Die Bilder, die uns aktuell von der slowenischen Grenze erreichen, sind genau die, die die Flüchtlingskanzlerin vermeiden wollte. Die sie tatsächlich aber zu verantworten hat. Erst retten wir das Klima, dann die ganze Welt. Mit ihren irrationalen Äußerungen wurde Merkel zur Urheberin der Krise. Unbelehrbar, unfähig, Fehler einzusehen, abwartend, wie die Stimmung in der Bevölkerung sich entwickelt, um das Fähnlein dann in den Wind zu hängen. Dabei bricht sie einfaches und Verfassungsrecht, verletzt die Grundregeln unseres Rechtsstaates. Die Krise wird weiter eskalieren. An den Grenzen der europäischen Staaten und im Inland. Angela Merkel ist das Gesicht dieser Krise.
Neben die logistischen Überforderungen und die absehbaren sozialen, kulturellen und religiösen Verwerfungen treten enorme finanzielle Herausforderungen.
Der Bundeshaushalt für das Jahr 2015 beläuft sich auf rund € 300 Milliarden. Der Ökonom Matthias Lücke vom Institut für Weltwirtschaft in Kiel (IfW) schätzt die jährlichen Kosten für den Flüchtlingszustrom allein in Deutschland auf 45 Milliarden Euro pro Jahr. Das wären 15% des Bundeshaushaltes. „Bei vorsichtig geschätzten jährlichen Kosten von 15.000 Euro pro Person für Nahrung, Unterkunft, den täglichen Bedarf, Gesundheitsdienstleistungen und Integrationsmaßnahmen würden die Gesamtkosten 45 Milliarden Euro jährlich betragen“, so Lücke.
Mittlerweile haben selbst Teile der Grünen die Realitität erkannt. So beispielsweise der Tübinger Oberbürgermeister Palmer, auf dessen facebook-Seite sich folgende Einschätzung findet:
„Wir schaffen das nicht
Über eine Million Flüchtlinge in einem Jahr kann man noch reden. Das wirft auch schon nahezu jede Planung um und produziert Notlösungen von Tag zu Tag. Über 10.000 Flüchtlinge pro Tag kann man nicht mehr reden. Wenn das anhielte, kämen in den nächsten zwölf Monaten 3,65 Mio Menschen nach Deutschland. Es tut mir leid das schaffen wir nicht. Die Politik muss handeln, sonst implodiert unser Aufnahmesystem und der soziale Frieden im Land.“
Bürgerkriegsähnliche Zustände in Städten, ethnische Segregation, Gewaltverhältnisse und gesellschaftliche Polarisierungen sind mehr als wahrscheinlich.
Neben die unsinnigen und rechtsirrigen Formeln der Kanzlerin („Wir schaffen das“, „Das Asylrecht kennt keine Obergrenze“) tritt die Tatsache, dass neben das mangelnde Können das mangelnde Wollen eines Großteils der Bevölkerung tritt, die nicht ungefragt ihr Land fundamentalen Änderungen unterwerfen will. Menschen, die keine ungeregelte, kulturfremde Einwanderung im Übermaß möchte. Hierbei ist immer wieder darauf hinzuweisen, dass die ganz überwiegende Mehrheit der Migranten rechtswidrig hier ist und auch keine Chance auf eine Aufenthaltserlaubnis hat.
Welche Handlungsoptionen gibt es, den völlig ungehinderten und ganz überwiegend rechtswidrigen Zustrom nach Deutschland und Europa einzuschränken? Einige der nachfolgend aufgeführten Vorschläge/Optionen werden sehr schnell Realität werden, andere später, weitere nie.
1. Entsendung europäischer Marineeinheiten ins Mittelmeer zur Abriegelung der Flüchtlingsrouten über das Meer. Flüchtlinge, die angetroffen werden, sind aufzunehmen, die Boote zu zerstören, die Flüchtlinge in das Land zurückzubringen, von dem aus sie in See gestochen sind.
2. In Libyen und Syrien und/oder in den angrenzenden Ländern (Türkei, Jordanien, Libanon) sind militärisch gesicherte Schutzzonen zur Aufnahme der zurückgeführten Flüchtlinge einzurichten. Verpflegung, medizinische Versorgung und Zelte sind zu gewährleisten. Anschläge oder Angriffe auf die Schutzzonen von Terroristen oder den Ländern (Syrien, Libyen), in deren Hoheitsgebiet sich die Schutzzonen befinden, sind denkbar. Die Einrichtung mag, soweit in Syrien oder Libyen, mit UN-Mandat erfolgen. Ist dieses nicht zu erlangen, ist darauf zu verzichten. In den Schutzzonen sind bis zu einer Änderung des Asylrechts Stellen zur Beantragung von Asyl einrichten. Die Verfahren sind in den Schutzzonen zu führen.
