NSU-Prozess: Endlich Ruhe auf den billigen Plätzen!

Das Bundesverfassungsgericht hat „dem Vorsitzenden des 6. Strafsenats des Oberlandesgerichts aufgegeben, nach einem von ihm im Rahmen seiner Prozessleitungsbefugnis festzulegenden Verfahren eine angemessene Zahl von Sitzplätzen an Vertreter von ausländischen Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern der angeklagten Straftaten zu vergeben.“ Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 24/2013 vom 12. April 2013

Entscheidend ist, dass es sich um eine Entscheidung im Eilverfahren handelt. Das Verfassungsgericht trifft hier grundsätzlich keine Entscheidung in der Sache!

Das Verfassungsgericht wägt lediglich die Folgen eines Erlasses der einstweiligen Anordnung gegenüber den Folgen ab, die einträten, würde die Anordnung nicht erlassen. Es trifft im Eilverfahren keine abschliessende Entscheidung in der Rechtsfrage. Das ist für Nicht-Juristen kompliziert, aber zum Verständnis elementar.

„Erweist sich eine Verfassungsbeschwerde weder als von vornherein
unzulässig oder offensichtlich unbegründet, sind die Folgen, die
eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die
Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen
abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung
erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen
wäre.“ Pressemitteilung des BVerfG Nr. 24/2013 vom 12. April 2013

Nur darum geht es. Es ist abzusehen, daß dies in der Berichterstattung völlig ignoriert werden wird. Entsprechender Unsinn wurde schon soeben im „heute-journal“ („Rüffel aus Karlsruhe“) aufgetischt.

Im übrigen begrüsse ich die Entscheidung. Es bestand weitgehende Einigkeit dahin, dass das OLG München bei der Wahl der Verfahrensweise für die Presseplätze unüberlegt und unsensibel vorgegangen ist, indem es keine Plätze für die ausländische Presse vorgesehen hat. Eine solche Verfahrensweise ist nicht zwingend, aber ebenso legal wie üblich (zB im Verfahren gegen den Schweizer Kachelmann vor dem LG Mannheim). Das Oberlandesgericht hat sich nicht politischem Druck gebeugt, sondern wurde von einem übergeordneten Gericht korrigiert. Tagesgeschäft in der Justiz.

Die unsägliche und für politische Amtsträger beschämende Kritik am OLG München zeigte eine völlige Ignoranz gegenüber dem Grundsatz der Gewaltenteilung. Insbesondere der Grüne Özdemir und SPD-Chef Gabriel haben sich hier bis auf die Knochen blamiert und ihr gespaltenes Verhältnis zu unserer Verfassung unter Beweis gestellt.

© Joachim Nikolaus Steinhöfel 2013

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Kommentare

  1. Skandalos

    Was für eine groteske Show …
    Linksbekloppte machen großes Kikeriki um Rechtsbekloppte. 1933ff wars ähnlich nur mit umgekehrten Vorzeichen. Aber so gehts eben zu in einem Volk von ewigen Untertanen. Die Bekloppten-Fraktion, der es gelingt, die Medien zu dominieren, hat die Deutschen im Sack. Jeder kriegt, was er verdient. Keine Eier, keine Zukunft.

  2. laser

    Wie wäre es den ganzen Prozess einfach nach Ankara zu verlagern ????
    Schließlich rennen die türkische mörder zurück nach Deutschland (was bewegte dem wohl dazu) um hier vorm Richter zu stehen ???? Also warum nicht deutsche mörder nach Turkey auszuliefern ????
    So zusagen um ausgleichende Gerechtigkeit zu schaffen,oder liegt es daran das von
    türken ermordete ein Thailänder war ????
    Aber keine sorge,Mutti wird es schon richten.

  3. TorchMann

    ich gebe Herrn Steinhoefel recht:

    Letztlich wieder ein weiterer – trauriger – Beleg, dass in Sachen Fußball und Politik sowie der Juristerei, aber auch wirklich jeder meint, er könne mitreden. Dabei könnte die schon die Pressemitteilung des BVerfG entscheiden weiterhelfen…

    Die schlauen Journalisten und anderen ignorieren, dass das BVerfg „den verfassungsrechtlichen Schutz der Unabhängigkeit der Gerichte“ und die Prozessleitungebefugnis des jeweiligen Vorsitzenden heraushebt und letztlich zu dem Schluß kommt: Ob die Beschwerdeführer danach durch die angegriffenen Entscheidungen in ihren Grundrechten verletzt sind, bedarf einer näheren Prüfung, die
    schwierige Rechtsfragen aufwirft und daher im Eilrechtsschutzverfahren
    nicht abschließend geklärt werden kann.

  4. Na ja JS wenn man ihr erstes Posting liest faellt es schwer zu Glauben, dass Sie die Entscheidung Begrüßen. Sie hatten ja darin geschrieben, dass es nur zwei Moeglichkeiten gibt, jetzt gab es Doch eine Dritte. Und wenn Sie schreiben, dass Gabriel und Oezdimir sich blamiert haetten, hat das Verfassungsgericht sich dem im
    Ergebnis angeschlossen.

    Im uebrigen haette Ich Mir gewuenscht, dass Sie sich in Ihrem erste
    Posting auf das Beispiel Kachelmann hingewiesen haetten und eine Zuteilung an Pressevertreter an
    Journalisten aus der Tuerkei gefordert haetten.