Am 13.05.2019 war ich Sachverständiger in einer Anhörung zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz vor dem Ausschuß für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages. Jeder Sachverständige hatte Gelegenheit, eine maximal vierminütige Eingangsstellungnahme gegenüber den Abgeordneten des Ausschusses abzugeben. Nachstehend deren Wortlaut, meine ausführliche schriftliche Stellungnahme ist hier auf der Seite des Deutschen Bundestages abrufbar.
„Das NetzDG stellt einen Frontalangriff auf die Meinungsfreiheit dar, wie ihn die Republik seit der „Spiegel-Affäre“ oder Adenauers vor dem Verfassungsgericht gescheitertem Versuch, ein „Staatsfernsehen“ einzurichten, nicht mehr erlebt hat. Es steht auch für eine Kapitulation des Rechtsstaates vor der Aufgabe, geltendes Recht durchzusetzen.
Am 19. Juni 2017 war ich schon einmal in diesem Raum. Als Zuschauer bei der Anhörung über den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD zum NetzDG.
Sieben von zehn der damals hier anwesenden Sachverständigen erklärten den Gesetzesentwurf für: “verfassungswidrig, europarechtswidrig”, hielten “schwerwiegende Grundrechtseingriffe (für) denkbar”, “Das Gesetz wird in Karlsruhe scheitern. Das Bundesverfassungsgericht wird seine Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit nicht vom Netzwerkdurchsetzungsgesetz faktisch einebnen lassen”, hieß es, “Facebook wird gedrängt, Richter über die Meinungsfreiheit zu sein, ohne dass dies rechtsstaatlich begleitet wird. Das Gesetz bedroht die Meinungs- und Pressefreiheit”, man habe “ausdrückliche verfassungsrechtliche Bedenken”, es sei “nicht verfassungsgemäß”.
Ich hatte es damals nicht für möglich gehalten, dass sich die Regierungsparteien über diese gewichtigen Bedenken hinwegsetzen würden.
Nach der Abstimmung über die Ehe für Alle fand das Gesetz eine formale Mehrheit im fast menschenleeren Plenum. Eine Dokumentation der Geringschätzung gegenüber dem Souverän. Das Gesetz war von Anfang an überflüssig. Jedenfalls dann, wenn man von einem funktionierenden Rechtsstaat ausgeht.
Im April 2017 hatte ein 57jähriger Arbeitsloser die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Claudia Roth, auf Facebook als „linksfaschistische Sau“ beschimpft und gefordert, sie „aufzuhängen.“ Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte den Arbeitslosen wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 4.800 Euro. Bei einem berufstätigen Arbeitnehmer wäre die Strafe deutlich fünfstellig ausgefallen. Dieses Beispiel, eines von vielen, belegt, dass der Rechtsstaat – auch ohne NetzDG – auf Straftaten im Netz hart und angemessen reagieren konnte.
Ein Gericht sollte das letzte Wort darüber haben, ob ein Inhalt straf- oder zivilrechtliche Vorschriften verletzt und zu löschen ist oder online bleiben muss. Die massenhafte Verlagerung dieser Entscheidungsbefugnis in die Löschzentren der Internet-Riesen, wo nicht hinreichend geschulte Kräfte auf Mindestlohnbasis im Sekundentakt freie Rede exekutieren, ist eines Rechtstaates unwürdig.
Die sogenannten „Gemeinschaftsstandards“ entwickeln sich dort zu einer Art supranationalem Recht, das über unserem Art. 5 rangiert. Geschaffen von der IT-Aristokratie im Silicon Valley, den weltweit zuständigen Wächtern über „Hate Speech“. Personen, die sich für offenbar moralisch so überlegen halten, dass sie sich ohne jede demokratische Legitimation anmaßen, die Wächter über die Kommunikationsgewohnheiten von 7 Milliarden Menschen zu sein.
Selbst die Befürworter des Gesetzes sollten erkennen, dass es bis zum heutigen Tage keinen erkennbaren Nutzen gebracht hat. Dem Bundesamt für Justiz wurden 32 neue Planstellen bewilligt und dennoch war man dort trotz vom Steuerzahler zu tragender Personalkosten in Millionenhöhe bis heute noch nicht einmal zu einer Evaluierung des Gesetzes oder einer Auswertung der Transparenzberichte in der Lage. Und wenn dessen Präsident im WDR angesichts eines ersten geplanten Verfahrens von „mächtigen Gegnern“ spricht, die mit Hilfe von Anwälten „ein Verfahren verzögern könnten“, dann ist das kein Auftreten, dass Unternehmen wie Facebook, die in den USA gerade 5 Milliarden Dollar für eine erwartete Strafe der Federal Trade Commission zurückstellen, beeindruckt.
