Das bei Medien, Verbänden und in der Öffentlichkeit auf breite Kritik gestoßene „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ von Justizminister Maas, das ja bereits einstimmig durch das Kabinett gegangen ist, stellt einen beispiellosen Anschlag auf die Meinungsfreiheit und einen Generalangriff auf die Gewaltenteilung dar. Das Gesetz soll nun offenbar morgen, am Dienstag, 16.05.2017, in den Fraktionssitzungen „durchgewunken“ und in dieser Woche still und heimlich in 1. Lesung am Freitag, 19.5.2017 (siehe die Tagesordnung des Bundestages, dort Punkt 38), eingebracht werden. Während das politische Deutschland durch das Beben der NRW-Wahl abgelenkt ist.
Wie die Homepage des Bundestages mit der Tagesordnung zeigt, fehlt interessanter- und überraschenderweise dort noch die Drucksache, um den Gesetzentwurf wenigstens in letzter Fassung noch einmal öffentlich nachlesen zu können. Zufall? Absicht? Oder wird auf den allerletzten Drücker daran noch gearbeitet, weil doch ein paar Grundrechte betroffen sind? Dass den Abgeordneten so die Möglichkeit genommen wird, sich hinreichend lange vor der Abstimmung mit dem zur Abstimmung stehenden Entwurf auseinander zu setzen, liegt auf der Hand. Das Gesetz soll ganz offensichtlich aber umgehend nach der nicht selten an einem Tag erfolgenden 2. und 3. Lesung und damit vor der Sommerpause, vor allem aber vor der Bundestagswahl, in Kraft treten. Mit dem Frontalangriff auf die Meinungsfreiheit wollen Merkel und Maas offenbar so früh wie möglich anfangen.
Seit Adenauers vor dem Verfassungsgericht gescheitertem Versuch, ein Staatsfernsehen einzurichten, hat es in der Bundesrepublik keinen solchen Frontalangriff auf die Meinungsfreiheit gegeben. Dass das Gesetz vom Verfassungsgericht kassiert werden wird, steht für mich außer Frage. Deutschland kritisiert vollmundig die massiven Einschränkungen der Presse- und Meinungsfreiheit in der Türkei. Mit diesem Gesetzesvorhaben macht man einen ganz großen Schritt in dieselbe Richtung.
Rufen Sie ihren Bundestagsabgeordneten an und machen Sie ihm die Hölle heiß!
© Joachim Nikolaus Steinhöfel 2017
Und noch eine Ergänzung. Soeben erscheint diese Pressemitteilung der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU: „Ungünstig ist auch, dass das Justizministerium den Gesetzentwurf erst so kurz vor dem Ende der Legislaturperiode vorgelegt hat. Damit bleibt kaum Zeit für die parlamentarische Beratung. Die CDU/CSU-Fraktion muss und wird den Gesetzentwurf gut prüfen. Sorgfalt geht vor Schnelligkeit.“ Stimmt das nicht im Wesentlichen mit meiner Kritik überein? https://www.cducsu.de/presse/pressemitteilungen/das-netzdg-muss-erheblich-nachgebessert-werden
Sehr geehrter Kommentator,
unseriös ist hier gar nichts. Tatsache ist, dass die Drucksache erst in allerletzter Sekunde vor Ablauf der in der Geschäftsordnung des Bundestages vorgesehenen Fristen veröffentlicht wurde.
§ 78 Beratungen
(5) Soweit die Geschäftsordnung nichts anderes vorschreibt oder zuläßt, beginnen die Beratungen der Vorlagen frühestens am dritten Tage nach Verteilung der Drucksachen (§123).
§ 123 Fristenberechnung
(1) Bei Fristen wird der Tag der Verteilung der Drucksache nicht eingerechnet; sie gilt als verteilt, wenn sie für die Mitglieder des Bundestages elektronisch abrufbar oder in ihre Fächer verteilt worden ist.
