Maßgebliche Vertreter der im Bundestag vertretenen Parteien sind sich seit langem einig. Die Vorsitzende der AfD, Frauke Petry, habe sich „politisch vollends verirrt“ (Thomas Oppermann, SPD) und wandele mit ihrer Forderung, im Extremfall den illegalen Grenzübertritt nach Deutschland auch mit dem Einsatz von Schusswaffen zu verhindern, auf den Spuren des Staatsratsvorsitzenden der DDR, Erich Honecker. Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt erklärte: „Frauke Petry offenbart die hässliche Fratze der AfD.“ Es zeige sich, dass die AfD eine zutiefst rassistische, diskriminierende und menschenverachtende Partei sei. Was man von zur Pädophilie neigenden Grünen ja nicht sagen kann.
Der stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Jan Korte, dessen Gesinnungsgenossen an der innerdeutschen Grenze Hunderte von „Republikflüchtlingen“ liquidiert haben, nannte die Aussagen der AfD-Vorsitzenden „inhuman, verroht und antidemokratisch“.
„Die Frau ist offensichtlich geisteskrank“, meint der Vorsitzende der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG), Dieter Dombrowski. Der ehemalige Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) sagte schließlich: „Das ist eine gespenstische Äußerung und zeigt, zu welcher entmenschlichten Politik die AfD bereit wäre, wenn sie an die Macht käme.“ Vizekanzler Gabriel trat für eine Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz ein. Die Partei müsse zudem von TV-Runden ausgeschlossen werden.
Dass die publizierte Meinung in die selbe Richtung trompetet, darf ich nur colorandi causa anmerken. Ebenso, dass es die AfD ohne Angela Merkels „Euro-Rettungs“-, und „Flüchtlingspolitik“ vermutlich gar nicht geben würde. Jedenfalls nicht als demnächst wohl drittstärkste Kraft im Parteienspektrum.
Den oben zitierten Lichtgestalten des deutschen Politikbetriebes möchte ich vorschlagen, sich auf die Website des Bundesjustizministers zu begeben und sich mit dem seit 1961 gültigen und damit von CDU, CSU, SPD, FDP und Grünen entweder erlassenen oder nicht aufgehobenen, mithin zu verantwortenden Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) vertraut zu machen, und zwar mit dessen § 11 – „Schußwaffengebrauch im Grenzdienst“. Dort hat der Gesetzgeber wie folgt formuliert:
„Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen.“
Ist es vor diesem Hintergrund nicht erstaunlich, was man sich alles nachsagen lassen muss, wenn man auf eine seit über 50 Jahren bestehende Gesetzesvorschrift hinweist? Aber keine Sorge. In Deutschland muss man sich seit den permanenten Verfassungs- und Rechtsbrüchen bei„Energiewende“, „Euro-Rettung“ und in der „Flüchtlingskrise“ keine Gedanken darüber machen, dass geltendes Recht möglicherweise zur Anwendung kommen könnte. Vielleicht von der Eintreibung der Steuern und der GEZ-Gebühren einmal abgesehen.
© Joachim Nikolaus Steinhöfel 2016
Was unsere Grenzschützer den Saudis wohl lehren?
„[…]Das Innenministerium verteidigt den Auslandseinsatz. „Die deutsche Unterstützung bei der Modernisierung des saudi-arabischen Grenzschutzes ist Teil einer strategischen Partnerschaft im Sicherheitsbereich“, sagte eine Sprecherin des Ministeriums. Sichere Grenzen seien eine wesentliche Voraussetzung für eine wirksame Terrorismusbekämpfung. Und Saudi-Arabien sei dabei ein wichtiger Partner im arabischen Raum.[…]“
http://www.welt.de/politik/deutschland/article146113292/Warum-deutsche-Polizisten-Saudi-Arabien-dienen.html
Die Verlogenheit der zitierten „Lichtgestalten“ ist sprichwörtlich, aber leider viel zu wenig bekannt. Dieser verlogene Eklat ist ein beredtes Beispiel zur Ursachenforschung. Denn es ist immer das System, in dem willfährige Menschen zu Marionetten verkommen und die Macht ganz anderer sichern helfen. Das wird Ihnen auch gelingen, wenn nicht erkannt wird, daß nicht Merkel & Co das Problem sind (wenn die weg sind, kommen andere im gleichen Stil), sondern das System der Mächtigen. Das Wissen um die wahren Ursachen wird (frei nach Lenin) erst dann zur wahren, verändernden Kraft, wenn es die Massen ergreift. Das zu verhindern ist die ursächlichste Aufgabe von Politik und Medien. Nur dafür erhalten sie ihre Existenzberechtigung von den tatsächlich Mächtigen.
Es war klar, dass vor den Landtagswahlen noch einmal versucht wird, die AfD richtig negativ ins Rampenlicht zu bringen, um noch möglichst viele Wähler abzuschrecken. Daher war diese Aussage von Frau Petry nicht sehr schlau. Alle warten nur auf so etwas.
Der Kollege Thorsten Thaysen hat Recht. Und nimmt man die Äußerung von Frau v. Storch hinzu, muss man ergänzen: Der Einsatz von Schusswaffen gegen Kinder ist in jedem Fall unverhältnismäßig und würde seinerseits eine Straftat durch den handelnden Polizisten darstellen. Ich denke aber es geht nicht um die eindeutige juristische Bewertung der Sache. Es geht um das bewußt zweideutige Spiel der AfD mit Halbwahrheiten.
haben wir noch die richtige Grenzpolizei? Es ist das gleiche, als ob ein Chirurg prinzipiell den chirurgischen Angriff verweigern vollen…
Wenn die Grenzbeamten nicht schießen durfen, warum haben sie dann Waffen, .?
Lieber Thorsten Thaysen, nachdem Sie wortgewaltig Gesetzestexte rezitieren kommen sie schließlich ganz verschämt auf den Punkt, Zitat :“ Die Verhinderung des illegalen Grenzübertritts rechtfertigt aber keinen Schusswaffeneinsatz (s.o.). Schusswaffeneinsatz könnte überhaupt nur gerechtfertigt sein, wenn Flüchtlinge nach erfolgtem Grenzübertritt sich einer Kontrolle entziehen wollen.“
GENAU DAS haben in den vergangenen Wochen bis zu 1 Mio Menschen, überwiegend Asylforderer und Glücksritter doch getan!
Selbst unsere verschlafenen Behörden gestehen doch schon mehrere hundert tausend illegaler Grenzübertritte ein…
Diesen einen Lichtblick Ihrer Ausführungen negieren Sie dann wieder mit dem Hinweis auf das linke Käseblättchen MM.
Bitte lesen Sie wenigstens die Aussagen im ORIGINAL nach, dann steht Ihnen eine Meinung zu.
Frau Petry sagt einen Satz und schon wird fleißig hineininterpretiert, was sie vielleicht gar nicht gemeint hat. Dennoch, wäre sie eine erfahrenere Politikerin gewesen, wäre sie in die gestellte Falle sicher nicht hineingetappt.
Ich bin kein Jurist, aber für mich ist es nur logisch, daß im äußersten Fall auch von der Waffe Gebrauch gemacht werden muß. Was wäre denn die Alternative? Nicht weniger als die Selbstaufgabe des Staates.
Jedem Menschen wird unwohl bei dem Gedanken, daß an der Grenze scharf geschossen wird, besonders wenn eine große Zahl von Eindringlingen den Grenzübertritt mit Gewalt erzwingen will. Man stelle sich Bilder vor von erschossenen, in ihrem Blut verendenden Männern, noch schlimmer von Frauen oder gar Kindern vor. Solche Bilder hätten die Kraft, das Land zur bedingungslosen Kapitulation zu bringen. Also sind Schüsse an der Grenze eher eine theoretische Vorstellung, es wird und darf nie passieren. Umso wichtiger sind andere Maßnahmen, und hier versagt der komplette Bundestag in nicht zu begreifender Weise.
Doch mich stört diese ganze Diskussion um den möglichen Schußwaffengebrauch. Es wird nur davon abgelenkt, daß es zwingend erforderlich ist, endlich wirksam durchzugreifen. Andere Länder machen es doch längst vor, nur unsere Regierung tut so, als ob man nichts machen könne, und beschließt medienwirksam Dinge, die das Problem der Masseneinwanderung von potentiell nicht integrierbaren, wenn nicht sogar gefährlichen meist jungen Männern, garantiert nicht lösen.
Immer mehr Menschen begreifen das, und die AfD klärt über die Risiken und das tatsächliche Geschehen auf. Deshalb will Gabriel auch verhindern, daß gute Argumente in Zukunft noch über das Fernsehen verbreitet werden. Er scheut die Wahrheit wie der Teufel das Weihwasser.
Das alles geschieht in einer Demokratie, die ich bis vor 10 Jahren noch mit allen Mitteln verteidigt hätte. Heute fühle ich nur noch Wut und Resignation.
Noch ein „Geisteskranker“, dessen Partei also auch was für den Verfassungsschutz sein muss:
http://www.tagblatt.de/Nachrichten/Tuebinger-OB-Mehr-Fluechtlinge-gehen-nicht-249468.html
Zitat aus dem Artikel:
„Der Grünen-Politiker plädiert darüber hinaus dafür, die EU-Außengrenzen zu schließen, notfalls bewaffnet…“
Und „bewaffnet“ indiziert schließlich auch den Gebrauch der Waffen!
Aber wenn zwei das Gleiche tun (sagen), ist es noch lange nicht dasselbe…
Jedenfalls nicht in der ach so bunten Bananenrepublik…
Falsch, sehr geehrter Herr Kollege Thaysen. Sie müssen schon etwas genauer lesen.
