Gesetze kann man ändern und die Verfassung auch. In einem Rechtsstaat folgt die behördliche Praxis und die Anwendung der Straftatbestände des Aufenthaltsgesetzes der bestehenden Rechtslage. In der Bundesrepublik geltend diese Regeln nicht mehr. Hier bricht die Kanzlerin einfaches und Verfassungsrecht. Und die CSU versucht es als Erfolg und wichtigen Schritt zu einer Lösung der Flüchtlingskrise, die längst eine Verfassungskrise ist, zu verkaufen, dass Transitzonen eingerichtet werden, wobei jeder einzelne „Transit“ nach bestehender Rechtslage einen Straftatbestand erfüllt.
Aktuell werden der Bevölkerung Bilder von den täglich weiterhin in fünfstelliger Zahl kontrolliert und unkontrolliert ins Land strömenden Menschen, die auch weiter unter dem bewusst unscharfen Begriff „Flüchtlinge“ subsumiert werden, vorenthalten. Mitgefühl weckende Bilder von nicht winterfesten Zelten stehen jetzt im Kurs und rührende Interviews mit Migranten, die mit ihren Kindern die Nacht auf der – geringfügig geheizten – Toilette verbringen, weil sie sonst, vor Kälte zitternd, nicht schlafen können.
Als die Kanzlerin vor der Völkerwanderung bedingungslos kapitulierte und die Grenzen des Staatsgebietes der BRD im Interview bei „Anne Will“ preisgab („Wir können die Grenzen nicht schließen. Wenn man einen Zaun baut, werden sich die Menschen andere Wege suchen. Es gibt den Aufnahmestopp nicht“), sanken auch die Temperaturen im Verhältnis der Unionsparteien merklich. Und ausgerechnet der Populist Horst Seehofer erschien als einziger Hoffungsträger, der in er Lage sein könnte, Merkels die Republik auflösenden Amoklauf Einhalt zu gebieten.
Offenbar hat die Kanzlerin ihn jetzt mit der Zustimmung zur Prüfung oder gar Einrichtung von „Transitzonen“ vorerst eingefangen. Im Interview mit dem Deutschlandfunk am 14.10.2015 erläuterte der bayerische Innenminister Herrmann, was sich die CSU unter Transitzonen vorstellt:
Eine Transitzone „sieht nicht anders aus, als heute auch eine große Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in unserem Land aussieht.“ Dort solle verhindert werden, dass Asylbewerber nicht erst „quer durch Deutschland verteilt werden“ und dann die Staatsangehörigkeit eines sicheren Herkunftslandes festgestellt werde. „Die momentane Situation (…) ist ein insgesamt illegaler Zustand.“
Hier nachzuhören, was auch deshalb interessant sein könnte, weil man Zeuge wird, wie es Moderator Peter Kapern (stets eine veritable Zumutung) nur so eben gelingt, den Innenminister nicht so anzupöbeln, wie man es von Gabriels „Pack“ kennt.
Es ist bemerkenswert, mit welcher Selbstverständlichkeit hier die Option von Transitzonen diskutiert wird, die, einmal ganz abgesehen von der Frage ihrer Praktikabilität, eindeutig rechts- und verfassungswidrig ist. Es gibt an den Festlandsgrenzen der Bundesrepublik rein gar nichts zu prüfen. Und es gibt dort auch nicht einen einzigen Asylbewerber oder sonstigen Flüchtling, der nach rechtsstaatlichen Kriterien aufzunehmen wäre oder rechtsmässig die Grenze übertreten dürfte. Keinen!
Seit Januar 2014 ist die sog. „Dublin III“-Verordnung in Kraft. Diese bestimmt, dass derjenige Mitgliedsstaat, in dem eine geflüchtete Person erstmals europäisches Territorium betritt, das Asylverfahren durchführen muss. Mitgliedstaaten, in denen diese Verordnung unmittelbar geltendes Recht ist, sind alle Mitgliedstaaten der EU sowie Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein.
