Zwei einbringungsreife Gesetzentwürfe nach argentinischem Vorbild
Über die Einnahmen und Ausgaben des Bundes entscheiden der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung. Die Folgen defizitärer Haushaltsführung tragen andere: die Bürger und die Wirtschaft, über höhere Abgaben, über Inflation, über die Zins- und Tilgungslasten, die künftigen Haushalten und damit künftigen Generationen aufgebürdet werden. Für die handelnden Amts- und Mandatsträger selbst ist ein Defizit dagegen vollkommen folgenlos. Wer Milliarden verwirtschaftet, bekommt am Monatsende dasselbe Gehalt wie der, der solide wirtschaftet. Eine Ordnung, in der Entscheidung und Haftung derart auseinanderfallen, erzeugt zwangsläufig genau das, was wir seit Jahrzehnten beobachten: strukturell defizitäre Haushalte. Daran hat auch die Schuldenbremse der Artikel 109 und 115 des Grundgesetzes nichts geändert. Sie wurde durch Notlagenbeschlüsse, Sondervermögen und kreditfinanzierte Nebenhaushalte wieder und wieder umgangen, und niemand hat dafür je eine persönliche Konsequenz getragen.
Es gilt, diese Anreizlücke zu schließen, und zwar nach dem elementarsten Prinzip, das eine Rechtsordnung kennt: dem Verursacherprinzip. Wer den Schaden anrichtet, soll ihn selbst spüren. Weiterlesen…