Alle im Bundestag vertretenen Oppositionsparteien lehnen das Gesetz in wesentlichen Teilen als verfassungswidrig ab. Dass es hier angesichts so weitreichender Übereinstimmung und angesichts der greifbaren Gefahren für ein so elementares Grundrecht wie die Meinungsfreiheit nicht einmal für den Minimalkonsens abstrakte Normenkontrollklage reichen soll, ist den betroffenen Bürgern nur schwer zu vermitteln.
Es wäre ein Akt echter gesetzgeberischer und demokratischer Souveränität, das Gesetz komplett aufzuheben und bewahrenswerte Teile wie die Vorschrift über den Zustellungsbevollmächtigten, das Beschwerdeverfahren oder die Transparenzpflichten in andere Gesetze zu integrieren.“
Hamburg, 14.05.2019
Joachim Nikolaus Steinhöfel
Ist es jetzt tatsächlich Stand 01/2020 so, dass es keine Klage gegen das NetzDG beim BVerfG geben wird? Wenn ich das richtig verstanden habe, wurde die Klage vom BVerfG abgelehnt und auf den normalen Rechtsweg verwiesen.
Kann mir jemand helfen?
Antwort: Diejenigen Parteien, die mit Aussicht auf Erfolg hätten klagen können und deren Klagen mit erheblicher Wahrscheinlichkeit zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes geführt hätten, haben dies nicht getan. ZB Facebook, Twitter, Google oder 25% der Abgeordneten des Bundestages im Wege der abstrakten Normenkontrollklage.
Ein deutscher Rechtsstaat existiert praktisch nicht mehr. Seit Jahren wissen wir, dass das Asylrecht – mit wohlwollender Hilfe der Regierenden – missbraucht wird, um hier in die Sozialsysteme einzuwandern.
Bisher hat die Regierung das immer vehement abgestritten. Jetzt hat das Auswärtige Amt selbst einen Tweet veröffentlicht (siehe Tichys Einblick, Artikel „Gericht und Anklage“, 18.7.19), worin unser geschätztes Ministerium höchstselbst schreibt, dass
„Menschen sich wegen der Armut und Perspektivlosigkeit in ihren Heimatländern“ auf den Weg übers Mittelmeer machen. Aha.
Hier finden wir das sozusagen offizielle Eingeständnis, dass das ganze Geschwätz über Asyl, politische Verfolgung, Bürgerkriegsflüchtlinge… heisser Dampf ist.
Und niemandem fällt das offenbar auf.
Dieses mehr als merkwürdige Gesetz führt zu Sperrungen auf Facebook, die mit dem normalen Menschenverstand nicht zu erklären sind, wobei ich nicht weiß, welche Rolle dabei die Antonio Amadeu Stiftung mit einer ehem. Stasimitarbeiterin an der Spitze spielt. Ist man einmal ins Visier dieser rechtswidrig agierenden Kontolleure geraten, gibt es kein entkommen mehr. Selbst auf vergleichsweise harmlose Kommentare hin erfolgt eine Sperre. Derzeit bin ich wegen fünf Beiträgen gesperrt, die allesamt als Hasskommentare eingestuft wurden. Einen davon will ich als Beispiel anführen. Dabei ging es gegen die Hetze von Muslimen, die auf Facebook ungehindert verbreitet werden durfte. Titel: „Dieser Kommentar verstößt gegen unsere Gemeinschaftsstandarts zu Hassrede“ Mein Text: „Da ist der sog. Rechtsstaat. Da darf man, weil es durch die Religionsfreiheit gedeckt ist, den Ungläubigen mit Bezug auf den Koran aufs Übelste beschimpfen. Es ist völlig o.k. Schlimmer wäre es gewesen, man hätte die Musel(manen)in gleicher Weise beschimpft. Dann hätte es nicht nur eine wegen Beleidigung aufs Dach gegeben, sondern gleichzeitig auch noch wegen Volksverhetzung.“ Nachdem das nun schon die xte Sperre (jeweils für 30 Tage ist, verspüre ich keine Lust mehr, weiterhin auf Facebook zu posten, womit wieder ein Stück mehr von der Meinungsfreiheit zu Grabe getragen wird.
Bleiben Sie dran; habe Ihren Artikel auf achgut schon kommentiert. Letzte Chance für Herrn Lindner…
Vielen Dank, sehr geehrter Herr Steinhöfel, für die klaren Worte!