Glauben Sie den Unsinn, der in der Überschrift steht? Wollen Sie sich mal wieder vom ZDF verscheissern lassen? Mit dreister Täuschung, die unter dem Deckmantel einer vermeintlich seriösen Umfrage daher kommt? Und die ihnen eine herbeimanipulierte Mehrheitsmeinung präsentiert, wonach „auch beim anderen Knackpunkt der Sondierungen…die Deutschen klare Präferenzen“ hätten und auch bei nicht asylberechtigten Flüchtlingen für Familiennachzug seien? Bitte schön:
Die „Umfrage“ faßt die Haltung der Deutschen zum Familiennachzug von Asylberechtigten und Flüchtlingen (kurz: zeitlich begrenzter Anspruch auf Schutz) zusammen, als gäbe es keinen Unterschied. Und täuscht eine Mehrheit von 67% vor, die es nicht gibt. Wenn Sie genau wissen wollen, wie sich die Zahlen verteilen, hier die Ausführungen des Innenministeriums:
Im Jahr 2016 hat das BAMF 695.733 Entscheidungen…getroffen. Insgesamt 256.136 Personen (36,8 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention zuerkannt. Darunter waren 2.120 Personen (0,3 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 254.016 Personen (36,5 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Für das ZDF ist die Frage nach dem Familiennachzug für Asylberechtigte (0,3% des Personenkreises) und dem Familiennachzug der subsidiär Schutzberechtigten eins. Bei den Jamaika-Sondierungen streiten nicht einmal CSU und Grüne über den Nachzug der Familien von Asylberechtigten. Bei der Frage nach dem ohnehin bis März 2018 ausgesetzten Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte fliegen hingegen die Fetzen. Die den Befragten gestellte Frage und die den Zuschauern präsentierte Antwort sind ebenso unseriös wie manipulativ. „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ sagt unsere Verfassung. Ihre Zahl ist sehr gering, sie dürfen bleiben. So dürfte das auch eine große Mehrheit der Deutschen sehen. Subsidiär Schutzberechtigte müssen Deutschland wieder verlassen. Ob ihre Familien trotzdem nachziehen dürfen, ist eine gänzlich anders zu bewertende und daher auch politisch sehr umstrittene Frage. Ob es hierfür ebenfalls eine Mehrheit in der Bevölkerung gibt, dürfte sehr zweifelhaft sein. Danach hat das ZDF leider nicht gefragt. Weil das Ziel, die Zuschauer im Sinne grüner Verhandlungspositionen hinter die Fichte zu führen, Vorrang hatte.
© Joachim Nikolaus Steinhöfel 2017
Wehrt Euch, zahlt die Gebühren nicht, und zur Not, wenn es nicht mehr anders geht, nur in Einzelraten zu unterschiedlichen Beträgen z.B. 1,22, 0,87, 0,92… und zwar OHNE Angabe der Beitragsnummer, nur mit dem Nachnamen, wie es die Richter auch tun. Dann kann man seine Zahlung nachweisen, aber die können die Zahlung nicht zuordnen. Aber nie die gesamte Summe, entweder etwas mehr (dann kann man sie mit der Rückforderung zusätzlich Beschäftigen), oder etwas weniger. Um so mehr sich wehren, um so besser. Lasst Euch das nicht mehr gefallen, diesen Betrug am Volk muss man zu Fall bringen. Aus meiner Sicht ist dies das zwangsfinanzierte inoffizielle Propagandaministerium, so dreist war noch kaum eine Diktatur.