(2) Die Fristen gelten auch dann als gewahrt, wenn infolge technischer Schwierigkeiten oder aus zufälligen Gründen für einzelne Mitglieder des Bundestages eine Drucksache erst nach der allgemeinen Verteilung elektronisch abrufbar oder in ihre Fächer verteilt worden ist.
https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/go_btg
Der Text ist leider an vielen Stellen nicht korrekt.
Die Drucksachennummer ist nicht „interessanter- und überraschenderweise“, sondern ganz üblicherweise mehrere Tage vor der Sitzung noch nicht verfügbar.
Das ist auch nicht die „letzte Fassung“, über die in der 1. Lesung abgestimmt würde, sondern der Entwurf, der i. d. R. nach (meist mehrwöchigen) Ausschussberatungen mit der Beschlussempfehlung noch geändert wird.
Sowohl der Referentenentwurf des Ministeriums mit zahlreichen Stellungnahmen (http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/NetzDG.html) als auch die Bundesrats-Drucksache mit dem Regierungsentwurf (http://dip21.bundestag.de/dip21/brd/2017/0315-17.pdf) sind seit Wochen für jeden online verfügbar, also auch den Abgeordneten ist keinesfalls „die Möglichkeit genommen…, sich hinreichend lange vor der Abstimmung mit dem zur Abstimmung stehenden Entwurf auseinander zu setzen“.
usw.
Sehr schade, wenn eine dringend notwendige Kritik an diesem fragwürdigen Gesetzentwurf selbst derart unseriös ist.
Das Gesetz wird am Freitag also durchgepeitscht. Womöglich am späten Nachmittag, wenn schon viele unserer fleißigen Abgeordneten im verdienten Wochenende sind.
Alles läuft wie vorgesehen. Das nach Nazi-Vorbild gestrickte Gesetz wird seine Wirkung nicht verfehlen, wird Merkel helfen, weitere vier Jahre an der Macht zu bleiben. Wenn es nach der Wahl für verfassungswidrig erklärt werden sollte, spielt das keine Rolle mehr, es hat dann seine Schuldigkeit getan. 2021 ist sowieso alles egal, Deutschland wird unrettbar werden, eine Diktatur nach SED-Vorbild etabliert sein. Irgendwann wird auch dieses System dann abgelöst werden durch Islam und Scharia, wie wir es derzeit so lehrreich in Indonesien vorgeführt bekommen.
Ist das der Plan? Die Aussichten sind gut, daß er funktioniert.
Unglaublich, was in unserem Land passiert. Immer mehr wird versucht uns ein Maulkorb zu verpassen.
Die können uns den Mund nicht verbieten. Die User lassen Facebook, Twitter etc. einfach hinter sich und wandern zu anderen Plattformen ab.
MfS-Maas-für-Stasi,es lebe die DDR2.0
Danke für die Klarstellung! Ich werde meinen MdB kontaktieren.
Der Text ist völlig korrekt. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist noch NICHT online (16.05.2017, 11:21 Uhr, vergl. hier TOP 38: https://www.bundestag.de/tagesordnung). Lediglich der irrelevante Entwurf der Opposition ist verfügbar.
Die Drucksache ist jetzt verfügbar. So weit ich es verstehe, handelt es sich um einen Antrag von Bündnis90/Die Grünen, und nicht um das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Bitte prüfen Sie das und korrigieren ihren Artikel, falls nötig.
