… – ausser natürlich bei jeder noch so kleinen Gelegenheit, wenn ein Interesse -zur Scharfmacherei- gegen ein anderes ausgespielt werden konnte, wie bsw. Kinderpornographie im Internet. Aber wer will da schon nachtragend sein!
Jeder Anlauf ist ein ganz neues Ereignis, und wir sollten uns nicht von vergangenen Anläufen blenden lassen, wie als ob sie da ein Trend erkennen ließe, jedes heiße Thema erneut auszunutzen zur „Rechtfertigung“ zusätzlicher Zensur.
Schäuble? – lupenreiner Demokrat! („Ehrenmann!“ wie weniger kultivierte Zeitgenossen hier sagen würden)
Aber mal ernsthaft: es ist tatsächlich ein heikles Thema, das mit der Anonymität im Internet; von Konsequenzen -scheinbar(!)- befreit zu sein (i), kann sehr drastische Folgen haben, von Individuum zu Individuum (Stichwort „Verrohung“). Wie viel mehr [implizite] Beleidigungen und Drohungen sind im Internet möglich als [offline] „zwischen Mensch und Mensch“ (wieviel weniger Verbales und Nonverbales Echo sind zu erwarten, als direktes Feedback für verächtliches Verhalten?); viele scheinen sich zu verhalten, als würden sie gar nicht erst davon ausgehen, dass am anderen Ende der Leitung ein tatsächlicher Mensch, oder überhaupt ein empfindendes Wesen sitzt(ii). Diese Enthemmung, sogar Verrohung ist ein wahrnehmbarer Trend in unserem Hier und Jetzt. Es lässt sich quer durch alle Lager hindurch feststellen.
Dabei meine ich „da“ noch nichtmal gleich strafwürdigen Aussagen; drohungen können nonverbal, oder zumindest „zwischen den Zeilen“ kommuniziert werden, Beleidigungen werden oft empfunden ohne „ausgedrückt“ worden zu sein. Das Thema wird aber noch brisanter, wenn man die real rechtliche Komponente mit einbezieht. Schutz der Menschenwürde, [gegen] Volksverhetzung, etc. pp. sind keine an und für sich vernachlässigbaren Belange. – und wenn bsw. im „darkweb“ anonym Waffen, Drogen, Menschen gehandelt werden, sollte auch dem Letzten klar werden, dass es da tatsächlich ein nicht ganz wegzuredendes Interesse seitens des Rechtsstaates gibt, hier und da einzugreifen, um bad-actors aus dem Verkehr zu ziehen.
Aber im einen (oft subjektiven) wie im anderen (objektiv Rechts-relevanten) Falle sind Eingriffe eine unendlich heikle Sache. Jedermann zu zwingen, sein Gesicht, seinen Namen im Internet preiszugeben, macht nicht zuletzt angreifbar für Extremisten; wie gerne will man bsw. von Antifanten oder Skinheads besuch bekommen (selbst mit Anschwärzen, Ächten und „De-Platforming“ ist nicht zu spaßen, und kommt, im Effekt, nicht selten „Berufsverboten“ gleich), weil denen eine Äußerung von Dir nicht gefallen hat? – da du deinen Namen direkt dazu sagen musstest, ist das für dererlei Gestalten besonders einfach. Ist das zumutbar? – gerade Jenen kommt die „Schützende Decke [der] Anonymität“ immer noch zu gute (auch der enthemmende, verrohende Effekt, s.o.), während du ehrlicher Mann deines Lebens nicht mehr froh wirst, als „Lohn“ für deine Unerschrockenheit. Man frage vorallem mal Menschen wie Hamed Abdel Samad, Ahmad Mansour und viele weitere, welche von Islamisten mit dem Leben bedroht werden. Ist das jedermann zumutbar, sofern nur sein „Gewissen rein“ sei? – Schützt ein reines Gewissen vor Nachstellungen und Messerattacken, Herr Schäuble? – Nicht Jedermann hat staatlichen Personenschutz so wie Sie; Und gerade Sie müssten es trotzdem besser wissen, dass auch das keinen absoluten Schutz bedeutet.