Jeder „Flüchtling“ der auf dem Festland die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland erreicht, hat vorher seinen Fuß in ein anderes Land, das zum „europäischen Territorium“ gehört, gesetzt. Damit ist seine Grenzübertretung, und auch die Anstiftung und Beihilfe hierzu, nach aktueller Gesetzeslage rechtswidrig und nach dem Aufenthaltsgesetz strafbar.
Transitzonen sind aber auch mit der Verfassung nicht in Einklang zu bringen. Art. 16 a Abs. 1 GG gewährt politisch Verfolgten Asylrecht. Abs. 2 schränkt dieses Recht aber ein und schließt es unmissverständlich für alle aus, die auf dem Landwege die Grenzen der Bundesrepublik erreichen. Dort heisst es:
„Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist….In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.“
Gesetze kann man ändern und die Verfassung auch. In einem Rechtsstaat folgt die behördliche Praxis und die Anwendung der Straftatbestände des Aufenthaltsgesetzes der bestehenden Rechtslage. In der Bundesrepublik geltend diese Regeln nicht mehr. Hier bricht die Kanzlerin einfaches und Verfassungsrecht. Und die CSU versucht es als Erfolg und wichtigen Schritt zu einer Lösung der Flüchtlingskrise, die längst eine Verfassungskrise ist, zu verkaufen, dass Transitzonen eingerichtet werden, wobei jeder einzelne „Transit“ nach bestehender Rechtslage einen Straftatbestand erfüllt. Eine Transitzone stellt nichts anderes als eine von staatlicher Seite geschaffene Einrichtung zum institutionalisierten Rechts- und Verfassungsbruch dar.
Wer steht auf und bereitet diesem Tun ein Ende?
© Joachim Nikolaus Steinhöfel 2015
„Wer steht auf und bereitet diesem Tun ein Ende?“
Wieso immer die anderen die Kastanien aus dem Feuer holen lassen? Es ist doch offensichtlich, dass das Regime, das derzeit in Berlin Macht ausuebt, schon seit Jahren die eigenen Gesetze bricht. Oder wie war das mit der NO BAILOUT Klausel?
Aufhalten koennte eine durchgeknallte Kanzlerin ein Generalbundesanwalt. Deshalb wurde der wohl vorsorglich von Maas vor ein paar Monaten gegen eine genehme Handpuppe ausgetauscht. Auch da offenbart sich ein Loch im Gefuege der Gewaltenteilung. Denn wie kann es sein, dass Teile der zumindest nachgelagerten Judikative abhaengig von der Exekutive sind?
Statt zu fragen, wer aufsteht: Warum nicht selbst aufstehen? Sonst wird es nichts, mit dem Ende des Wahnsinns. Es wir nur schlimmer werden. Jeden Tag, je laenger man die Verbrecher in Berlin machen laesst. Von alleine wird Merkel nicht gehen. Darauf braucht niemand hoffen! Irgendwann kommt dann der Tag, wo die Diktatur auch offiziell Einzug haelt. Faktisch ist es schon in immer mehr Bereichen soweit. Das ist so sicher wie das Allahu Akhbar in der Moschee!
Also, wer es jetzt immer noch nicht begriffen hat, dass diese Publik („Republik“ zu schreiben, waere ein Hohn!) einer Diktatur zuwankt, dem ist nicht mehr zu helfen. Und da galt doch immer: „Wehret den Anfaengen.“ Oder nicht?
Zitat:
„Eine deutsche Bundeskanzlerin hat sich genauso an geltendes Recht zu halten wie jede andere Person auch.“
So der Strafrechtler
Prof. Dr. iur. Holm Putzke, Passau
Ist Angela Merkel eine Schleuserin? – Eine strafrechtliche Betrachtung
http://www.jura.uni-passau.de/putzke/aktuelles/
Das weiß auch Herr Steinhöfel, von dem ich jedenfalls annehme, daß er, wenn auch nicht gerade bei Putzke, Jura studiert hat. Sein juristisches Niveau läßt sonst jedenfalls nichts zu wünschen übrig.