3. Abschiebung der sich rechtswidrig in Deutschland und Europa aufhaltenden Flüchtlinge in diese Schutzzonen oder ihre Herkunftsländer. Einschränkung der Rechtsmittel gegen diese Abschiebung. Sämtliche Flüchtlinge, die die Bundesrepublik auf dem Landwege erreicht haben, halten sich nach dem Aufenthaltsgesetz, Dublin III und Art. 16 a Abs. 2 GG rechtswidrig in Deutschland auf und sind bereits nach aktueller Rechtslage ganz überwiegend abzuschieben. Diese rechtlichen Vorgaben werden weitgehend ignoriert. Im ersten Halbjahr 2015 wurden in etwa so viele Menschen abgeschoben, wie am Tag über die bayerische Grenze kommen.
4. Änderung der Verfassung mit deutlicher, auch zahlenmäßiger Einschränkung des Asylrechts. Diese Begrenzung ergibt sich, anders als die Kanzlerin meint, ohnehin bereits aus der Verfassung, sie ist zu quantifizieren.
„Das Asylrecht muss auch unter dem Vorbehalt gesehen werden, dass nur das zur Asylgewähr führen darf, was ein Land verkraften kann. Es gibt den alten römischen Rechtsgrundsatz, dass niemand für etwas haftet, was er nicht voll einlösen kann. Das gilt natürlich auch für das Asylrecht. Auch das Asylrecht anerkennt Obergrenzen, die natürlich durch politische Entscheidungen im Einzelnen definiert werden müssen.“
5. Sofortige Verabschiedung eines Einwanderungsgesetzes vergleichbar den Regelungen von Australien, Neuseeland oder Kanada. Dieses Gesetz sollte auf dem Grundsatz beruhen: „Wer ist ein Gewinn für unser Land?“.
6. Deutliche Beschleunigung der anhängigen Asylverfahren.
7. Verwirkung des Asylrechts, wenn die Bundesrepublik rechtswidrig betreten wurde.
8. Vorübergehende Sicherung der Außengrenzen der EU und der Bundesrepublik mit Zäunen und anderen geeigneten Absperrungen. Sicherung der bundesdeutschen Grenzen durch Polizei, Bundespolizei, Bundeswehr. Hierfür deutliche Aufstockung der Etats der Bundesminister des Inneren und für Verteidigung.
9. Wer die Fluchtursachen bekämpfen will, wird jedenfalls in Syrien nicht um einen militärischen Einsatz herumkommen. Ziel des Militäreinsatzes wären der Sturz von Assad und die Vernichtung des IS. Europa ist hierzu ersichtlich nicht willens und auch nicht in der Lage. Die USA werden unter der aktuellen Administration solche Schritte ebenfalls nicht tun. Die Herausforderungen wären enorm, eine vermutlich jahrzehntelange Besatzung vermutlich erforderlich. Konfrontationen mit den Assad-Verbündeten Russland und Iran wären zu befürchten. Letztlich bleibt also fraglich, ob wir die Fluchtursachen tatsächlich bekämpfen können oder uns nicht nur die Aufgabe verbleibt, uns vor den Zuständen in anderen Länden zu schützen.
Vieles hiervon wäre schnell umsetzbar, wenn Frau Merkel nicht mehr Bundeskanzlerin dieses Landes ist. Sie zum Rücktritt zu zwingen, ist die herausragende politische Aufgabe unserer Zeit.
© Joachim Nikolaus Steinhöfel 2015
Und womit wird die Nichtbeachtung der Konvention gefordert? Artikel 31 „die unmittelbar aus einem Gebiet kommen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit im Sinne von Artikel 1 bedroht waren“ dürfte doch wohl auf keinen zutreffen, der D auf dem Landweg zu erreichen versucht.
Gut, dann ist es ja nun möglich, sich darauf zu konzentrieren, dass Deutschland seinen Verpflichtungen aus der GFK nachkommt, anstatt die Nichtbeachtung der GFK zu fordern.
Gut, dass wir das nun geklärt haben. Von meiner Seite damit keine weiteren Fragen.
@andrej
Nirgends steht das. Die Genfer Flüchtlingskonvention bestimmt lediglich, dass Flüchtlingen Schutz zu gewähren ist. Warum hätte man auch vor über 50 Jahren irgendwas zur Balkanroute definieren sollen?
Ach, zum zweiten Mal, wo steht denn nun bitte in der Konvention, dass Flüchtlinge sich durch lauter sichere Ländern bewegen können, bis sie sie das für sie behaglichste Land gefunden haben?
