Facebook hebt trotz einstweiliger Verfügung Nutzersperre nicht auf – Landgericht Berlin verhängt Ordnungsgeld

Facebook gerät juristisch weiter unter Druck. Mit am 07.11.2018 zugestelltem Beschluss vom 02.11.2018 (6 O 209/18) verhängte das Landgericht Berlin erstmals überhaupt in Deutschland ein Ordnungsgeld von € 10.000,00 wegen unzulässiger Nutzersperre – ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, für je 1.000 EUR einen Tag Ordnungshaft, zu vollziehen an seinen Geschäftsführern. Der Grund: „Zuwiderhandlung gegen die in der einstweiligen Verfügung…enthaltenen Unterlassungsverpflichtung…“.

Besonders bemerkenswert ist es, dass ein Facebook-Sprecher in der Medienkolumne von Kai-Hinrich Renner in den Zeitschriften der Funke-Mediengruppe dahin zitiert wird, die einstweilige Verfügung sei Facebook „nicht wirksam zugestellt“ worden. Tatsache ist nicht nur, dass das Gericht ein Ordnungsgeld nur verhängen kann, nachdem es die wirksame Zustellung vorher prüft. Und die steht hier lange rechtskräftig fest. Im konkreten Fall hat das Berliner Kammergericht (20 W 53/18 v. 16.10.2018) nämlich das Rechtsmittel von Facebook gegen die Zustellung in Berlin sogar als „unzulässig“ verworfen“. Diese Entscheidung kennt Facebook bereits seit dem 19.10.2018. Die Öffentlichkeit wird also schlicht belogen.

Nun zum konkreten Fall: Am 9. Juli sperrte Facebook den Nutzer Gabor B., weil er eine Nutzerin in Schutz genommen hatte, die von einem anderen Nutzer als „Nazischlampe“ beschimpft worden war. Gabor B. kritisierte diese Beleidigung. Facebook ließ daraufhin jedoch die Beleidigung stehen und sperrte stattdessen Gabor B. für 30 Tage. Das Landgericht Berlin (6 O 209/18 v. 19.07.2018) verbot die Löschung des Posts sowie die Sperrung des Nutzers unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft. Die einstweilige Verfügung wurde Facebook am 01.08.2018 zugestellt. Facebook hob die Sperre dennoch erst am 08.08.2018 auf, nachdem die ursprünglich verhängten 30 Tage abgelaufen waren.
Das Landgericht führt in dem Beschluss aus, es habe bei dem Ordnungsmittel „sowohl die Schwere der fortgesetzten Zuwiderhandlung berücksichtigt als auch dem Umstand Rechnung getragen, dass die Antragsgegnerin durch ein empfindliches Übel zur künftigen Einhaltung des gerichtlichen Verbots angehalten wird.“

Dieser wichtige Beschluss stärkt die Rechte der Nutzer deutlich. Er war auch dringend erforderlich, da Facebook nicht nur rechtswidrig löscht und sperrt, sondern jetzt auch noch gerichtliche Verbote ignoriert. Das Unternehmen wird lernen müssen, dass gerichtliche Verbote einschränkungslos zu beachten sind. Da wir weitere vergleichbare Verfahren betreiben, dürfte dies nicht das letzte Ordnungsmittel sein, das gegen das Unternehmen verhängt wird.

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Kommentare

  1. Mit zwei Jahren Studium ohne Abschluss kann doch der feine Herr Zuckerberg nicht wissen, dass Gerichtsbeschlüsse auch für ihn und das von ihm als Vorstandsvorsitzenden geleitete Unternehmen gelten.
    Verfolgt man den Werdegang und Aufstieg des ehrenwerten Herrn Zuckerberg, Gründer und Vorstandsvorsitzender der Datenkrake „Facebook“, dann verwundert dieses Verhalten nicht. Dazu zitiere ich ein altes und bekanntes Sprichwort: „Wie der Herr so s Gescherr“.

  2. Klaus Kalweit

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    Soviel zu den 1000 Euro pro Tag.