Am Freitag vergangener Woche trat Bundeskanzlerin Merkel (CDU) vor die Öffentlichkeit und gab ihre viel diskutierte Entscheidung in der causa Böhmermann bekannt. Ganz zum Schluss wies Merkel darauf hin, dass
„die Bundesregierung der Auffassung ist, dass § 103 StGB als Strafnorm zum Schutz der persönlichen Ehre für die Zukunft entbehrlich ist. Wir werden deshalb einen Gesetzentwurf zu seiner Aufhebung vorlegen. Der Gesetzentwurf soll noch in dieser Wahlperiode verabschiedet werden und 2018 in Kraft treten.“
Ein Gesetzgebungsverfahren, das die simple Aufhebung einer Vorschrift (hier: § 103 StGB, vulgo: Majestätsbeleidigung) zum Gegenstand hat, dauert bei normalem Verfahrensgang sechs bis neun Monate. Spätestens Anfang 2017 wäre die Vorschrift also verschwunden. Und nicht erst 2018, wie Frau Merkel unerklärlicherweise bemerkt.
Dies hat, erst Recht, weil öffentlich bekannt gemacht, erhebliche Rechtsfolgen. Denn nach der Strafprozessordnung (§ 206 b StPO) gilt, das wenn ein Strafgesetz, das zur Tatzeit gilt, vor der Entscheidung des Gerichts aber aufgehoben wird, das Gericht das Verfahren durch Beschluss einstellt. Mit anderen Worten: Ist der Fall Böhmermann vor Wegfall der „Majestätsbeleidigungs“-Vorschrift nicht rechtskräftig geworden, gibt es keine Verurteilung und keine Strafe.
Natürlich weiß Böhmermanns Anwalt dies. Er wird daher alles tun, um das Verfahren mit allen Mitteln zu verzögern. Verfahrensrügen, Verlegungsanträge, Befangenheitsanträge, Rechtsmittel.
Natürlich weiß dies auch die Staatsanwaltschaft und das mit der Sache befasste Gericht. Ersichtlich ist es völlig idiotisch, auch nur die geringste Energie in dieses Verfahren zu investieren, wenn schon an dessen Beginn mit Sicherheit feststeht, dass es früher oder später eingestellt werden muss. Die Justiz weiß ihre Ressourcen in der Regel sinnvoller und für wichtigere Strafverfahren einzusetzen.
Und: Warum sollte sich eine Staatsanwaltschaft oder ein Gericht, egal wie jeweils entschieden wird (Wird durch die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben? Wird die Anklage vom Gericht zugelassen? Wird vom Gericht verurteilt oder freigesprochen?), ohne Not zum Gegenstand der sich schon jetzt überschlagenden öffentlichen Debatte machen?
Die Akte Böhmermann wird alles andere erleben, als einen beschleunigten Verfahrensgang. Der Fall ist mausetot, bevor er geboren wurde.
Womit wir wieder bei der Bundeskanzlerin wären, die jetzt, nach Rechts- und Verfassungsbrüchen in Serie (Energiewende, „Euro-Rettung“, Flüchtlingskrise), den Rechtsstaat wieder entdeckt zu haben vorgibt. Auch sie weiß natürlich, wie das Verfahren gegen Böhmermann enden wird. Ist es doch ihre Regierung, die die „entbehrliche“ Strafnorm durch das Parlament aufheben lassen möchte.
Merkel ist nicht die Retterin des Rechtsstaates, als die sie hier und da, wenn auch nur von einer Minderheit, gefeiert wurde. Sie ist die Protagonistin eines schamlosen Possenspiels, mit dem die bundesdeutsche Bevölkerung, die deutsche Justiz und letztlich auch der türkische Staatspräsident für dumm verkauft werden sollen.
© Joachim Nikolaus Steinhöfel 2016
Zuerst erschienen auf stern.de
Wenn ich nicht irre, hat mittlerweile der Bundesrat die Initiative zur Aufhebung des genannten Paragraphen gestoppt. Mit den Stimmen von CDU und SPD. Das war also nur ein kleiner Böller, den Frau Merkel da gezündet hat. Hintenrum hat sie Herrn Erdogan versprochen, dass da alles so weiterläuft wie er sich das wünscht.