Da Werde ich wo wieder acht geben Müssen was ich schreibe Und sage ! Um meinen mann nicht in Geh Fahr zu Bringen! Weil der ist im Behindert Und im Rollstuhl! Weil wenn ich im Knast bin ich ihm auch nicht geholfen
„Das Recht ist fragwürdig, die Macht ist unverkennbar und fraglos. So konnte man die Macht nicht mit dem Recht verleihen, weil die Macht dem Recht widersprach und behauptete, es sei ungerecht und sie wäre es, die das Recht sei. Und da man nicht machen konnte, daß das, was recht ist, mächtig sei, macht man das, was mächtig ist, zum Recht.“ (Blaise Pascal, 1623-1662, Fragment Nr.298) Zitat aus „Der verborgene Pascal“ von Theophil Spoerri, Seite 132)
„Es ist gefährlich dem Volke zu sagen, daß die Gesetze nicht gerecht sind, denn es gehorcht ihnen nur, weil es glaubt, daß sie gerecht sind. Deshalb muß man ihm gleichzeitig sagen, daß man ihm gehorchen muß, weil sie Gesetze sind, wie man den Vorgesetzten gehorchen muß, nicht weil sie gerechte Leute, sondern weil sie Vorgesetzte sind. Wenn es gelingt, dies verständlich zu machen und daß hierin die eigentliche Definition der Gerechtigkeit besteht, dann ist man jeder Auflehnung zuvorgekommen.“ (Blaise Pascal, 1623-1662, Fragment Nr.326) Zitat aus „Der verborgene Pascal“ von Theophil Spoerri, Seite 133)
Es wird Zeit, dass solche Politiker wie dieser maßlose Maas,
aus seiner Sicht Politik zu betreiben, abgewählt werden muss, und
mit seiner SPD in der politischen Bedeutungslosigkeit verschwindet.
Solche Personen sind eine Gefahr, weil sie egomanisch handeln!
Ich bin ein eher unauffälliger (mit ü60 nicht mehr ganz taufrischer) Zeigenosse, der ohne Aufsehens seiner Arbeit nachgeht, seine Familie liebt, und auch sonst ein normales und „durchschnittliches“ sinnerfülltes und FREIES Leben in Deutschland führt. Und genau das möchte ich auch weiter tun. Und ich möchte auch, dass dies meine Kinder und Enkel und deren Nachkommen können. Wir alle haben ein Recht darauf.
Deshalb dürfen wir nicht mehr still sein, anhand dessen, was in unserem Land seitens der uns Regierenden seit geraumer Zeit „abgezogen“ wird.
Deshalb habe auch ich „stilles Würstel“ nuin meine Stimme erhoben und meinen Willen entsprechend kuindgetan. Halt nicht per Telefon, sondern in Form einer e-Mail.
Im Folgenden der Wortlaut:
Sehr geehrte Frau Bundestagsabgeordnete (Abgeordete Saale-Orla-Kreis),
es ist das erste Mal, dass ich mich in direkter Form an eine(n) Abgeordnete(n) eines deutschen Parlamentes wende.
In gegebenem Falle (siehe Betreff, „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“) halte ich dies jedoch für (überspitzt formuliert: „geradezu zwingend“) notwendig. Ein Inkrafttreten dieses „Netzwerkdurchsetzungsgesetztes“ würde das im Grundgesetz niedergelegte und verbriefte Recht jedes Bürgers dieses, unseres, Landes auf freie Meinungsäusserung in einer in keinerlei gerechtfertigten Weise einschränken und beschneiden.
Ich bitte Sie deshalb, sich so umfassend wie dies in der (mir unverständlichen) Kürze der Zeit möglich ist, 1.Lesung ja schon am 19.05.2017, mit dem Gesetzestext vertraut zu machen und dann im Sinne der Freiheit der Bürger und deren Recht auf freie und unzensierte Meinungsäusserung, auch im Internet, eine unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung entsprechende Abstimmungsentscheidung zu treffen. Dies kann, meiner persönlichen Grundeinstellung entsprechend, nur ein NEIN zu diesem Gesetzentwurf sein. Selbstverständlich ist und bleibt das Ihre Enscheidung, welche Sie im Namen der Bürger des Saale-Orla-Kreises treffen. Bedenken Sie jedoch bitte, dass Sie Ihr Votum eben nicht nur für sich persönlich, Ihrem Gewissen entsprechend, sondern erster Linie für die Bürger Ihres Wahlkreises abgeben.