Ja, Herr Steinhöfel – „da sind Sie als Jurist gefragt!“ Des Öftern gewünscht.
Äußern Sie sich doch mal.
„Wer steht auf und bereitet diesem Tun ein Ende?“
Das, lieber Herr Steinhöfel fragen wir uns wohl alle. Bei einem Bürgermeister oder Landrat würde man eventuell mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde weiterkommen, aber wer hat eigentlich die Dienstaufsicht für die Bundesregierung? Der Bundespräsident?
Ich glaube fast, wir sind da aktuell auf eine Lücke in unserem Verfassungsrecht gestoßen. Eine besondere Form des Demokratieversagens. Denn was soll man als einfacher Bürger machen, wenn sich alle Parteien einig sind, gegen einen Rechtsbruch der Bundesregierung nicht vorzugehen? Mir fällt momentan keine Rechtsgrundlage ein, aufgrund derer wir Bürger etwas machen könnten. Da sind sie als Jurist gefragt? Art. 20 Abs. 4 GG?
Im 2.Weltkrieg wurde im Ruhrgebiet gesungen-
Liebe Bomber ,fliegt doch weiter,weiter nach Berlin
da haben sie am lautesten geschrien.
Liebe Flüchtlinge ,zieht doch weiter,zieht doch weiter nach Berlin
da hat Merkel am lautesten geschrien!
Nun, von daher sind doch die Transitzonen theoretisch gesehen eine sinnvolle Idee. Während es bei einem irgendwo in Deutschland aufgetauchten Asylbewerber, der nicht zuvor in einem anderen Land registriert worden ist, kaum möglich sein wird, ihm nachzuweisen, dass er über ein anderes EU-Land eingereist ist (er kann sonstwas erzählen oder einfach die Angaben verweigern), wird dies in einer Transitzone sehr einfach sein. Die Prüfung dauert dann ungefähr zwei Minuten (Name, Vorname, Alter, Pass, Fingerabdruck, versucht soeben aus Österreich überzutreten, Zeugen Bundesgrenzbeamte Hinz und Kurz, abgelehnt, schönen Tag noch).
Dann müssen wir nur noch einen Weg finden, die Leute davon abzuhalten, versehentlich an der Transitzone vorbei nach Deutschland zu kommen.
„Wer steht auf und bereitet diesem Tun ein Ende?“
Niemand mehr – denn wir haben mittlerweile mehr eine „sanfte“ Diktatur als noch eine repräsentative Demokratie.
Die Idee einer repräsentativen Demokratie ist doch, dass sich die jeweiligen gewählten Abgeordneten untereinander ’streiten‘ und dann zu einem Konsens finden. Nun gibt es in der BRD Parteien – die quasi für bestimmte politische Positionen stehen – zumindest in der Wahrnehmung des Wählers und im (BRD-)geschichtlichen Herkommen. CDU/CSU mehr konservativ-wirtschaftsfreundlich, FDP liberal-wirtschaftsfreundlich, SPD Sozial usw. Und viele Menschen wählen auch nach diesem Verständnis, weil sie eben eine bestimmte Politikrichtung mit ihrer Stimme repräsentiert sehen wollen. CDU ist aber nun zu einer Art ‚Kanzler-Wahlverein‘ herabgesunken, denn Merkel hat es geschafft quasi alle parteiinterne Opposition abzuschaffen oder zu marginalisieren. Jeder ‚Meinungskonkurrent‘, ob März, Koch etc., ist weg (bis auf wenige Ausnahmen wie Bosbach). Der Rest, wie Kauder, Schäuble, von der Leyen sind die Epigonen Merkels, die jeden ihrer ‚Kurs-Änderungen‘ mittragen.