Anonymität ist wichtig, um unerschrocken unbequeme Wahrheiten aussprechen zu können (v) ; und der öffentliche Raum und der Private gehen bei modernen „social media platforms“ fließend in-einander über. Während ein Kopftuch in keinem öffentlichen Gebäude erlaubt sein dürfte (iii), ist mir dies als Argument hier nun aber bestenfalls vermummter Unsinn. Es ist nur ein Vorwand mehr für den lieben Herren Schäuble, einmal mehr einen Anlauf zu starten für ein wenig mehr Zensur. „Trauen wir uns ein wenig mehr Polizeistaat!“ scheint dieser schwarze Politiker seit jeher zu denken. Ich wäre sehr vorsichtig damit, vorbehalte gegen den Islam derart instrumentalisieren zu lassen für die polizeistaats-phantasien dieses Mannes (sowieso: wenn wir unsere Freiheit aufgeben, hat dann der Terror nicht längst sein Ziel erreicht?). Selbst beim Vorstoß seitens „Kinderpornographie im Internet“ hat sich ein Verein (MOGiS e.V. — deren schiere Existenz von „rechtschaffenen“ Wikipedianern standhaft geleugnet wird; aber auch nur auf der dt. Wikipedia, interessanter Weise… man greife hier zur engl. Schwester) gefunden, der das Problem darin erkannte und anprangerte.
Im einen Rechtsstaat haben Rechtsgüter mit äußerster Vorsicht gegeneinander abgewogen zu werden; was Meinungs- und Informationsfreiheit und unverletzbarkeit der Privatssphäre anngeht, hat es da aber bei Schäuble schon immer gehapert. Irgend wie fehlt ihm da scheinbar das Problembewusstsein — oder schlichtweg das grundlegende Vorstellungsvermögen (iv)… Derartige Einschnitte haben weitreichende Konsequenzen, und selbst das scheinbar nobelste Anliegen kann dergestalt zu äußerst sinisten Zwecken/gefährlichen Eingriffen missbraucht werden!
Anders als Schäuble, halte ich die Anonymität des Internets (wenngleich problematisch), für unschätz- und unersetzbar; gerade in den gefährlichen Zeiten in der wir leben, in der gefährlichen ENTWICKLUNG, in der wir uns wiederfinden, scheint es bisweilen die letzte Bastion gegen die alternden Trust-Medien auf der einen, und die Neu-Medien-Mogule (google, social media, etc.) auf der anderen Seite, welche uns beiederseits mit betreutem Denken, Denk[abweich]verboten und Beschämungs-Kultur auf linie trimmen und/oder ausleuchten und vermarkten wollen (wie Vieh, denen man, während sie auf deren Privatseiten grasen („surfen“) Daten abmelkt und billig weiterverscherbelt), [und, nicht zuletzt] um die fragwürdigsten Globalisten-Ideen zu schützen und zu rechtfertigen, wie bsw. ungehemmte Einwanderung, Gläserner Bürger/Konsument, Privatisierung des öffentlichen [Gesprächs]Raumes, etc. pp.
Ich fürchte, diese Bastion wird fallen. Man darf jedoch die Hoffnung nicht verlieren. Und zumal – dürfen wir uns nicht gegeneinander ausspielen lassen, noch auch ein rechtsgut gegen ein anderes zur letztlichen vernichtung beider… „Sharia schlimm, also Totalüberwachung!“ – nein, Wolfgang, das lass ich nicht gelten!