Sie wissen doch offenbar so genau, was die Konvention fordert. Da werden sie ja mit einem entsprechenden Zitat nicht überfordert sein. Also bitte mal Fakten liefern! Und würden sie z.B. auch von San Marino oder Liechtenstein (je ca. 30.000 Einwohner) fordern, 1 Mio Flüchtlinge aufzunehmen, wenn die denn dorthin wollten? Oder merken selbst Sie, dass da da wohl eine Obergrenze hilfreich wäre, weil das Aunahmeland dann nicht nur hoffnungslos überfordert wäre, sondern als Staat gar nicht meht existent sein könnte? Keine Obergrenze ist ja nun mal keine Obergenze.
Übrigens war ich gesetern in Österreich. Da konnte ich im Verkehrsfunk mithören, wie die Ösi-Polizei mit ca 1000 Flüchtlingen zu Fuss von Salzburg zur deutschen Grenze spazieren ging. Wohlgemerkt, laut Verkehrsfunk wissentlich zu einem Übergang, der wegen Überlastung zuvor auf deutscher Seite längst geschlossen worden war. Das nennt man dann wohl gute europäische Zusammenarbeit. Aber: Warum auch auf solche Petitessen Rücksicht nehmen, wenn schon die Piefke-Kanzlerin beim Dublin-Abkommen bei der geltenden Rechstlage Fünfe gerade sein lässt?
Das, wofür der Schleuser im Mittelmeer in den Bau gehen würde, übernimmt in zahlreichen EU-Ländern mittlerweile die Staatsmacht, straflos natürlich. Beeindruckend, wie Politiker eine an sich gute Sache wie die EU so dermassen gegen die Wand fahren können, und sich dabei noch solange auf die eigene Schulter klopfen, bis sie Hämatome bekommen.
Die Flucht muss nicht in Deutschland enden, aber sie kann in Deutschland enden. Und dann sind wir zur Aufnahme des Flüchtenden, Prüfung des Asylanspruchs und ggf. Schutzgewährung verpflichtet – und zwar ohne Obergrenze! Das fordert die Genfer Flüchtlingskonvention und sich nicht daran zu halten ist ein Rechtsbruch.
Nein, Mister Ed, es sind natürlich keine Österreicher. Dennoch muss das Land wohl die Hölle sein, dass niemand dort bleiben will. Offenbar muss dort wohl ständig Leib und Leben in Gefahr sein, Vielleicht wird man zu Tode gejodelt? Sollte man gar nicht erwarten in einem Urlaubsland. Apropos Urlaubsland, das gleiche muss wohl auch z.B. für Kroatien gelten. Oder Griechenland. Oder Frankreich, so dass man sogar durch den Kanaltunnel läuft, um aus der Camembert-Hölle zu entkommen. Entweder diese Länder sind alle die Hölle auf Erden wie Syrien, oder die GFK schreibt vor, dass Flucht grundsätzlich auf deutschem, britischem oder vlt. noch skandinavischem Boden zu beenden ist. Und das dürfen Sie mir nun gern belegen!
Achso, das sind Österreicher und nicht Syrer, Iraker, Afghanen. Deshalb wohl auch die Forderung unter Punkt 1, Flüchtlinge im Mittelmeer (zwischen Deutschland und Österreich?) zurückzuweisen oder die Forderung das Asylrecht in Deutschland zahlenmäßig zu beschränken (Punkt 4), auch wenn das mit der GFK nicht vereinbar ist, also ein Rechtsbruch wäre.
Richtig, Mister Ede, wenn die Zustände in unserem Nachbarland Österreich so schlimm sind, dass Hunderttausende diese Alpen-Hölle verlassen müssen, weil dort Bürgerkrieg, Folter und Hunger herrschen, dann müssen wir diesen Flüchtlingen natürlich helfen.
Wenn Sie schon den Rechtsstaat beschwören, warum wollen Sie dann, dass sich die Bundesregierung weder an Art. 16a GG noch an die Genfer Flüchtlingskonvention hält?
Ich finde es gut dass eine offene ehrliche Analyse auf den Tisch kommt, denn die Kosten sind noch gar nicht absehbar, dagegen ist „Griechenland“ Peanuts.
Es mus eine Begrenzung geben Deutschaland kann nicht zum Sozialamt Europas opder der Welt werden – das schaffen wir nicht!!!
Von der Zielstellung schwarze „O“ redet niemand mehr, d.h. die Zukunft der Verschuldung unserer Kinder und Enkel wird bewußt in Kauf genommen.
Diese unsägliche Situation in Deutschland beeinflußt bereits heute massiv
die deutsche Wirtschaft, die Investitionsberweitschaft von KMU ist am Einbrechen angesichts der Pläne neuer Steuern, Kostenentwicklungen der Krankenkassen und Sozialsysteme.
Deutschland steuert auf einen Supergau!
Deshalb kann ich den vorangestellten Text vollinhaltlich unterschreiben!