Und damit kommt Merkel in eine de facto Autokraten-Position. Egal, ob sie einen konservativen oder einen ‚Linken‘ Kurs einschlägt: sie findet immer die Mehrheit, die sie dazu benötigt. Nimmt sie einen Konservativen, dann kann sie aufgrund ihrer CDU-Mehrheit diesen gegen die Opposition durchsetzen. Nimmt sie hingegen einen ‚linken‘, dann hat sie zum Ausgleich der Abweichler des eigenen Lagers die Opposition im Bundestag auf ihrer Seite. Das war bereits bei der Energiewende bzw. beim Atomkraft-Ausstieg so, und ist es vielmehr bei der sog. Flüchtlingskrise – mit der Preisgabe der Deutschen Staatsgrenzen, mit der Aufkündigung von Dublin III rennt sie bei der Opposition, vor allem den Grünen und der SPD offene Türen ein. Das ‚Murren‘ in der eigenen Partei ist dabei belanglos, solange genug CDU-ler ihren Kurs weiterhin mittragen. Und der Wähler spielt eigentlich auch keine Rolle, da die Bevölkerung sowieso gespalten ist in dieser Frage. Das heißt, dass die Politik hier in Deutschland mittlerweile de facto NUR noch von A. Merkel entschieden wird – wie man es eben an ihren durchaus ‚plötzlichen‘ politischen Kurswechseln beobachten kann. Nun, eine Land, das de facto nur noch von einer einzigen Person regiert wird, ist mMn. keines mehr, bei dem man von einer repräsentativen Demokratie reden kann – sondern treffender von einer ’soften‘ Diktatur – halt ein Land wie die Türkei unter Erdogan, oder wie Russland unter Putin, oder auch wie die Weimarer Republik unter Hindenburg – in all diesen Ländern gibt bzw. gab es Wahlen, der jeweilige Machthaber ist de jure jeder Zeit abwählbar, und auch die eigentlich als Kontrollinstanzen gedachten Institutionen sind alle da – nur hat er alles derartig im Griff, dass er de facto mit allem durchkommt, wie eben auch mit plötzlichen, willkürlichen Richtungsänderungen oder mit Gesetzesbruch. Normalerweise würde so etwas ja auch zwei Möglichkeiten beruhen – das eine wäre Charisma, wie wir es bei Hindenburg hatten, der als eine Art Ersatzkaiser sich als Repräsentant ‚der braven Deutschen‘ verkaufen konnte und am Schluss sogar von der SPD gestützt wurde. Oder in Form, dass alle wichtigen Institutionen und Positionen von Getreuen besetzt werden. beim ‚System Merkel‘ haben wir etwas anderes, hier haben wir mehr eine ‚politische Überwältigung‘, die Ihr möglich war, indem quasi jemand mit letztlich ‚Grün-linken‘ politischen Positionen sich im ‚dualistischen‘ politischen System (die beiden großen Parteien sind nun mal CDU und SPD – Rest spielt nur als mögliches ‚Zünglein an der Waage‘ bzw. Juniorpartner eine Rolle) die Vertretung des bürgerlich-konservativen Lager zu okkupieren. Ihre Machtübernahme bzw. ihre unverhältnismäßig großer politischer Spielraum rührt daher, dass sie das Konkurrenzsystem zwischen den beiden großen Parteien aufheben konnte und sie deshalb nicht mehr auf die durchgängige Zustimmung ihrer Partei angewiesen ist, da ihr die fehlenden Stimmen ja die Opposition gerne gibt.
Bitte lesen sie das Gespräch im Tagesspiegel von heute
zwischen Gerd Appenzeller und Prof. Rupert Scholz
zu diesem Thema.
Gruss Herbert Feller
Anmerkung: Werde ich gerne tun. Hinsichtlich der Transitzonen geht es nicht, so aber Scholz, um deren grundsätzliche Zulässigkeit (zB an Flughäfen), sondern darum, dass es an den Festlandsgrenzen nichts zu prüfen und zu registrieren gibt, weil jeder zwingend aus einem Land kommt, das in Art. 16 a Abs. 2 genannt ist und diese Personen somit keinen Asylanspruch in der BRD haben können.