tl;dr: das ganz oben war natürlich Sarkasmus; der Rest besteht aus über-Erklärung des angedeuteten Problemkomplexes… statt dass ich das einfach der Phantasie des Lesers überlasse, der bei der Länge wohl sonst eh abschaltet…
PS: „Ghostbanning“ habe ich hier nichtmal abgehandelt. Auch ein riesiger Morast von Problem…
Achja: es ist nicht böse gemeint, dass ich auf den Attentatsversuch auf Schäuble anspiele. Es erschließt sich mir einfach nicht, wie jemand mit dieser Erfahrung trotzdem so ignorant sein kann gegen die Gefahren des Verfolgt-werdens. Ich versteh es einfach wirklich nicht… Andere Leute lernen aus schrecklichen Erlebnissen heraus eher zuviel (ziehen falsche, hysterische Schlüsse („gebrannte Kinder“ und so), welche ihren Lebensentwurf und Weltbild arg verzerren); dieser Herr scheinbar garnichts…
// i) und seien es „nur“ missbilligende Blicke von Angesicht zu Angesicht, welche den Meinungs-Abweichler/Perversen/whatever zurück in die Herde zwingen (oder gleich von vornherein vom offenen Ausdruck abweichender Neigung und Meinung abhalten — Freud’s „Überich“ läßt grüßen); bis hin zum „Gesichtsverlust“, der ebenso ein direktes „unter x [realen] Augen“-Gespräch vorraussetzt. Ist genuine Scham auf Dauer überhaupt möglich, ohne Augenkontakt? – bei Gewissenhaften Menschen schon, denke ich… andere Enthemmt die unpersönlichkeit dagegen allzu sehr, da nicht jeder bsw. im gleichen Maße zugänglich ist für Intellektuelle Peinlichkeits-Empfinden.
ii) Und wie einige Europaabgenordnete angesichts der Proteste gegen „Artikel 13“ ja interessanter weise wussten, sind Protest-emails heuer ja nur noch von Youtube-Bots zu erwarten (und wahrscheinlich russischen Staats-Trollen). Das macht vieles um so vieles leichter, im Umgang mit alltäglichem Austausch über das Internet… man lernt halt nie aus! – da brauchen sich Abgeordnete in Zukunft keine Sorgen mehr machen um den Unwillen ihrer Wähler; sind eh alles nur bots…
iii) man „bürgt“ für sein Bürgertum mit seinem Gesicht; man weißt sich aus. Ansonsten hat man keinen ANspruch auf die meisten Bürgerrechte. Spätestens vor Gericht wird es absurd, wenn Vollverschleierung seitens unsicherer Richter durchgewunken wird. Auch in Schulen hat ein derartiges Bekenntnis zu einer Demokratie- und Freiheit-verachtender Ideologie NICHTS VERLOREN. Wenn es LehrerInnen nicht gestattet ist, ihre Parteien-Affinität gegenüber ihren Schülern offenzulegen, dann sollte das betreffs Weltanschauungs-Bekenntnissen doch nicht minder gelten… das wäre aber nur logisch.
iv) „Ich habe mir nichts vorzuwerfen; habe nichts zu verbergen. Folglich sind Privatssphäre und freies Internet und Anonymität vernachlässigbar. Wer das anders sieht hat eindeutig etwas schlimmes zu verbergen! – also ist es umso dringender, dass wir diese Vorbehalte beiseite legen, und inquirieren“ (oder „inquisitionieren“) – vllt. ist das ja ein Nachklang der Lehren YHWH’s, des christliche BigBrother, der „das Herz ansieht“; umgesetzt in einem laizistischen Staate
v) wenngleich es den Quaksalber -zugegebener Maßen- genauso schützt, und Verschwörungstheorien und der damit verbundenen um-sich-greifenden Gehirnerweichung Tür und Thor öffnet… Aber da spielen media-bubbles erstmal eine größere Rolle; an vielen Stellen des Internets wird der User gradezu dazu verführt, oft nichteinmal mit böser Hinterabsicht, sich in Echokammern einzuschließen, wo er nur noch mit seinesgleichen den immergleichen Unsinn austauscht, bis es (siehe Flat-Earther) best-geglaubte „Wahrheit“ ist(; der rest ist Missionierung der Uneingeweihten). Der bedenkliche Bedarf an Ersatzreligionen nährt sich stark von diesem Trend. Denn auch dieser ist nicht Lager-spezifisch, sondern lässt sich quer durch alle Gruppierungen hinweg beobachten
Ich habe einen eindeutig, weltweit einzigartige Kombination aus Vor- und Nachnamen. Somit kann jeder mich ergooglen und mich bei meinem Arbeitgeber, bei Kahane oder dem politischen Beautyzentrum anschwärzen. Ich wäre schön doof, dann noch meine Meinung kundzutun. Hieße ich Max Mustermann, ist es mit der Petzerei unmöglich.
Klarnamenpflicht durchzusetzen ist einfach: Jeder muss sich z.B. bei Facebook mit Personalausweis freischalten, also Ausgabe der Logindaten nur postalisch gegen eindeutige Identifizierung beim Briefträger, wie das ja auch bei Handyverträgen gemacht wird. Oder per Fingerscan am Rechner. Wie die das umsetzen wollen, ist mir allerdings schleierhaft, vor allem, wenn man über Router / Proxies sich einen außer-EU Account holt.
War Wolfgang Schäuble (CDU) nicht auch an einer Parteispendenaffäre beteiligt und der Kanzler Helmut Kohl (CDU) hatte sein Ehrenwort gegeben nicht zu petzen.
Auch ein damaliger Bundesschatzmeister der CDU, Walther Leisler Kiep, diesen Namen liest man
im Zusammenhang einer Parteispendenaffäre.
Da ist man doch in guter Gesellschaft. Als ein Schäuble heute den Mund aufzumachen, zwecks ehrlicher Meinung und Namen nennen usw.
Wer wählt so etwas immer wieder?
Würde Schäubles digitales Vermummungsverbot nicht auch
dazu führen, dass in den Zeitungen unter oder über den Artikeln
die Klarnamen der Autoren zu lesen wären? Immerhin gibt
es genügend Online-Artikel der Presse bei denen der Autor(in)
nicht genannt oder nur unter Kürzel auftritt.
Und was ist mit den berühmten Anonymen. die in den Zeitungs –
berichten bei Kommentaren oder als angebliche Augenzeugen
,, namentlich nicht genannt „ werden wollen ? Müssen die
dann auch mit vollem Namen genannt werden ?
Nun, wie will man diese Klarnamen verifizieren, wenn man sich „Reiner Zufall“ , „Klara Verstand“oder „Theo Retisch“ nennt? Muß man jetzt seinen Personalausweis in den Rechner schieben.? Habe leider kein Kartenlesegerät. Und was ist mit den 100ten “ Peter Müller“ oder „Erich Schulze“?
Sagt das derselbe Herr Schäuble, der so gerne mit seinem portugiesischen Amtskollegen über das Misstrauen der deutschen Bevölkerung gegenüber seinen finanziellen EU-Gebahren tuschelt? Nöö, oder?
Da viele Menschen den gleichen Vornamen und Nachnamen haben, halte ich es für nicht angebracht.
Oder verlangen die Politiker dann auch die komplette Adresse? Dem Missbrauch wird hier Tür und Tor dann geöffnet.
Herr Schäuble sagt:
„…Und: “Für eine offene Gesellschaft ist es schwer erträglich,…“
Ich sage: Eine offene Gesellschaft ist NICHT ganz dicht!!!
„Begehung von (strafbaren) Äußerungsdelikten“?
Seid ihr wirklich alle so verblendet?
Oder ist der vorletzte Satz auch schon eine B-Leidigung?
Aber gut. Woher soll ein Eisbär den Geschmack von Obst kennen.
Seltsam, dass auch die Bundesbank keine namen herausrückt.
Das wird dann wohl anders werden.
Staatsgeheimnis Staatsschulden?
https://www.youtube.com/watch?v=pgusSFHvKYk
“Wer seine Meinung äußert, sollte auch dazu stehen können”, sagte Bundestagspräsident Schäuble dem „Spiegel“. (Zitat Schäuble)
Ich würde Herrn Schäuble zustimmen wenn es in der BRD ein praktiziertes Recht auf freie Meinungsäußerung gäbe.