Ich bin ein „einfacher“ Bürger dieses Landes. Eine umfassendere Begründung kann ich an dieser Stelle (und werde sie deshalb auch nicht) abgeben.
Ich gestatte mir jedoch, an dieser Stelle, ein diesbezügliches Wikipediazitat zur Begründung meiner ablehnenden Erwartungshaltung gegenüber dieser Gesetzesvorlage anzufügen.
„Internetzensur und Abschaffung der Anonymität im Internet
( https://de.wikipedia.org/wiki/Heiko_Maas#Internetzensur_und_Abschaffung_der_Anonymit.C3.A4t_im_Internet )
Im Frühjahr 2017 stellte Maas einen Entwurf zum „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ vor, welcher bundesweit in die Kritik durch Branchenverbände, Datenschützer und Bürgerrechtler kam. Sie sehen darin „übereinstimmend ein verfassungs- und europarechtswidriges Zensurinstrument“, das zu einer „regelrechten Löschorgie“ bei Anbietern führen werde. So soll es etwa möglich sein, sämtliche „absoluten Rechte“ wie Persönlichkeitsrechte und Eigentumsrechte auf Online-Plattformen durchsetzen zu können. Wenn sich „beispielsweise eine Person oder eine Firma durch einen Kommentar in einem Internetforum beleidigt oder unangemessen kritisiert fühlt, könnte sie künftig nicht nur vom Forenbetreiber die Löschung des Kommentars fordern, sondern auch die Herausgabe von Bestandsdaten, um den Urheber etwa abmahnen und eine Unterlassungserklärung verlangen zu können“, so die Zeitung Die Zeit. So könne „offenbar jeder, der rechtliche Ansprüche gegenüber einem Nutzer geltend machen will, die Herausgabe der Bestandsdaten verlangen.“ Dies würde nach Ansicht der Kritiker neben sozialen Netzwerken wie Facebook auch Plattformen wie etwa Amazon und Ebay betreffen. Wer dort eine schlechte Bewertung abgebe, müsse laut dem IT-Anwalt Joerg Heidrich mit „teuren Anwaltsbriefen rechnen“. De facto würde der Entwurf „zum Ende der Anonymität im Internet“ führen. [32][33][34] Selbst IT-Experten der SPD selbst bezeichneten dies als „Zensurinfrastruktur“. Laut Matthias Spielkamp von Reporter ohne Grenzen sei der Entwurf „beschämend“.[35][36] Nach Harald Martenstein von der Zeitung Der Tagesspiegel würde sich der Gesetzesentwurf lesen, als „stamme er aus dem Roman 1984“ und sei ein „Angriff auf das Prinzip der Gewaltenteilung“ sowie „Erdoganismus in Reinkultur“.[37] Im April 2017 schloss sich ein breites Bündnis aus Wirtschaftsverbänden, Netzpolitikern, Bürgerrechtlern, Wissenschaftlern und Juristen zusammen, welches gegen das Gesetz protestiert. In einer gemeinsamen Deklaration warnten diese vor „katastrophalen Folgen für die Meinungsfreiheit“.“
Handeln Sie bitte im Sinne der freiheitlich demokratischen Grundrechte der Bürger Ihres Wahlkreises und unseres Landes und stimmen Sie gegen dieses Gesetz mit NEIN.
Mit vorzüglicher Hochachtung,
……
Man darf jetzt lesen von wem das kommt und wie weit das tatsächlich geht.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/118/1811856.pdf
Diese netten Menschen haben das eingereicht:
„Antrag
der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Renate Künast, Tabea Rößner,
Dieter Janecek, Luise Amtsberg, Katja Keul, Monika Lazar, Irene Mihalic,
Özcan Mutlu, Ulle Schauws, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antrag
der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Renate Künast, Tabea Rößner,
Dieter Janecek, Luise Amtsberg, Katja Keul, Monika Lazar, Irene Mihalic,
Özcan Mutlu, Ulle Schauws, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Berlin, den 28. März 2017
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion“