Für eine Liberalisierung des Waffenrechts

„Die Toten von Paris sind noch nicht beerdigt, da legt die EU-Kommission einen Entwurf vor, den Terrorismus damit zu bekämpfen, dass man die mehrfach überprüfte und im Übrigen deliktisch völlig irrelevante Gruppe der europäischen Sportschützen und Jäger weiter entwaffen will. Nach dem Anschlag hat man sich dabei überboten zu betonen, dass man nun auf gar keinen Fall einen Generalverdacht gegen die Migranten erheben dürfe. Und die EU-Kommission braucht bloß ein Wochenende, um genau diesen Generalverdacht gegen die eigenen Leute auszusprechen. Da weiß man, was man im eigenen Land noch wert ist.“ So zu lesen in einem Kommentar unter dem vor kurzem erschienenen Text „Das hat nichts mit dem Islam zu tun“.

Wenn etwas in Deutschland nicht mehrheitsfähig ist, dann, sich für Waffengesetze einzusetzen, wie sie in den USA gelten. Möglicherweise wären Breivik in Norwegen oder den Barbaren von Paris weniger Menschen zum Opfer gefallen, hätte der eine oder andere Franzose oder Norweger eine Waffe getragen. Es ist mir lieber, dass gesetzestreue Bürger eine Waffe besitzen, als wenn wir diese nur beim Staat und bei den Kriminellen finden. Der Attentäter ist stets bewaffnet. Unsere aktuellen Waffengesetze sorgen dafür, das wir ihm wehrlos gegenüber stehen. Eine massvolle Liberalisierung wäre ein Schritt in die richtige Richtung.

Ähnliches kann man sogar in der taz lesen: „Dem Recht auf Waffenbesitz liegt die liberale Utopie zu Grunde, dass die Gesellschaft vom freien Willen Einzelner abhängt und dass man einander auch in Fragen von Leben und Tod vertraut. Auf der Autobahn wird das akzeptiert. Privaten Waffenbesitz kategorisch abzulehnen, ist daher eine politische Geste, bei der es darum geht, autoritären Kontrollmechanismen gegenüber liberalen den Vorzug zu geben.“

Update und nur ein wenig off topic: Ein mit derartigen Fällen vertrauter Hamburger Polizist hat mir im Oktober von einem Vorfall berichtet, der sich in der Hansestadt zugetragen hat.

Die Polizei hat zwei Tschetschenen festgenommen, die augenscheinlich einen bewaffneten Überfall planten. Die beiden Verdächtigen wurden in ihrem Fahrzeug, in welchem sie dem Opfer auflauerten, überwältigt. Bei ihnen wurden Schußwaffen gefunden. Nach erfolgter Vernehmung unter Hinzuziehung von (vom Steuerzahler zu bezahlenden) Dolmetschern entschied der Staatsanwalt nicht etwa, daß die beiden – sich illegal in Deutschland aufhaltenden – Tatverdächtigen dem Haftrichter vorzuführen seien.

Sie wurden nach erkennungsdienstlicher Behandlung entlassen, nicht, ohne den beiden Straftätern eine Karte mit Wegbeschreibung zum nächsten Aufnahmelager auszuhändigen, wo sie eine warme Suppe und ein Schlafplatz erwarten würde.

Begründung der Staatsanwaltschaft: Fluchtgefahr AUS Deutschland sei nicht gegeben. Schließlich seien sie ja gerade NACH Deutschland geflohen.

© Joachim Nikolaus Steinhöfel 2015

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Kommentare

  1. Leon

    100% Zustimmung Herr Steinhöfel. Dieser gedankliche Ansatz, der in Staaten wie Israel, einigen US-Staaten aber auch der Schweiz schon lange vorgelebt wird lässt zwar einige (auch hier in den Kommentaren) hyperventilieren, ist aber deshalb nicht weniger richtig. Lest bitte, wie die Schweizer über das „Gewaltmonopol“ denken. Auszug aus einer Rede des schweizer Abgeordneten Ueli Maurer am 16. Jan. 2009:

    […Das Modell Schweiz ist anders, es ist demokratischer, es ist freiheitlicher. Es gibt keinen Gegensatz Staat – Bürger. Der freiheitliche Staat, das ist unser gemeinsames Projekt. Der Staat, das sind die Bürger. Wir Bürger, wir sind der Staat. Wir, das Volk, wir sind der Souverän. Und deshalb ist es gar nicht anders möglich, als dass der Souverän auch die Waffen trägt und als Milizarmee letztlich die Rückversicherung dieser Ordnung abgibt.

    Der Bürger ist Soldat und der Soldat ist Bürger. Diese Gleichung gehört zum Wesen unseres Milizstaates. Wer jetzt einwendet, der bewaffnete Bürger sei gefährlich, sei ein Risiko, der spricht ihm die Selbstverantwortung ab. Und konsequent weitergedacht führt dieses Misstrauen gegenüber dem Volk in den totalen Verbots- und Verwaltungsstaat.

    Wer dem Bürger die Waffe wegnimmt, der zeigt ihm so seine Unmündigkeit an. Der Staat übernimmt die Vormundschaft. Und diese wird sich bald nicht mehr allein auf die Waffenfrage erstrecken. Warum soll jemand, dem nicht einmal die verantwortungsvolle Handhabung seines Sturmgewehrs zugetraut wird, über unseren gemeinsamen Weg in die Zukunft mitentscheiden können? Weshalb soll ein unmündiger Bürger an der Urne über die Geschicke unseres Landes befinden können? Die Entmündigungsspirale stoppt nicht bei der Volksentwaffnung….]

  2. Rolf

    @Severin et al,

    ich widerspreche Ihnen. Die Kriterien für einen legalen Waffenbesitz solten klar definiert sein: Unbescholtenheit, Sachkenntnis und die erforderlichen Versicherungen. Es ist in meinen Augen falsch, daß ein Verwaltungsbeamter darüber entscheiden kann, ob ein Bedürfnis vorliegt oder nicht. WaffG § 8 gehört m. E. ersatzlos gestrichen.

    >Im Grundgesetz steht, das Gewaltmonopol obliegt den Staatsorganen …

    Schön wäre es, wenn diese in der Lage wären, dies auch durchzusetzen. Lesen Sie von Zeit zu Zeit das Presseportal der Polizei und fragen Sie sich dann, ob ein potentieller Täter es sich möglicherweise anders überlegt hätte, hätte er mit entschiedener Gegenwehr rechnen müssen.

  3. Severin

    Ein Hurra auf die amerikanischen Waffengesetze?

    Sind sie noch ganz bei Trost?
    In den USA sind dank liberaler Waffengesetze in den letzten Jahren 30.000 Menschen an Schußwaffenverletzungen gestorben.
    In jedem anderen Land würde man dies wohl als Bürgerkrieg bezeichnen.

    Nichts gegen Menschen die der Jagd fröhnen oder zum Zeitvertreib auf Pappkameraden feuern, wem es Spaß macht, nur zu…

    Aber wenn sie die Waffengesetze liberalisierten, erhalten nicht nur intellektuel gereifte verantwortungsbewusste Menschen wie Sie Zugang zu Waffen, sondern auch Menschen, denen Sie des Nachts auf der Straße lieber nicht begegnen möchten.
    Das Argument, sich bei einem Amoklauf verteidigen zu können ist leider der absolute Schwachsinn.
    Wie wollen Sie denn bitte in einer solchen Situation zwischen dem Amokläufer und Leuten die zu ihrem eigenen Schutz eine Waffe gezogen haben unterscheiden.
    Woran sollen eintreffende Sicherheitskräfte erkennen, daß Sie nicht der Amokläufer sind, wenn Sie eine Waffe in der Hand haben.
    Sollen die erst höflich fragen, ob … und sich selber in Gefahr bringen oder jeden Waffenträger direkt ausschalten, um weitere Opfer zu verhindern.
    Im Grundgesetz steht, das Gewaltmonopol obliegt den Staatsorganen und das ist auch gut so.
    Ich jedenfalls möchte nicht in einem Staat leben, in dem jedem Dubel mit dem Intellekt eine Toastbrots der Zugang zu Waffen gewehrt wird um in wildwestmaier seine Rambo Fantasien auszuleben.

  4. Marcus

    Vielen Dank!
    Endlich mal jemand der es auf den Punkt bringt.
    Die Regierungen stürzen uns ins Chaos und wollen uns dann auch noch wehrlos machen.