Es heißt in § 11 Abs. 2 UZwG nicht, wie Sie offenbar meinen „…zu halten, um die Überprüfung ihrer Person (…) zu dulden“, sondern „zu halten oder die Überprüfung ihrer Person (…) zu dulden“.
Das ist ein entscheidender Unterschied. Die Weisung zum Halten ist eine von insgesamt drei alternativ, nicht kumulativ gesetzlich geregelten Eingriffsvoraussetzungenn, von denen also nur eine, nicht aber alle drei vorliegen müssen. Danach kann schlicht das Halten als solches ohne eine weitere Zweckbindung, also zu welchem legitimen Zweck auch immer erzwungen werden, somit auch das Halten zum Zweck der Verhinderung des unerlaubten Grenzübertritts oder der Fortsetzung dessen.
Kollege Steinhöfel hat also völlig Recht.
Falsch, sehr geehrter Herr Kollege. Sie müssen schon etwas genauer lesen.
Es heißt in § 11 Abs. 2 UZwG nicht, wie Sie offenbar meinen „…zu halten, um die Überprüfung ihrer Person (…) zu dulden“, sondern „zu halten oder die Überprüfung ihrer Person (…) zu dulden“.
Das ist ein entscheidender Unterschied. Die Weisung zum Halten ist eine von insgesamt drei alternativ, nicht kumulativ gesetzlich geregelten Eingriffsvoraussetzungenn, von denen also nur eine, nicht aber alle drei vorliegen müssen. Danach kann schlicht das Halten als solches ohne eine weitere Zweckbindung, also zu welchem legitimen Zweck auch immer erzwungen werden, somit auch das Halten zum Zweck der Verhinderung des unerlaubten Grenzübertritts oder der Fortsetzung dessen.
Kollege Steinhöfel hat also völlig Recht.
Torsten Thaysen…selten so einen Blödsinn gelesen.
Die unerlaubte Einreise entgegen Nr. 1 oder 2 ist eine Straftat,
die mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird (§ 95 Abs. 1 Nr. 3).
Wenn ein Flüchtling sich unerlaubt über die Grenze bewegt entzieht er sich automatisch einer Kontrolle, denn vorher muss er an dem Grenzbeamten vorbei, der stopp sagt. Der Beamte darf ihn ohne Visum nicht passieren lassen, bei anderen Ländern nicht ohne Passkontrolle, wo das Visum im Pass ist.
Wenn nach ihrer Meinung jeder so einfach ein in anderes Land einreisen darf, dann können wir das Staatsgebiet auflösen und machen ein bunte Republik zusammen mit ihnen, wo das Faustrecht gilt. Akzeptiere ich gerne, wenn sie dann meine Faust akzeptieren.
Es ist eigentlich ganz egal was Frau Petry oder sonst ein AfD-Mitglied sagt, es wird von den Rot/Grün versifften Parteien, CDU eingeschlossen, sofort ins Negative interpretiert mit der Hoffnung noch einige Wählerstimmen für sich retten zu können. Diese Hoffnung wird sich gerade wegen dieser Lügen und Wahrheitsverdrehungen nicht erfüllen. Der deutsche Steuerzahler lässt sich fast unendlich viel gefallen,
Aber nur fast. Wehe es geht um seine grundlegende Existenz, seine Sicherheit und die seiner Kinder und Enkel, dann könnten so manche Politclowns und GEZ-Schmarotzer einen Alptraum erleben.
Gesinnungsdiktatoren und ihre ideologisch versifften Mitläufer und Systemgünstlinge fühlen sich von FAKTEN bei ihrer Selbstbeweihräucherung gestört.
Und reagieren entsprechend giftig, wenn jemand ihre Lügen öffentlich aufdeckt.
Diese Staatssimulation namens „BRD“ mit ihrer kriminellen Politelite ist am Ende. Selbst die Hilfe von Millionen illegal eingeschleusten Allahkämpfer wird sie nicht retten. Ich will mein Deutschland zurück, das mich vor 35 Jahren so freundlich aufnahm und wo ich bisher mit fleißiger Arbeit Wohlstand, Frieden und Freiheit erleben durfte. Bis die EU und Merkel kamen…
Es scheint inzwischen höchst problematisch zu sein, sich auf bestehende Gesetze zu beziehen und ihre Einhaltung zu fordern. Nicht nur Dublin, Schengen, Aufenthaltsgesetz, Asylgesetz, Polizeigesetz etc., jetzt wohl auch noch UZwG. Und wenn namhafte Verfassungsrechtler feststellen, dass Bestimmungen des Grundgesetzes eklatant gebrochen werden, folgt auf dem Fuße eine Zurechtweisung von Herrn Maas. Dazu fehlt dann nur noch Herr Stegner, da erwarte ich: „Jetzt sind auch Juristen politisch verantwortlich, wenn Flüchtlingsheime brennen!“