Hier der erwähnte Link: http://www.tagesspiegel.de/politik/staatsrechtler-rupert-scholz-da-liegt-die-bundeskanzlerin-falsch/12450400.html
Absolut unerträglich, daß blutige Laien gegen die systematische
Strafvereitelung – § 258a StGB
durch Staatsanwälte vorgehen müssen.
„…Wer steht auf und bereitet diesem Tun ein Ende?…“ Gute Frage, auch ich warte schon lange auf eine Antwort!
Ihre Ausführungen sind hinsichtlich der Flüchtlinge und der angeblichen Verpflichtung der Bundesrepublik, diese aufnhemen zu müssen vollkommen richtig.
Jedoch hinsichtlich der Verfassungswidrigkeit von Transitzonen, in denen geprüft werden soll, wer eigentlich der Mensch ist der da zu uns kommt und ob er einen beachtlichen Asylgrund hat oder nicht oder ob er nur ein Kriegsflüchtling ist, irren sie!
Flüchtlinge aus der DDR konnten z.B. abgewiesen werden
Davon ist auch durchaus Gebrauch gemacht worden, so 1950 im Gesetz zur Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet. Angesichts vieler Flüchtlinge aus der sowjetischen Besatzungszone wurde die Freizügigkeit der Deutschen eingeschränkt, ja der Zuzug ins Bundesgebiet grundsätzlich untersagt, die Flüchtlinge bestimmten Lagern zugewiesen. Sogar Deutsche aus der SBZ, die politisch verfolgt wurden, konnten abgewiesen werden – und zwar mit Billigung des Bundesverfassungsgerichts.
Die Karlsruher Richter begründeten das mit dem großen Flüchtlingsstrom. „Einschränkung“ des Grundrechts konnte demnach auch „volle Abweisung“ bedeuten. Das Verfassungsgericht hob hervor, ein Flüchtlingsstrom könne nicht so reguliert werden, „dass man zunächst allen die Aufnahme gewährt und erst später den einzelnen über das Bundesgebiet sich zerstreuenden Zuwanderern nachgeht“.
Vielmehr sei es erforderlich, die „Massenbewegung in einer Weise aufzufangen“, die das Prüfen der Voraussetzungen des Grundrechts im Einzelfall erlaube. „Eine bloße Registrierungspflicht würde keinesfalls genügen; vielmehr müsse die Freizügigkeit innerhalb des Bundesgebiets zunächst für die Dauer des Verfahrens allgemein versagt, praktisch also suspendiert sein.“
1981 schrieb der Mannheimer Rechtsanwalt Wolfgang Philipp einen vielbeachteten Aufsatz in der Neuen Juristischen Wochenschrift, der fragte: „Ist das Grundrecht auf Asyl verfassungswidrig?“
Er plädierte dafür, die Schranken des Grundrechts der Deutschen auf Freizügigkeit analog auf das Asylgrundrecht anzuwenden. Dafür spreche auch die fast vergessene Grundgesetznorm, nach der die Bundesregierung in Flüchtlingsangelegenheiten, „insbesondere zu ihrer Verteilung auf die Länder“, einstweilen Verordnungen mit Gesetzeskraft erlassen und sogar „Einzelweisungen“ erteilen kann.
Dem Parlamentarischen Rat sei also bewusst gewesen, dass die praktische Handlungsfähigkeit des Staates verfassungsrechtlich höher stehen könne „als abstrakte Rechtsgewährleistungen zugunsten der Zuwandernden“. Ein vorbehaltloses Asylgrundrecht trage „anarchische Züge“. Der erste Verfolgte habe die gleichen Rechte wie der fünfmillionste. Ein Grundrecht, das nur deshalb, „weil es massenhaft in Anspruch genommen wird, die Grundfesten des Staates zu erschüttern imstande ist“, könne nicht zur verfassungsmäßigen Ordnung gehören. Und damals ging es nicht um Hunderttausende Flüchtlinge pro Jahr.
http://www.faz.net/aktuell/politik/fluechtlingskrise/asyl-13840464.html?GEPC=s2
„Wer steht auf und bereitet diesem Tun ein Ende?“
Von wahrlich rührender Unschuld, diese Frage ausgerechnet von einem
rechtlich einwandfrei informierten RECHTSANWALT gestellt zu bekommen.