Glänzende Analyse, plausible Vorschläge, juristisch ist der Verfassungsbruch belegt – jetzt müssten eigentlich nur noch die Redaktionen von Lanz, Panorama und Spiegel unsere eiserne Kanzlerin auf ihrer letzten schweren Passage nach St. Helena begleiten.
„Ziel des Militäreinsatzes wären der Sturz von Assad und die Vernichtung des IS“
Was für eine Reihenfolge!!! – kriegen Sie die vorgaben direkt von CIA?
Oder würden Sie sagen das organisierte Sturze von S.Hussein,H.Mubarak,M.Gaddafi und wie die übliche „Diktatoren“ sonst heißen mögen,die die gesamte Entwicklung verursacht haben für jeden denkenden Menschen nicht sichtbar und genug waren? Dieser Satz ist wie eine Offenbarung…..
Zu: „5. Sofortige Verabschiedung eines Einwanderungsgesetzes vergleichbar den Regelungen von Australien, Neuseeland oder Kanada. Dieses Gesetz sollte auf dem Grundsatz beruhen: „Wer ist ein Gewinn für unser Land?“.“
Ökonomisch ist nahezu jeder Einwanderer ein Gewinn (oder wäre es ohne den kaputtregulierten Arbeitsmarkt und den Wohlfahrtsstaat). Der Volkswirt Bryan Caplan will daher ausdrücklich auch
„haitianische Schuhputzer, nigerianische Kellner, mexikanische Gärtner oder Bauern aus Bangladesch“ einwandern lassen:
http://www.offene-grenzen.net/2015/05/25/lasst-jeden-ueberall-arbeit-annehmen/
Restriktive Einwanderungsgesetze sind eine Form von Protektionismus.
Sehr geehrter Herr Steinhöfel,
der Rechtsbruch feiert fröhliche Urständ‘ – und die Website des BAMF hält dagegen (wie lange noch?) fest:
„Allgemeine Notsituationen wie Armut, Bürgerkriege, Naturkatastrophen oder Perspektivlosigkeit sind damit als Gründe für eine Asylgewährung grundsätzlich ausgeschlossen. Hier kommt unter Umständen die Gewährung von subsidiärem Schutz in Betracht.“
Der ganze Text:
„Politisch Verfolgte genießen Asyl
Asylrecht hat in Deutschland Verfassungsrang
Nach Artikel 16a des Grundgesetzes (GG) der Bundesrepublik Deutschland genießen politisch Verfolgte Asyl.
Das Asylrecht wird in Deutschland nicht nur – wie in vielen anderen Staaten – auf Grund der völkerrechtlichen Verpflichtung aus der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) von 1951 gewährt, sondern hat als Grundrecht Verfassungsrang. Es ist das einzige Grundrecht, das nur Ausländern zusteht.
Politisch ist eine Verfolgung dann, wenn sie dem Einzelnen in Anknüpfung an seine politische Überzeugung, seine religiöse Grundentscheidung oder an für ihn unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen, gezielt Rechtsverletzungen zufügt, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen. Das Asylrecht dient dem Schutz der Menschenwürde in einem umfassenderen Sinne.
Nicht jede negative staatliche Maßnahme – selbst wenn sie an eines der genannten persönlichen Merkmale anknüpft – stellt eine asylrelevante Verfolgung dar. Es muss sich vielmehr einerseits um eine gezielte Rechtsgutverletzung handeln, andererseits muss sie in ihrer Intensität darauf gerichtet sein, den Betreffenden aus der Gemeinschaft auszugrenzen. Schließlich muss es sich um eine Maßnahme handeln, die so schwerwiegend ist, dass sie die Menschenwürde verletzt und über das hinausgeht, was die Bewohner des jeweiligen Staates ansonsten allgemein hinzunehmen haben.
Berücksichtigt wird grundsätzlich nur staatliche Verfolgung, also Verfolgung, die vom Staat ausgeht. Ausnahmen gelten, wenn die nichtstaatliche Verfolgung dem Staat zuzurechnen ist oder der nichtstaatliche Verfolger selbst an die Stelle des Staates getreten ist (quasistaatliche Verfolgung).
Allgemeine Notsituationen wie Armut, Bürgerkriege, Naturkatastrophen oder Perspektivlosigkeit sind damit als Gründe für eine Asylgewährung grundsätzlich ausgeschlossen. Hier kommt unter Umständen die Gewährung von subsidiärem Schutz in Betracht.
Bei einer Einreise über einen sicheren Drittstaat ist eine Anerkennung als Asylberechtigter ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn eine Rückführung in diesen Drittstaat nicht möglich ist, etwa weil dieser mangels entsprechender Angaben des Asylbewerbers nicht konkret bekannt ist.
http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/Asylrecht/asylrecht-node.html
Danke für Ihre klaren und mutigen Beiträge!
Kovács