Wenn eine unwählbare Trümmerpartei wie die FDP sich im Kampf mit der 2%-Hürde aufreibt, dann leiden auch Lichtgestalten wie Frau Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (LS) unter plötzlichen Populismusschüben.
„Dubiose Anwälte haben sich darauf spezialisiert, Blogger und Kleinunternehmen wegen Online-Lappalien abzumahnen und dabei abzukassieren. Nun hat Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger genug: Sie will die rechtlichen Schlupflöcher der Abmahn-Industrie schließen“, heisst es in einem von jeder Sachkenntnis freien Traktat in der „Süddeutschen“.
„Mit diesen wirtschaftsschädigenden Praktiken gerade beim Internethandel wird nun Schluss gemacht“, kündigt die Ministerin an. Im Justizministerium spricht man von Wettbewerbsverstößen im Bagatellbereich.
Es ist grotesk, wenn sich die politische Kaste in einem unter von ihr gesetzgebend geschaffener Bürokratie erstickenden Land plötzlich gegen die Anwendung und Durchsetzung dieser Regeln wendet. Schön wäre es, wenn mit diesem Anliegen in der Steuergesetzgebung ein Anfang gemacht würde. Dort vermag ich eher „wirtschaftsschädigende Praktiken“ zu lokalisieren als dann, wenn ein Internet-Betrüger zur Rechenschaft gezogen wird, der seine Kunden hinter die Fichte führt.
Wer sich (in the interest of full disclosure) wie der Autor intensiv mit den einschlägigen Praktiken beschäftigt hat, kennt diese Art von Bagatellverstößen, die sich eigenartiger Weise insb. in dem Bereich häufen, in dem der Kunde über den Preis getäuscht wird. Versehentlich wird der Preis ohne Mehrwertsteuer angegeben, die Versandkosten betragen nicht € 6,95 sondern € 50,00 oder € 80,00 (Hauptsache man gelangt zu Unrecht in der Preissuchmaschine nach vorn) oder es werden weit überhöhte frühere (durchgestrichene) Preise angegeben, die allein in der Phantasie des Händlers existieren, arglosen Kunden aber ein Riesengeschäft suggerieren. Die Liste vergleichbarer Rechtsbrüche könnte über 25 Seiten fortgesetzt werden.
Wenn der Gesetzgeber möchte, dass bestimmte Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht nicht mehr verfolgt werden, steht es im frei, diese Handlungen zu legalisieren. Hat sich LS womöglich von der SED inspirieren lassen? Was für diese die harten Drogen sind, könnte für die FDP dann die Täuschung von e-commerce-Kunden über die Preise der „kleinen Händler“ sein. Kein Verstoß, keine Abmahnung. So einfach ist das. In einem Rechtsstaat aber die Idee zu propagieren, die Verfolgung von Rechtsbruch zu erschweren oder den Gesetzesbruch folgenlos zu machen, ist von ganz besonderem Kaliber. Man könnte das konsequenten Täterschutz nennen.
Was in diesen von Ahnungslosigkeit kontaminierten Debatten nie angesprochen wird, ist die Tatsache, dass es bereits jetzt hinreichend Möglichkeiten gibt, sich vor hohen Kosten bei Bagatellverstößen zu schützen. Die Kostenbelastung wird einmal dadurch erheblich reduziert, dass ein Anbieter auf den geringen Umfang seines Umsatzes hinweist. Dies muss zu einer Senkung des Streitwertes führen und mit diesem sinken die Gebühren. Man muss halt einen sachkundigen Anwalt haben, keinen in diesem Spezialisierung erfordernden Sektor erstmals agierenden gebührenlüsternen Novizen. In einer sehr grossen Anzahl von Fällen habe ich erlebt, dass sich die Kosten durch anwaltliche Inkompetenz des Beklagtenvertreters vervielfacht haben. Bei einem glasklaren Verstoß ohne Verteidigungsmöglichkeit sämtliche Rechtsmittel auszuschöpfen vervielfacht die Kosten. Selten wird erkannt, dass in solchen Fällen Schadensersatzansprüche gegen den eigenen Vertreter bestehen. Leider!
Ich halte ebenso wenig von dem populistischen und kenntnislosen Geschwätz der Bundesjustizministerin wie davon, dass sich e-commerce-Anbieter durch massenhafte Rechtsverstöße zu Lasten oder durch Täuschung ihrer Kunden bereichern. Legalize it! Wenn ein bestimmter „Bagatellverstoß“ nicht mehr verfolgt werden soll!
Ansonsten: Klappe halten!
© Joachim Nikolaus Steinhöfel 2011
Abmahnunwesen. Der Unterschied zwischen Österreich und Deutschland ist erheblich! Die deutsche Gesetzgebung hat es sichtlich darauf abgesehen, dem Anwaltsstand fette Pfründe und ewiges Auskommen zu sichern. Die österr. Gesetzgebung wurde mit voller Absicht so gestaltet, dass Abmahnungen eher seltene Vorfälle sind und wohl nur rundum eindeutige Verstösse betreffen können. Die erste ‚Abmahnung‘ ist ohnehin kostenlos, muss den Gegenstand der Beschwerde bezeichnen und eine Frist zur Behebung setzen. Anwälte, die sich als Schützer des freien Wettbewerbs aufspielen, haben keine Chance beim Richter. Da muss schon eine konkrete Firma wegen konkreter Interessen gegen eine andere die Wettbewerbs-Klage einbringen. Nachdem das in dieser Form wohl kein Geschäft ist, ists auch kein Betätigungsfeld für die Anwälte.
Sie wissen doch ganz genau es das nicht um Betrüger geht sondern um Hobby verkaäufer oder Kleingewerbe.
Schon eine email Adresse als Grafik(um nicht Vollgespamt zu werden)ist Abmahnfähig da Blinde diese nicht vorgelesen bekommen.
Selbst für CDs die man im Handel gekauft hat kann man Abgemahnt werden.
Oder einem falschen KOMMA!Wollen sie mir etwa erzählen sie als Anwalt wissen das nicht?
Oder die Armen Mütter die gebrauchte Kleidung ihrer Kinder verkauften…
In anderen Ländern darf die erste Abmahnung nicht mehr als 50 EURO betragen in Deutschland gehts in die Tausende!
Erinnert mich doch stark an die Hinterbänkler-Forderungen nach Untersuchung durch das Kartellamt, wenn die Spritpreise wieder mal steigen. Diese Untersuchungen haben stets ergeben, dass man nichts nachweisen kann und die Betroffenen juristisch gesehen sauber sind. Wie oft soll das noch bestätigt werden? Die Rahmenbedingungen ändern oder … eben: Klappe halten.
Ich sehe auch kein Problem in den Abmahnungen. Wer will, kann sie schließlich ignorieren. So habe ich es immer gemacht. Passiert ist nie etwas.
Lange nichts gehört von Ihnen,
Übrigens,nicht wählbar sind sie alle(aus meiner Sicht),
aber kein zweifel,ein mal hat auch Schäuble recht,
„Nur die dummen Kühe wählen ihre Metzger selbst“
Ansonsten,Dran bleiben,MFG.