Frage Sie wie schon vor Monaten NOCHMALS:
Wann endlich erstatten SIE die längst überfälligen Strafanzeigen zumindest gegen die Schlepperkönigin, diese Schwerstverbrecherin an der Spitze all dieser Verbrechen auch nach §§ 6 und 7 VStGB.
Da hört man von der Kanzlerin „die Flüchtlinge werden von Gott gesandt“ ich meine aber die werden von Allah gesandt, denn es kommen 98% Mohammedaner. Davon 90% allein reisende Männer, diese Feiglinge lassen ihre Familien in einem Kriegsgebiet im Stich, anstatt ihre Frauen und Kinder und Eltern mit der Waffe in der Hand zu verteidigen. Wohnen in Zelten: wir mussten bei der Bundeswehr im Winter im Gebirge eine Winterkampfausbildung machen, 6 Wochen in unbeheizten Zelten, Klamotten die dafür überhaupt nicht geeignet waren, ebenso Schlafsäcke die weit weniger geeignet waren als die Schlafsäcke die es heute gibt. Keiner hat sich beschwert, wenn es nicht 2 x warmes Essen gab. Wir wohnten mit 16 Leuten in einem rund 45 qm Zimmer in 3 Stock Betten, keiner hat sich beschwert… In Afrika ist es nachts auch bitterkalt mit Minusgraden was haben die dort dagegen gemacht gegen die Kälte? Uns wird doch hier was vorgespielt. Wir sassen 1945 mit hunderten Leuten ohne Schlafgelegenheit 14 Tage im Bunker, keiner hat geschlägert, keiner hat vergewaltigt oder Kinder geschändet, tagelang gabs überhaupt nichts zu essen, nur Wasser, keiner hat gejammert und musste schon nach 1 Tag ins Krankenhaus wegen Schwäche gebracht werden, hier wird uns doch was vorgespielt. Es war auch kein Gutmensch da der uns zugehört hätte..
Eine kleine, aber vielsagende Anekdote dazu: Vor einigen Tagen wollte ich, als leidenschaftlicher Amateurfotograf, ein hier bekanntes, ehemals behördliches Hochhaus und jetzt vollgestopft mit sog. Flüchtlingen, in der Abendsonne fotografieren. Ein Wachmann kam auf mich zu: „Fotografieren verboten“. Ich zeigte ihm meine 2 fertigen Fotos auf dem screen; damit konnte ich ihn zunächst beruhigen. Nachdem er sich wieder verdrückt hatte und ich ein weiteres Foto aus einer anderen Position machen wollte, kam ein türkischer Wachmann auf mich zu: „Fotografieren verboten…wenn du Kamera nicht sofort ausmachst…mache ich Kamera kaputt“. Als Deutscher, mit deutschen Wurzeln, Fremder im eigenen Land. Wohin führt uns diese Rot-Grüne und jetzt auch noch Schwarz-Rot-Grüne Willkommenskultur…? Das Merkel’sche „Kommt-alle-zu-uns“ wird sich noch als Bumerang erweisen…
Muss nicht erst die Immunität der Abgeordneten (§46 GG) abgeschafft werden, damit man den Verantwortlichen an den Kragen kann?
Es wird quer durch alle Reihen Beihilfe geleistet oder unter Vorsatz geltendes Recht gebrochen.
In dem kleinen Ort (44.000 Einwohner) wo ich wohne, wird ein Supermarkt geschlossen, da dieser in der Nähe einer Unterbringung liegt. Der Supermarkt wird täglich beklaut, die Anordnung von „oben“ lautet: Keine Strafanzeigen gegen Flüchtlinge.
In einer weiteren Filiale im Ort wurde letzte Woche der Filialleiter sowie eine Kassierin tätlich angegangen, als diese die zwei Ladendiebe stellen wollten.